Korruptionsbekämpfung
Ein Tätigkeitsschwerpunkt Liechtensteins liegt in der Korruptionsbekämpfung. Seit Anfang 2010 ist Liechtenstein Mitglied der Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO). Im Rahmen von GRECO überprüfen die Mitgliedstaaten gegenseitig die Umsetzung der Empfehlungen des Ministerkomitees zur Korruptionsbekämpfung, des Strafrechtsübereinkommens über Korruption sowie diverser Empfehlungen weiterer Europarats-Gremien. GRECO verabschiedet dabei Evaluations- und Umsetzungsberichte. Die gemeinsame erste und zweite Evaluationsrunde beschäftigte sich insbesondere mit der Unabhängigkeit und Spezialisierung der nationalen Stellen, die mit der Verhütung und Bekämpfung von Korruption beauftragt sind. Weiter ging es um den Umfang und die Tragweite von Immunitäten vor strafgerichtlicher Verfolgung, Erträge aus Korruption sowie die Themenkomplexe „Öffentliche Verwaltung und Korruption“ und „Juristische Personen und Korruption“. Die dritte Evaluationsrunde befasste sich mit dem Korruptionsstrafrecht und der Parteienfinanzierung. In der vierten Evaluationsrunde stehen der Landtag, die Richter und die Staatsanwälte im Fokus. Die fünfte Evaluationsrunde befasst sich mit hochrangigen Entscheidungsträgerinnen und -träger der Exekutive sowie Strafverfolgungsbehörden.
Liechtenstein ist Vertragsstaat des UNO-Übereinkommens gegen Korruption (UNCAC) und nimmt an den Vertragsstaatenversammlungen sowie am zwischenstaatlichen Überprüfungsmechanismus zur Umsetzung von UNCAC teil. Dabei setzt sich Liechtenstein insbesondere in den Bereichen der Rückerstattung illegal erworbener Gelder sowie für die Stärkung und Weiterentwicklung des UNCAC-Überprüfungsmechanismus ein. Dieser umfasst gegenseitige Länderüberprüfungen, an denen Liechtenstein bisher vier Mal als Evaluator teilnahm (Brunei Darussalam, Italien, Irland und Frankreich).