Vorleistungsangebot „Zugang zum öffentlichen Telefonnetz über VoIP“ der Telecom Liechtenstein AG

Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots „Zugang zum öffentlichen Telefonnetz über VoIP“ der Telecom Liechtenstein AG

Das Vorleistungsangebot „Zugang zum öffentlichen Telefonnetz über VoIP“ der Telecom Liechtenstein AG (TLI) fällt unter den regulierten Markt „Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten (M1)“ und ist aufgrund der verfügten Verpflichtungen vom Amt für Kommunikation (AK) zu genehmigen.

Die TLI hat dem AK am 1. Dezember 2017 erstmalig im Rahmen der bereits seit längerem in Form eines iterativen Prozesses laufenden Überprüfung des Vorleistungsangebotes „Standardangebot Zugang zum öffentlichen Telefonnetz über VoIP“ die ergänzenden Bestimmungen zu VoIP-Trunk und das beinhaltete Service Level Agreement (SLA) vorgelegt. Seit der Erstkonsultation des Vorleistungsangebotes wurden zudem der Rahmenvertrag in seiner Gänze und andere Bestandteile des Standardangebots teilweise massiv überarbeitet.

Während die Anschlussvariante VoIP-Line für Einzelanschlüsse bereits konsultiert wurde, ist das VoIP-Trunk Vorleistungsangebot im Markt nicht bekannt. Für das AK ist es deswegen notwendig, insbesondere dazu mittels Konsultation Stellungnahmen von interessierten Anbietern zu erhalten, um die Genehmigung des gesamten Vorleistungsangebotes abschliessen zu können. Der Konsultationsbedarf ist dabei vor allem auf die VoIP-Trunk- und SLA-spezifischen Inhalte gerichtet, die sich primär in den Vertragsbestandteilen „2_FL VoIP Produktbeschreibung“, „4_FL VoIP Preise“ und „5_FL VoIP Operativer Betrieb“ finden.

Zu diesen Dokumenten ist zu erwähnen, dass die Trunk-/SLA-spezifischen Inhalte vom AK weder überarbeitet noch sonst kommentiert wurden und die Preisliste nicht auf Basis der Entgeltberechnungen, die auf Grundlage des Kostenrechnungsmodells der TLI vom AK vorgenommen wird, erstellt wurde; die diesbezügliche Berechnung wird aktuell gerade vom AK vorgenommen.

Ergänzend zu den Trunk-/SLA-spezifischen Dokumenten publiziert das AK der Vollständigkeit halber auch den Rahmenvertrag und die anderen Vertragsbestandteile in der aktuell vorliegenden Entwurfsfassung, die zu einem grossen Teil der zwischen dem AK und der TLI abgestimmten Letztversion entsprechen.

Gemäss Art. 46 KomG haben betroffene Interessenten die Möglichkeit, im Rahmen der Konsultation eine Stellungnahme abzugeben. Sollte Ihrerseits Interesse daran bestehen, sehen wir Ihrer Eingabe gerne entgegen.

Stellungnahmen sind unter Bezugnahme auf die konkrete Konsultation (Zugang zum öffentlichen Telefonnetz über VoIP) vornehmlich per E-Mail in Form einer eingescannten Version an [email protected] zu senden oder schriftlich an das

Amt für Kommunikation
Äulestrasse 51
Postfach 684
9490 Vaduz

zu richten.

Als Endtermin für allfällige Stellungnahmen ist der 19. Januar 2018 festgesetzt.

Bitte beachten Sie, dass sämtliche Stellungnahmen, die im Rahmen der Konsultation eingebracht werden, auf der Webseite des AK veröffentlicht werden. Sollte Ihre Stellungnahme Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse enthalten, ersuchen wir Sie, zusätzlich eine veröffentlichungsfähige Version, in der Sie die entsprechenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ausgeschwärzt haben, einzureichen.

2_FL VoIP Produktbeschreibung

4_FL VoIP Preise 

5_FL VoIP Operativer Betrieb 
 

1_FL VoIP Rahmenvertrag
 

3_FL VoIP Line Zusatzdienste

6_FL VoIP Line Auftrag

6_FL VoIP Trunk Auftrag

7_FL VoIP Vollmacht Rufnummern-Durchschaltung

8_FL VoIP Ansprechstellen

Stellungnahmen: 

li-life web+it est.

Supranet AG

TON Total Optical Networks AG

Ansprechpersonen