UNO-Behindertenrechtskonvention
Im September 2018 lud das Ministerium für Gesellschaft zur ersten nationalen Konferenz bezüglich der UN-Behindertenrechtskonvention ein. Im Anschluss daran wurde durch die Universität Innsbruck ein Rechtsgutachten erstellt, welches an der zweiten nationalen Konferenz im Februar 2020 den anwesenden Organisationen und Behörden präsentiert wurde. Praktisch in allen im Anschluss eingereichten Stellungnahmen wurde eine Unterzeichnung bzw. Ratifikation begrüsst.
Somit wurde die Konvention nun am 8. September 2020 in New York bei den Vereinten Nationen unterzeichnet.
Auf der Seite des Eidgenössischen Departments des Inneren finden Sie Informationen zur Behindertenrechtskonvention (auch in Gebärdensprache).