Bauen in Gefahrenzonen

Für die Planung von Bauvorhaben müssen folgende Schritte befolgt werden:

1. Abklären ob Parzelle durch Naturgefahren gefährdet ist.

Hierzu können Informationen zur Naturgefahrenkartierung direkt im Geodatenportal eingesehen werden.

Allgemein gilt für Bauen in Gefahrenzonen folgende Unterteilung:

  • Rote Gefahrenzonen:    Bauverbot
  • Blaue Gefahrenzonen:  Bauen mit Auflagen möglich
  • Gelbe Gefahrengebiete und Gefährdung durch Oberflächenabfluss: Schutzmassnahmen sind gemäss SIA Norm 261/1:2020 verpflichtend umzusetzen 
  • Gelbweisse Gefahrengebiete (Restgefährdung): Keine Vorgaben bei Bauwerksklasse I, Bauten der Bauwerksklasse II und III sind mit Auflagen möglich

Teilweise sind detaillierte Vorgaben zu den Gefahrenzonen in den entsprechenden Zonenplänen und Bauordnungen der Gemeinden enthalten.

Baubewilligungsverfahren Naturgefahren

2. Welche Gefahrenprozesse bedrohen Parzelle: 

Die Information durch welche Gefahrenprozesse eine Parzelle betroffen ist, kann bei den Gemeindebaubüros oder im Geodatenportal bezogen werden.

3. Voranfrage durch den Planer bei der zuständigen Amtsstelle betreffend Auflagen:

Amt für Bevölkerungsschutz, Naturgefahren

4. Eingabe des Baugesuches mit dem Nachweis, dass die gefahrentechnischen Auflagen erfüllt werden. 

Vergleiche "Baueingabeformular betr. Naturgefahren" im Rahmen des Baugesuchverfahrens

5. Bestätigung der fachgerecheten Umsetzung und Bemessung bezüglich Naturgefahren. 

Vergleiche Formular "Bauabschlussabnahme betr. Naturgefahren" im Rahmen des Baugesuchverfahrens

Ansprechpersonen