Gestaltungskommission
Die Gestaltungskommission berät die Baubehörde in siedlungsplanerischen Fragen. Sie beurteilt insbesondere Überbauungs- und Gestaltungspläne sowie Richtpläne und ist in das Genehmigungsverfahren von Überbauungs- und Gestaltungsplänen einzubeziehen. Sie beurteilt auf Antrag der Baubehörde im Weiteren die von der Regelbauweise abweichenden Projekte.
Aufgrund der Stellungnahme der Gestaltungskommission entscheidet die Baubehörde über das Bauvorhaben oder die bauliche Massnahme. Bei Planungsinstrumenten sind diese Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren entsprechend zu berücksichtigen.
Sitzungstermine (jeweils nachmittags)
Donnerstag, 25.04.2024 Donnerstag, 20.06.2024 |
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Donnerstag, 29.08.2024 Donnerstag, 24.10.2024 Donnerstag, 12.12.2024 |
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