Stiftungsaufsicht und Geldwäschereiprävention (STIFA/GWP)
Der Abteilung Stiftungsaufsicht und Geldwäschereiprävention kommen die folgenden Aufgabenschwerpunkte zu:
- Beaufsichtigung gemeinnütziger Stiftungen sowie privatnütziger Stiftungen, die sich freiwillig der Aufsicht unterstellt haben
- Führung des elektronischen Verzeichnisses der wirtschaftlich berechtigten Personen
- Administrativer Betrieb des elektronischen zentralen Kontenregisters
Im Rahmen der Beaufsichtigung von Stiftungen fungiert die Abteilung Stiftungsaufsicht und Geldwäschereiprävention als Stiftungsaufsichtsbehörde (STIFA) gemäss Art. 552 § 29 PGR. Die STIFA sorgt dafür, dass das Stiftungsvermögen seinen Zwecken gemäss verwaltet und verwendet wird. Im Anlassfall beantragt sie geeignete Massnahmen beim Gericht. Sie ist zudem berechtigt, bei nicht eingetragenen Stiftungen die Richtigkeit der Gründungs- und Änderungsanzeigen zu kontrollieren.
Zudem ist die Abteilung Stiftungsaufsicht und Geldwäschereiprävention für die Führung des elektronischen Verzeichnisses der wirtschaftlich berechtigten Personen zuständig. Dieses Verzeichnis wird zum Zwecke der Verhinderung von Geldwäscherei, Vortaten der Geldwäscherei und von Terrorismusfinanzierung geführt. Es enthält Daten über die wirtschaftlich berechtigten Personen von Rechtsträgern.
Ferner obliegt der Abteilung Stiftungsaufsicht und Geldwäschereiprävention der administrative Betrieb des elektronischen zentralen Kontenregisters. Dieses Register dient im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung der zeitnahen Ermittlung aller natürlichen und juristischen Personen, die ein Zahlungs- oder Bankkonto oder Schliessfach bei einer liechtensteinischen Bank oder Wertpapierfirma innehhaben oder kontrollieren.
Ausserdem obliegt der Abteilung die Umsetzung der internationalen und europäischen Vorgaben im Bereich der Geldwäschereiprävention innerhalb des Amtes für Justiz.