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- 28.05.2024: Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt
- 15.02.2024: Verfügung zum Widerruf der Zuteilung von Nutzungsrechten an Identifikationsmitteln (Adressen)
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- 27.02.2023: Verfügung zum Widerruf der vorläufigen Frequenzzuteilung zugunsten der Trion Space AG
- 07.12.2022: Frequenzzuteilungen
- 28.10.2022: Zugang zum Telefonnetz
- 20.05.2022: Genehmigung eines Frequenznutzungsvertrages
- 04.10.2021: Verbindungsaufbau in Festnetzen
- 04.03.2021: Verfügung zur Anpassung der vorläufigen Frequenzzuteilungsverfügung
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Mobilfunknetzen
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Festnetzen
- 02.08.2018: Entscheidung bzgl. der Einführung der Rufnummernportabilität
- 08.01.2018: Vorläufige Frequenzzuteilung
- Höchstgerichtliche Rechtsprechung
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- Universaldienst im Bereich der Festnetztelefonie
- Grundlagen und Planung Marktanalyse 2019+
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- Roundtable Nummernportabiliät am 29.11.2017
- Kostenrechnungsmodell Telecom Liechtenstein AG
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- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„Bit-Stream-3“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„VoIP Whitelabel FL“\ der Telecom Liechtenstein AG
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- Stellungnahmen betreffend die Standardangebote (TAL, KOL) & Entgelte
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- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes
- GDL-Erbringung in der Hausiertätigkeit und dem Wandergewerbe
- GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Immaterialgüterrecht (Markeneintragung, Urheberrecht)
- Konsumentenschutz
- Öffentliches Arbeitsrecht
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Wirtschaft, Gewerbe
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
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- Geschäftsführer Neubestellung
- Zusätzlicher Beruf für eine bestehende Bewilligung
- Nachdruck einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe Gesetz
- Löschung einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bauwesen
- Bauwesen-Berufe-Register
- Dolmetscherbewilligungen
- Gastwirteprüfung
- Gewerbeausübung mit Niederlassung
- Güter- und Personentransport
- Hausierbewilligungen
- Kreditvermittler - Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
- Internationale Gewerbelegitimationskarte
- Pauschalreise
- Private Arbeitsvermittler/Personalverleiher (AVG)
- Sonn- und Feiertagsruhe/Ladenschluss
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Zentraler Unternehmensservice (EAP)
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Ausländer- und Passamt
- Kontakt
- Information Ukraine
- Dienstleistungserbringung (GDL)
- Wohnsitz in Liechtenstein ohne Erwerbstätigkeit
- Wohnsitz in Liechtenstein zur Erwerbstätigkeit
- Erwerbstätigkeit ohne Wohnsitznahme
- Familiennachzug
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- Verlängerung des Aufenthalts
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- Dienstleistungen
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- Identitätskarte
- Schweizer Identitätskarte
- Diebstahl / Verlust eines Ausweisdokuments
- Asyl
- Integration
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WTO
Nach mehr als sieben Jahren Verhandlungen der so genannten Uruguay-Runde einigten sich die Vertragsstaaten des damaligen GATT (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen) auf die Gründung der Welthandelshandelsorganisation (World Trade Organisation, WTO) mit Sitz in Genf. Die WTO nahm ihre Tätigkeit am 1. Januar 1995 auf und bildet das rechtliche und institutionelle Fundament des multilateralen Handelssystems.
Das GATT, welches seit 1948 die internationalen Handelsregeln bestimmt hatte, wurde unter das Dach der WTO integriert. Während sich die GATT-Bestimmungen aber nur auf den Güterhandel bezogen, umfassen die WTO-Regeln einen viel breiteren Anwendungsbereich: Neben dem grenzüberschreitenden Warenaustausch sind auch der Dienstleistungshandel, die kommerziellen Aspekte des geistigen Eigentums und das öffentliche Beschaffungswesen geregelt. Die Bestimmungen zum öffentlichen Beschaffungswesen sind dabei in einem plurilateralen Abkommen festgehalten, das nur für einen Teil der WTO-Mitglieder, darunter auch Liechtenstein, verbindlich ist.
Liechtenstein hat das Gründungsabkommen 1994 in Marrakesch mit unterzeichnet und ist der Welthandelsorganisation am 1. September 1995 beigetreten.
Die liechtensteinische Mitarbeit in der WTO wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der liechtensteinischen Mission in Genf wahrgenommen. Nicht zuletzt aufgrund der geringen personellen Kapazitäten bearbeitet die liechtensteinische Delegation jene Bereiche mit Priorität, die für Liechtenstein von besonderem und direktem Interesse sind und bei welchen Liechtenstein eigene Handlungskompetenz hat. Es sind dies vor allem die Dienstleistungen und Investitionen, das geistige Eigentum und das öffentliche Beschaffungswesen. Darüber hinaus verfolgt Liechtenstein die aktuellen Entwicklungen im Allgemeinen WTO-Rat und im Verhandlungsausschuss. Im bisherigen Kerngebiet der WTO beziehungsweise des früheren GATT, dem Handel mit Industrieprodukten und landwirtschaftlichen Gütern, hat Liechtenstein keine eigene Aussenhandelskompetenz. Diese Bereiche werden von der Schweiz ausgehandelt und sind aufgrund des Zollvertrags in Liechtenstein anwendbar.
Neue Welthandelsliberalisierungsrunde ("Doha-Runde)
Im November 2001 wurde in Doha/Katar eine neue WTO-Welthandelsliberalisierungsrunde lanciert. Seither liegt der Schwerpunkt der Aktivitäten der Ständigen Mission in Bezug auf die Mitarbeit bei der WTO auf den laufenden Verhandlungen. Die vorrangige Aufgabe der Welthandelsorganisation (WTO) besteht in der schrittweisen Liberalisierung des Welthandels. Inhalt der laufenden Welthandelsrunde ist demzufolge die weitere Liberalisierung des Handels mit Industriegütern, Agrarprodukten und Dienstleistungen sowie die Weiterentwicklung des WTO-Regelwerks. Diese Zielsetzungen und Verhandlungsinhalte sind grundsätzlich alle im Interesse Liechtensteins. Als Kleinstaat ist Liechtenstein nicht nur auf den Zugang zu den Weltmärkten, sondern auch auf verlässliche Spielregeln und auf durchsetzbares Recht im Welthandel angewiesen, beispielsweise auf einen funktionierenden Streitbeilegungsmechanismus.
Die Verhandlungen in Genf haben sich als sehr zäh erwiesen. Stolperstein für raschere Verhandlungsfortschritte waren vor allem die Agrarverhandlungen. Obwohl Ende Juli 2004 eine wesentliche Zwischenstufe sichergestellt werden konnte, musste die Zielsetzung für das Ministertreffen im Dezember 2005 in Hongkong zurückgenommen werden. Das Abschlussdokument von Hongkong sah vor, die Modalitäten (ein bereits relativ eng formulierter Rahmen mit konkreten Zahlen und Formeln) bis Ende April 2006 zu verabschieden und am Abschluss der Verhandlungen bis Ende 2006 festzuhalten. Doch auch dieses Ziel konnte nicht erreicht werdern und zeitweise waren die Verhandlungen in Genf gar suspendiert. Seit dem Herbst 2007 wurde in Genf wieder weiterverhandelt in der Hoffnung, die Doha-Runde doch noch abschliessen zu können.
Doch der Durchbruch in den Verhandlungen gelang erst anlässlich der 9. WTO-Ministerkonferenz vom 3.-7. Dezember 2013 in Bali. Die MinisterInnen verabschiedeten nach langwierigen Verhandlungen das sogenannte „Bali-Paket“, welches aus einzelnen Themen der Doha-Runde besteht, die vorzeitig zu einem Abschluss gebracht werden sollten. Das Bali-Paket besteht aus einem Abkommen über Handelserleichterungen (Trade Facilitation) sowie Entscheidungen zu Themen aus dem Agrar- und Entwicklungsbereich. Das Abkommen über Handelserleichterungen hat direkte positive Auswirkungen auf die stark exportorientierte Liechtensteiner Wirtschaft. Die Zollprozeduren werden vereinfacht und die Zollabfertigungen in den Exportmärkten schneller und kostengünstiger.
Das Abkommen findet über den Zollvertrag mit der Schweiz auf Liechtenstein Anwendung. Da Liechtenstein jedoch selbständiges Mitglied der WTO ist, hat es das Abkommen ebenfalls ratifiziert. Die Ratifikationsurkunde wurde dem Generaldirektor der WTO von Botschafter Peter Matt am 18. September 2015 übergeben. Das Abkommen über Handelserleichterungen trat schlussendlich am 22. Februar 2017 in Kraft.
WTO-Ministerkonferenz vom 15.-19. Dezember 2015 in Nairobi/Kenia
Seit dem Durchbruch bei den Verhandlungen in Bali im Dezember 2013 wurden in Genf die Verhandlungen im Hinblick auf einen möglichen Abschluss der „Doha-Runde“ anlässlich des WTO-Ministertreffens von Mitte Dezember 2015 in Nairobi intensiv weitergeführt. Dieses Ziel konnte jedoch nicht erreicht werden. Dennoch kann die 10. Ministerkonferenz der WTO als Erfolg gewertet werden. Die Minister beschlossen eine gemeinsame Erklärung. Die Konferenz verabschiedete ein neues Plurilaterales Abkommen zur Liberalisierung des grenzüberschreitenden Handels mit Gütern der Informationstechnologie, ein Massnahmenpaket für Exportwettbewerb in der Landwirtschaft sowie ein Liberalisierungspaket für die am wenigsten entwickelten Länder (Least developed countries, LDCs). Zudem wurden mit Liberia und Afghanistan zwei neue LDC als WTO-Mitglieder aufgenommen.
Plurilaterales Abkommen zur Liberalisierung des grenzüberschreitenden Handels mit Gütern der Informationstechnologie
Am 2. Konferenztag konnte die Konferenz mit der definitiven Verabschiedung des neuen Übereinkommens über Informationstechnologie einen ersten Erfolg feiern.
Bereits am 18. Juli konnten die Verhandlungen über eine Rahmenvereinbarung für ein neues plurilaterales Abkommen zur Liberalisierung des grenzüberschreitenden Handels mit Gütern der Informationstechnologie im Grundsatz abgeschlossen werden. In der Zwischenzeit mussten die beteiligten Staaten ihre Konzessionslisten bereinigen und sich auf Umsetzungsfristen für die einzelnen Produkte einigen.
An den Verhandlungen haben sich die EU und ihre 28 Mitgliedstaaten, Albanien, Australien, China, Costa Rica, Guatemala, Hong Kong, Island, Israel, Japan, Kanada, Korea, Kolumbien, Malaysia, Mauritius, Montenegro, Neuseeland, Norwegen, die Philippinen, Singapur, die Schweiz, Taiwan, Thailand und die USA beteiligt. Es handelt sich somit um ein plurilaterales Übereinkommen, an dem sich nicht alle WTO-Mitglieder beteiligen, das aber allen WTO-Mitgliedern offen steht. Von den Konzessionen profitieren alle WTO-Staaten, auch diejenige, die sich nicht an den Verhandlungen beteiligt haben.
Das Abkommen erweitert eine Vereinbarung über Informationstechnologie von 1996, dem 80 der 161 WTO-Mitglieder beigetreten sind. Es umfasst nun insgesamt um 200 IT-Produkte, insbesondere Computer, Computerspiele, Speicherchips, Produkte der Medizintechnologie und GPS-Geräte. Mit dem neuen Abkommen soll insbesondere der technologischen Entwicklung seit 1996 Rechnung getragen werden. Die WTO schätzt das Handelsvolumen, das von der Abschaffung der Zölle profitiert, auf 1.3 Billionen US Dollar. Dem stehen Ausfälle in den Zolleinnahmen von weltweit rund 17 Mia. $ im Jahr gegenüber. Es handelt sich um das bedeutendste Abkommen zur Zollreduktion seit der Verabschiedung des ersten ITA im Jahr 1996. Das Abkommen dürfte auch für die liechtensteinische Industrie, vor allem im Bereich Präzisionsinstrumente, Medizinaltechnologie, Lasertechnologie sowie Mess- und Analyse-Technologie von Bedeutung sein. Schliesslich wird vom Abkommen auch der Konsument mit sinkenden Preisen für Unterhaltungselektronik profitieren.
Das Abkommen beschlägt Zollvertragsmaterie. Es findet über den Zollvertrag mit der Schweiz auch auf Liechtenstein Anwendung. Aus diesem Grund war Liechtenstein an den Verhandlungen nicht direkt beteiligt. Da es sich um ein plurilaterales Abkommen handelt, an dem nicht alle WTO-Mitglieder beteiligt sind, wurde eine Unterzeichnung und Ratifikation durch Liechtenstein nicht vorgesehen.
Exportsubventionen („export competition“)
Im Rahmen eines Massnahmenpakets zur Stärkung des Exportwettbewerbs in der Landwirtschaft einigten sich die Minister auf einen Fahrplan zum Abbau von Exportsubventionen. Für die Industriestaaten sieht die Entscheidung einen sofortigen Abbau der Exportsubventionen vor, für Entwicklungsländer bis 2018. Für Exportsubventionen für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte gilt jedoch für Industriestaaten eine Übergangsfrist bis 2020, sofern der Export nicht in LDC-WTO-Mitglieder erfolgt. Während dieser Zeit können Exportsubventionen weiterhin in unveränderter Höhe erfolgen, d.h. es ist kein stufenweiser Abbau vorgesehen.
Die Schweiz unterhält ein System von Ausfuhrbeiträgen, das unter dem Namen „Schoggi-Gesetz“ bekannt ist. Die Schweiz verbilligt Milch- und Getreidegrundstoffe, die in landwirtschaftlichen Erzeugnissen verarbeitet werden und in den Export gehen, durch Ausfuhrbeiträge. Vom System können via Zollvertrag auch liechtensteinische Unternehmen profitieren.
Paket für die LDC-Mitglieder der WTO
Die Ministerkonferenz konnte sich über ein Paket für die am wenigsten entwickelten Staaten (LDC) der WTO einigen. Sie beschlossen insbesondere präferenzielle Regeln für Ursprungsregeln zugunsten der LDC. Sodann soll die Gültigkeit des LDC Services Waiver bis 2030 verlängert werden. Dies war ein zentrales Anliegen der LDC, da es vom Beschluss des Waivers im Jahr 2011 in Bali bis zur Umsetzung vier Jahre dauerte. Der Rat für Dienstleistungshandel der WTO soll den LDC Services Waiver regelmässig überprüfen.
Der genannte LDC Services Waiver sieht eine Ausnahme vom Meistbegünstigungsprinzip vor für die Einräumung von Vorzugsbedingungen für die am wenigsten entwickelten WTO-Mitglieder im Bereich des Handels mit Dienstleistungen. Liechtenstein hat entsprechende Vorzugsbedingungen dem Rat für Handel mit Dienstleistungen am 1. Dezember 2015 notifiziert.
11. Ministertreffen vom 10.-13. Dezember 2017 in Buenos Aires, Argentinien
Am WTO-Ministertreffen in Buenos Aires sprachen sich die 164 WTO-MinisterInnen für ein verlässliches multilaterales Handelssystem aus, konnten sich jedoch nicht auf eine gemeinsame Ministererklärung einigen. Hingegen gelang es den WTO-Mitgliedern trotz unterschiedlicher handelspolitischer Ziele, Beschlüsse in einzelnen Bereichen zu fassen. Diese beschränkten sich im Wesentlichen darauf, laufende Verhandlungen weiterzuführen. So beschloss die Konferenz, die Verhandlungen über den Abbau von Subventionen für illegale, unkontrollierte und unregulierte Fischerei weiterzuführen und bis zur 12. Ministerkonferenz 2020 abzuschliessen. Weiter beschloss die Konferenz, das Arbeitsprogramm über E-Commerce aus dem Jahr 1998 zu intensivieren. Hingegen war es nicht möglich, sich auf ein Arbeitsprogramm für die Weiterführung von Verhandlungen in den Bereichen Landwirtschaft, Warenverkehr oder Dienstleistungshandel zu einigen.
Liechtenstein brachte sich aktiv in die 11. WTO-Ministerkonferenz ein, beteiligte sich an der Plenardiskussion (Link zu Statement) und trug einige Erklärungen mit. Liechtenstein unterstütze eine von über 118 Staaten mitgetragene Erklärung über die wirtschaftliche Ermächtigung von Frauen und Verbesserung ihrer Teilnahme am internationalen Handel. Zudem unterstützte Liechtenstein eine Erklärung von 44 Staaten (Industrie- und Entwicklungsländer), in der die zentrale Bedeutung der WTO für den Welthandel betont wird und die Mitglieder aufgerufen werden, die WTO als Organisation zu stärken. In den Verhandlungen über nationale Gesetzgebung (v.a. Lizenz- und Bewilligungsverfahren) im Dienstleistungsbereich, an denen sich auch Liechtenstein beteiligt, hat konnte keine Einigung erzielt werden. Eine Gruppe von 60 Staaten, darunter auch Liechtenstein, bekannte sich jedoch in einer gemeinsamen Erklärung dazu, die Verhandlungen im Dienstleistungsbereich auf der Grundlage des bisher Erreichten weiter zu führen. Liechtenstein schloss sich weiter einer von rund 60 Staaten mitgetragenen Erklärung an, mit welcher eine informelle Arbeitsgruppe über Kleinst-, Klein- und mittelgrosse Unternehmen („Micro, Small and Medium-sized Enterprises“) ins Leben gerufen werden soll.
12. WTO-Ministerkonferenz vom 12.-17. Juni 2022 in Genf
Vom 12. bis 17. Juni 2022 fand in Genf die 12. Ministerkonferenz der WTO statt (wegen der Corona-Pandemie musste der Anlass vorher zweimal verschoben werden).
Die WTO-Ministerinnen und -Minister verabschiedeten am Schluss die folgenden Beschlüsse und Erklärungen («Geneva Package»):
- Abschlussdokument, einschliesslich der Absicht, der nächsten Ministerkonferenz konkrete Beschlüsse zur WTO-Reform zu unterbreiten;
- Paket zur Reaktion der WTO auf die Ernährungskrise, bestehend aus einer Ministererklärung über Notfallmassnahmen bei Ernährungsunsicherheit und einem Ministerbeschluss über Ausnahmen von Ausfuhrverboten oder -beschränkungen für Nahrungsmittelkäufe des Welternährungsprogramms (WFP);
- Ministererklärung über die Reaktion der WTO auf die COVID-19-Pandemie und die Vorbereitung auf künftige Pandemien;
- Ministerbeschluss über eine Patentverzichtserklärung für COVID-19-Impfstoffe während fünf Jahren;
- Beschluss zur Verlängerung eines Moratoriums auf die Erhebung von Zöllen im elektronischen Geschäftsverkehr bis spätestens März 2024;
- ein Abkommen über Fischereisubventionen, welches schädigende Formen von Fischereisubventionen, welche zu Überfischung führen, verbietet.
Zusätzlich wurden zwei Beschlüsse über ein Arbeitsprogramm betreffend kleine Entwicklungsländer bzw. zur Aufnahme von Aktivitäten über moderne Herausforderungen für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Massnahmen (sanitary and phytosanitary measures) verabschiedet. Keine Einigung konnte hingegen in Bezug auf ein Arbeitsprogramm für die Verhandlungen im Bereich Landwirtschaft erzielt werden.
13. WTO-Ministerkonferenz vom 26. Februar bis 1. März 2024 in Abu Dhabi (VAE)
Die 13. WTO-Ministerkonferenz in Abu Dhabi ging am 1. März zu Ende. Die liechtensteinische Delegation stand unter der Leitung von Regierungsrätin Dominique Hasler. Die Komoren und Osttimor wurden anlässlich der 13. WTO-Ministerkonferenz nach Abschluss eines längeren Aufnahmeverfahrens als neue Mitglieder begrüsst. Damit steigt die Zahl der WTO-Mitglieder auf 166. Ein Ziel der WTO ist auch die bessere Integration von am wenigsten entwickelten Ländern (LDCs) in den Welthandel. Zu diesem Zweck wurden in Abu Dhabi weitere Massnahmen verabschiedet. So beschloss die 13. Ministerkonferenz, dass für jene LDCs, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Entwicklung aus dieser Länderkategorie aufsteigen, während einer Übergangsfrist weiterhin weniger strenge Handelsregeln gelten als für die übrigen Entwicklungsländer. Damit soll sichergestellt werden, dass der zu begrüssende Aufstieg nicht zu einer abrupten Änderung der Regeln und dadurch zu negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung dieser Länder führt.
Vereinfachung von Verfahrensregeln für Liechtenstein wichtig
Zusammen mit zahlreichen anderen WTO-Mitgliedern beteiligte sich Liechtenstein an Bemühungen zur Vereinfachung und Standardisierung der globalen Verfahrensregeln für die Zulassung von Dienstleistungen. Damit können nicht zuletzt auch kleinen und mittleren Betrieben zeitaufwändige und ressourcenintensive Bewilligungsverfahren im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr erspart werden. Daneben unterstützt Liechtenstein eine Initiative, die sich für eine stärkere Befassung der WTO mit schädlichen Subventionen für fossile Treibstoffe einsetzt. Ziel ist es, durch mehr Transparenz und den Austausch über entsprechende Erfahrungen die Abschaffung solcher Subventionen weltweit zu beschleunigen.
Das für die Wirtschaft wichtige Moratorium gegen Zölle auf elektronische Übermittlungen konnte an der Ministerkonferenz erneut verlängert werden. Die Verhandlungen zur wichtigen Reform des Mechanismus zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten sollen beschleunigt und bis Ende Jahr abgeschlossen werden.
Öffentliches Beschaffungswesen
Am 7. April 2014 trat für Liechtenstein das revidierte Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen in Kraft. Das revidiere Übereinkommen modernisiert und flexibilisiert die Bestimmungen des bestehenden Übereinkommens. Es wird damit benutzerfreundlicher gestaltet. Darüber hinaus werden die Bestimmungen an neue Entwicklungen, wie die Verwendung elektronischer Auktionen, angepasst. Gleichzeitig haben die Vertragsparteien gegenseitig die Marktzugangsverpflichtungen ausgeweitet. Dadurch werden den Wirtschaftsakteuren neue Märkte erschlossen. Schliesslich soll der Beitritt insbesondere von Entwicklungsländern durch flexiblere Übergangsmassnahmen erleichtert werden.
WTO-Länderexamen: Überprüfung der Handelspolitik der Schweiz und Liechtensteins in der Welthandelsorganisation (WTO)
Jedes WTO-Mitglied muss sich periodisch diesem WTO-Länderexamen (Trade Policy Review) stellen. Basis für die Überprüfung bildet ein vom WTO-Sekretariat verfasster Bericht, ergänzt von einem Regierungsbericht. Aufgrund des Zollvertrags zwischen Liechtenstein und der Schweiz werden beide Länder gemeinsam geprüft. Die Länderexamen schaffen Transparenz und bilden eine informative Grundlage für Verhandlungen innerhalb der WTO wie auch von Freihandelsabkommen, da darin der Stand der Liberalisierung wie auch allfälliger weiterer Liberalisierungsbedarf eines Landes dargestellt sind. Die 6. Überprüfung der Handelspraktiken der Schweiz und Liechtensteins fand am 18./20. Mai 2022 in Genf statt. Sekretariatsbericht, Medienmitteilung
Bedeutung der WTO für die liechtensteinische Wirtschaft
Mit dem WTO-Übereinkommen wird zwar kein dem EWR vergleichbares Niveau der wirtschaftlichen Integration erreicht. Die WTO bietet aber der liechtensteinischen Wirtschaft, deren Exporte in einem bedeutenden Ausmass an aussereuropäische Länder gehen, eine unverzichtbare und verlässliche Rechtsgrundlage. Für den Schutz der liechtensteinischen Interessen im internationalen Handel ist insbesondere auch das Streitbeilegungssystem der WTO wichtig.
Liechtenstein trägt zur EIF-Interimsfazilität zur Verbesserung der Handelskapazitäten der LDC bei
Akkreditierung von Botschafter Frank Büchel bei der WTO am 2. September 2024
Medienmitteilung
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20. Mai 2022 - WTO-Länderexamen: Überprüfung der liechtensteinischen Handelspolitik in der Welthandelsorganisation (WTO)
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19. Mai 2017 - WTO-Länderexamen: Überprüfung der Liechtensteinischen Handelspolitik in der Welthandelsorganisation (WTO)
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24. Januar 2017 - Liechtenstein unterstützt Fortschritte für erleichterten Zugang zu Medikamenten
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21. Dezember 2015 - 10. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation in Nairobi
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