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Vornamen des Kindes

Sind die Eltern miteinander verheiratet, so bestimmen sie gemeinsam die Vornamen des Kindes, ansonsten steht die Namensgebung nur der Mutter zu. Die Namen sind dem Liechtensteinischen Zivilstandsamt mit der Geburtsanzeige mitzuteilen. Die Eltern können dem Kind grundsätzlich einen beliebigen Vornamen geben, sofern dieser nicht die Interessen des Kindes offensichtlich verletzt.

Die beliebtesten Vornamen können Sie der vom Amt für Statistik herausgegebenen "Vornamenstatistik" entnehmen.

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