22.04.2025 - Wartungsarbeiten eVertretung

Aufgrund planmässiger Wartungsarbeiten können bei der eVertretung heute Dienstag 22. April ab 19.00 Uhr kurzzeitige Unterbrechungen auftreten. Folgende eServices sind davon betroffen: eVertretung, eMWST, eZustellung, my.llv.li Wir danken für Ihr Verständnis. Freundliche Grüsse Amt für Informatik

Deaktivierung "lilog"

Das Anmeldeverfahren «lilog» wird per 07.05.2025 deaktiviert. Für den Zugriff auf unsere Online-Dienste ist ab diesem Datum die eID.li zu verwenden. Informationen zur eID.li-Registrierung finden Sie unter www.eid.li.

Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)

Die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) ist seit dem 1. September 2009 in Kraft.

In Liechtenstein wird kein separater Fähigkeitsausweis erstellt sondern ein Eintrag im Führerausweis (Code "95") bei der jeweiligen Kategorie gemacht. Für die Verlängerung muss ein neuer Führerausweis ausgestellt werden. Dieser kann per Post oder am Schalter des Amt für Strassenverkehr, nach Absolvierung der Weiterbildung von 5 Kurstagen, beantragt werden.

Ausweisinhaber welche vor dem 1. September 2009 die Kategorie C/C1 beantragt haben, benötigen den Eintrag ab 1. September 2014. Die Ausweisinhaber der Kategorie D/D1 welche vor dem 1. September 2009 die Kategorie beantragt haben, benötigen ab dem 1. September 2013 den Eintrag. Um den Eintrag zu erhalten müssen vor Ablauf der jeweiligen Frist die 5 Kurstage nachgewiesen werden.

Auf der folgenden Internetseite finden Sie alle weiteren Informationen bezüglich der CZV, Sie finden dort auch alle Ausnahmen von der Eintrags-Pflicht.

www.cambus.ch

Weisungen betreffend Harmonisierung der Ablaufdaten des Fähigkeitsausweises

Merkblatt bezüglich der CZV-Prüfungen ab dem 01.01.2024

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