Fahrzeugprüfung / Technik

Für eine periodische Fahrzeugprüfung können Sie unter der Mailadresse [email protected] einen Termin anfordern. Weitere Informationen unter Periodische Fahrzeugprüfungen.

Bei Nichtbestehen der Fahrzeugprüfung stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, die beantstandeten Mängel innert 30 Tagen zu beheben und die Prüfung somit abzuschliessen.

1.  RBV berechtigte Betriebe

Wenn auf Ihrem Prüfbericht vermerkt ist, dass die Reparatur durch einen berechtigten Fachbetrieb ausgeführt werden kann, darf der reparaturberechtigte Betrieb (RBV Betriebe) die ausgeführte Reparatur mit Stempel und Unterschrift bestätigen.  Diese Bestätigung hat die Wirkung einer amtlichen Nachkontrolle.

Der Unterschriebene Fahrzeugprüfbericht muss zusammen mit dem Fahrzeugausweis innert 30 Tagen beim Amt für Strassenverkehr eingereicht werden.

Das Antragsfomular für neue Anträge, Mutationen und Verlängerungen der berechtigten Betriebe kann unter folgendem Link geladen werden: Formular

2.  Nachkontrolle beim Amt für Strassenverkehr

Soll die Nachkontrolle durch das Amt für Strassenverkehr ausgeführt werden, muss dafür ein Termin vereinbart werden. Diesen erhalten Sie über [email protected]
 

Anschliessend erhalten Sie einen Fahrzeugprüfbericht mit dem Vermerk "Prüfung bestanden" sowie einen neuen Fahrzeugausweis, mit dem neuen Prüfdatum. Der Fahrzeugprüfbericht muss immer mit dem Fahrzeugausweis mitgeführt werden und bei einer Verkehrskontrolle vorgezeigt werden.

Wichtig: Wenn die Prüfung nicht innert 30 Tagen mit einer der beiden genannten Möglichkeiten abgeschlossen werden kann, wird das Fahrzeug erneut zu einer kompletten Prüfung aufgeboten.

Ansprechpartner
Disposition
[email protected]
+423 236 75 01

Sämtliche Änderungen an einem Fahrzeug, welche den Original-Zustand verändern, müssen einer technischen Fahrzeugprüfung unterzogen werden. Darunter fallen unter anderem folgende Veränderungen:

  • Felgen und Spurveränderungen
  • Federn und Fahrwerksänderungen
  • Änderung der Farbe (Formular)
  • Anbau einer Anhängevorrichtung (Merkblatt)
  • Änderungen an der Bremsanlage
  • Änderungen am Motor / Leistungssteigerungen
  • Aerodynamische Anbauteile (Spoiler etc.)
  • Abänderung zum Taxi
  • Abänderung zum Fahrschulfahrzeug
  • Umbau zum Wohnmobil (Merkblatt Wohnmobilumbau)
  • Zulassung als Veteranenfahrzeug (Mindestalter: 30 Jahre / Einschränkung pro Jahr: 3000km)

Bitte beachten Sie dazu auch unser Merkblatt

Für weitere Änderungen oder detaillierte Auskunft melden Sie sich bitte direkt beim Amt für Strassenverkehr. Für eine fachgerechte Auskunft werden jeweils sämtliche Papiere betreffend Fahrzeug und die dafür vorgesehene Änderung benötigt. Sie können dazu das nachfolgende Formular verwenden: Anfragen_technisch