Voraussetzungen für die Tätigkeit als Strassentransportunternehmen
Allgemeines
Für Strassentransportunternehmen gelten besondere gesetzliche Voraussetzungen.
Die EWR-Bestimmungen über die Zulassung und die Ausübung der Tätigkeit als Strassentransportunternehmen gelten für die gewerbsmässige Ausübung von Gütertransporten mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und im Bereich Personentransport für den gewerbsmässigen Einsatz von Fahrzeugen, mit denen mehr als 9 Personen (einschliesslich Fahrer) befördert werden können.
Die entsprechenden Bestimmungen finden Sie nachfolgend im Strassentransportgesetz (STG), LGBl. 2006 Nr. 185, sowie der Verordnung über die Zulassung und die Ausübung der Tätigkeit als Strassentransportunternehmen im Personen- und Güterverkehr (STUV), LGBl. 2006 Nr. 259.
Für Unternehmen mit Fahrzeugen über den genannten Grenzen gelten somit für folgende Bereiche spezielle Vorschriften:
- Nachweis der Zuverlässigkeit
- Nachweis der fachlichen Eignung (Formular zur Transport Fachprüfung)
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Nachweis einer liechtensteinischen Betriebsstätte
Merkblatt
Merkblatt über die Zulassung und die Ausübung der Tätigkeit als Strassentransportunternehmen
Onlineschalter
Fachprüfung Transport, AnmeldungGesetze
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Zulassung als Strassentransportunternehmen und die grenzüberschreitenden Personen- und Gütertransporte auf der Strasse (Strassentransportgesetz; STG)
Externer Link
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Zulassung und die Ausübung der Tätigkeit als Strassentransportunternehmen im Personen- und Güterverkehr (STUV), Verordnung
Externer Link
Ansprechpersonen
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Sotirios Ioannidis [email protected] +423 236 68 93