Ausweisdokument wurde gestohlen
Im Inland
Bei Diebstahl eines Ausweisdokument muss zwingend eine Anzeige bei der Landespolizei (Formular: https://formulare.llv.li/formserver_LP/start.do?generalid=LP_DS) erstattet werden.
Mit der Diebstahlsanzeige der Landespolizei kann beim Ausländer- und Passamt ein neues Ausweisdokument beantragt werden.
Das alte Ausweisdokument darf bei Wiederauffinden nicht mehr verwendet werden und muss vernichtet werden.
Im Ausland
Ein Diebstahl im Ausland muss bei der nächsten Polizeidienststelle vor Ort angezeigt werden. Diese Anzeige wird unter anderem benötigt, um bei der Schweizer Vertretung vor Ort ein provisorisches Reisedokument zur Heimreise ausstellen zu lassen.
Zurück in Liechtenstein ist der Diebstahl im Ausland bei der Landespolizei zu melden. Diese stellen für CHF 20.00 eine Verlustanzeige aus. Alternativ kann über das folgende Formular gebührenfrei eine Verlustanzeige erstattet werden (Formular: https://formulare.llv.li/formserver_LP/start.do?generalid=LP_DS)
Erst dann kann ein neues Ausweisdokument beantragt werden.
Ist eine Verlustanzeige erstattet, darf das alte Ausweisdokument auch bei Wiederauffinden nicht mehr verwendet werden und muss vernichtet werden.