Zuständigkeiten im Asylbereich
Regierung
Die Regierung entscheidet über die Gewährung von Asyl. Über die Unzulässigkeit eines Asylgesuches entscheidet das nach der Geschäftsverteilung zuständige Regierungsmitglied. Für den Bereich Asyl ist das Ministerium für Inneres zuständig.
Ausländer- und Passamt
Das Ausländer- und Passamt (APA) ist vollumfänglich für das Asylverfahren zuständig, vom Asylgesuch bis zur Organisation des Vollzugs einer Wegweisung. Es führt insbesondere die Dublin- und Asylverfahren durch, trifft umfassende Abklärungen, bereitet Entscheidungen zuhanden der Regierung oder des zuständigen Regierungsmitglieds vor und führt relevante Asylstatistiken.
Verein Flüchtlingshilfe Liechtenstein
Gemäss Leistungsvereinbarung mit der Regierung ist der Verein Flüchtlingshilfe Liechtenstein für die Unterbringung und Betreuung von Betreuung von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen zuständig
Nach Einreichung des Asylgesuchs werden die betroffenen Personen dem Aufnahmezentrum zugewiesen. Das Ausländer- und Passamt (APA) unterzieht anschliessend jedes Asylgesuch einer sorgfältigen und individuellen Prüfung.
Kontakt
-
Abteilung Asyl [email protected] +423 236 6141