-
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
- Kontakt
-
Themen
- Informationen für Reisende/Hilfe im Ausland
- Prioritäten der Aussenpolitik
- Bilaterale Beziehungen
- Multilaterale Zusammenarbeit
- Europapolitik
- Aussenwirtschaftspolitik
- Internationale Humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung
- Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht
- Sicherheit und Verbrechensprävention
- Diplomatische Vertretung Liechtensteins im Ausland
- Diplomatische und konsularische Vertretungen in Liechtenstein
- Berichterstattungen und Publikationen
- Stellen
- Datenschutzhinweis
- Amt für Berufsbildung und Berufsberatung
- Amt für Bevölkerungsschutz
- Amt für Finanzen
- Amt für Gesundheit
- Amt für Hochbau und Raumplanung
- Amt für Informatik
-
Amt für Justiz
- Kontakt
- AJU-Newsletter
- eVertretung
- Grundbuch (GB)
- Grundverkehr Aufsicht
- Handelsregister (HR)
- Justizwesen (JUS)
- Mediation
- Opferhilfestelle (OHS)
- Stabsstelle Recht (SSR)
- Stiftungsaufsicht und Geldwäschereiprävention (STIFA/GWP)
- Datenschutzhinweise
-
Amt für Kommunikation
- Audiovisuelle Medien
-
Elektronische Kommunikation
- Adressierung
- AGB und Entgeltbestimmungen
- Erreichbarkeit
- Glasfaserausbau FTTH
- Marktanalyse und beträchtliche Marktmacht
- Marktstatistik
- Meldepflicht, Meldung und Melderegister
- Mobilfunk
- Nummerierung
- Schlichtungsstelle gemäss Art. 4 Abs. 1 lit. a AStG
- Schlichtungsstelle gemäss Art. 86 KomG (Unternehmen)
- Störungsmitteilung gemäss Art. 15 KomG
- Technisches Glossar
-
Entscheidungen
- 16.09.2024: Entscheidung zur Untersagung der Tätigkeit der iMetrik Global (Europe) AG
- 28.05.2024: Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt
- 15.02.2024: Verfügung zum Widerruf der Zuteilung von Nutzungsrechten an Identifikationsmitteln (Adressen)
- 24.10.2023: Zugang zum Teilnehmeranschluss
- 27.02.2023: Verfügung auf vorläufige Zuteilung von Frequenzen in Bezug auf die 3ECOM-1 und 3ECOM-3 Filings des Fürstentums Liechtenstein bei der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) sowie Genehmigung des Frequenznutzungsvertrags zwischen Rivada AG und Rivada Space Networks GmbH
- 27.02.2023: Verfügung zum Widerruf der vorläufigen Frequenzzuteilung zugunsten der Trion Space AG
- 07.12.2022: Frequenzzuteilungen
- 28.10.2022: Zugang zum Telefonnetz
- 20.05.2022: Genehmigung eines Frequenznutzungsvertrages
- 04.10.2021: Verbindungsaufbau in Festnetzen
- 04.03.2021: Verfügung zur Anpassung der vorläufigen Frequenzzuteilungsverfügung
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Mobilfunknetzen
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Festnetzen
- 02.08.2018: Entscheidung bzgl. der Einführung der Rufnummernportabilität
- 08.01.2018: Vorläufige Frequenzzuteilung
- Höchstgerichtliche Rechtsprechung
- Archiv / alte Entscheidungen
- Frequenzen und Anlagen
- Geschäftsstelle der Medienkommission
- Postdienste und Paketzustelldienste
- Signatur- und Vertrauensdienste
- Weltraum
- Anträge und Formulare
- Datenschutzhinweis
- Interne Zuständigkeiten
-
Konsultationen
- Laufende Konsultationen
-
Abgeschlossene Konsultationen
- Aktualisierung Mustervorlage RIO
- Marktanalyse Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt
- Marktanalyse Teilnehmeranschluss
- Marktanalyse Zugang zum Telefonnetz
- Marktanalyse Festnetz-Originierung
- Marktanteile-Statistik
- Mustervorlage RIO
- Marktanalysen Mobilterminierung und Festnetzterminierung
- Festnetz-Entgelte (M1) der Telecom Liechtenstein AG
- Universaldienst im Bereich der Festnetztelefonie
- Grundlagen und Planung Marktanalyse 2019+
- Vorleistungsangebot \„Zugang zum öffentlichen Telefonnetz über VoIP“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Roundtable Nummernportabiliät am 29.11.2017
- Kostenrechnungsmodell Telecom Liechtenstein AG
- Konsultation zur Aufhebung der Verpflichtung für den Betrieb von öffentlichen Münz- und Kartentelefonen (Publifone)
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„Bit-Stream-3“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„VoIP Whitelabel FL“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Verfügungsentwurfs betreffend Zugang zum HFC-Netz der Liechtensteinischen Kraftwerke
- Stellungnahmen betreffend die Standardangebote (TAL, KOL) & Entgelte
- Standardangebot Kernnetz
- Kostenrechnungsmodell LKW
- Stellungnahmen zum Standardangebot für physischen Netzzugang (M4)
- Verfügungsentwurf StdA Kollokation
- Verfügungsentwurf Entgelte LKW
- Verfügungsentwurf StdA TAL Kupfer
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - TAL Kupfer
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - Kollokation
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - TAL CATV
- Vorleistungsangebot für CPS (M1)
- Standardangebote Originierung und Terminierung (M2/M3)
- Implementierung einer CPS/CS-Verpflichtung für Connecta
- Standardangebot für Breitbandzugang (M5)
- Reference Unbundling Offer (RUO)
- Standardangebot für den Zugang über VoIP
- Öffentliche Konsultation Vergabe Mobilfunkfrequenzen
- Laufende Datenerhebungen
- Kontakt
- Rechenschaftsbericht
- Rechtsgrundlagen
- Kundmachungen
-
Amt für Kultur
- Kontakt
- Amtsstellenleitung
- Archäologie
- Denkmalpflege
- Kulturschaffen
- Landesarchiv
- LiVE - Liechtensteinische Aktenverwaltung
- Zentrale Dienste
- Gesetze
- Datenschutzhinweis
- Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
- Amt für Personal und Organisation
-
Amt für Soziale Dienste
- Kontakt
- Kinder und Jugendliche
- Erwachsene
- Familienförderung
- Chancengleichheit
- Finanzielle Hilfen
- Datenschutz
- Barrierefreier Webzugang
- Amt für Statistik
-
Amt für Strassenverkehr
- eGov Portal
- Kontakt
- Wissenswertes
- Datenschutzhinweis
-
Führerschein
- Mein Weg zum Führerausweis
- e-Führerschein
- Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)
- Computerunterstützte Theorieprüfung (CUT)
- Digitaler Fahrtenschreiber
- Fahrlehrer
- Führerschein im Kreditkartenformat
- Kategorien
- Lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferausweis)
- Lernmittel zur Theorieprüfung
- Medizinische Kontrolluntersuchung
- Internationaler Führerausweis
- Lernfahrausweis
- Praktischen Führerprüfung
- Theorieprüfung
- Umschreibung ausländischer Führerschein
- Verlust Führerschein
- Formulare
- Fahrzeuge
- Kontrollschilder
- Fahrzeugführer mit Behinderung
- Sonderbewilligung
- Administrative Massnahmen (ADMAS)
- Online-Terminvergabe
- Online-Schalter Zulassung
-
Amt für Tiefbau und Geoinformation
- Kontakt
- Aktuelle Bauvorhaben
-
Amtliche Vermessung (AV)
- Beteiligte Stellen
- Verfahren der Amtlichen Vermessung
- Nachführung/ Mutationen
- Nachführungsgeometer
- Ebenenmodell der Amtlichen Vermessung
- Detaillierungsgrad
- Rechtsgrundlagen/Instruktionen
- Amtliche Vermessungsschnittstelle
- Bezugsrahmenwechsel auf LV95
- Datenausgabe
- Richtlinien und Dokumente Amtliche Verrmessung
-
Bewilligungen
- Bewilligung Strassenreklame
- Bewilligung von Strassensignalisationen/ Verkehrsanordnungen
- Veranstaltungsbewilligung
- Bewilligung Inanspruchnahme öffentlichen Grundes
- Bewilligung für Grabarbeiten im öffentlichen Strassenraum
- Bewilligung für die Veröffentlichung von Geodaten
- Richtlinien und Weisungen Verkehrsanlagen und Signalisationen
- Geoinformation
- Infrastruktur Bau
- Infrastruktur Betrieb
- Landerwerb
- Landesvermessung
- ÖREB-Kataster
-
Download / Dokumente
- Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen
- Richtlinien und Weisungen Verkehrsanlagen und Signalisationen
- Richtlinien und Dokumente zum Strassenunterhalt
- Planungs- und Ausführungsunterlagen
- Empfehlungen zur Honorierung
- Dokumente zur Landsvermessung
- Richtlinien und Dokumente amtliche Verrmessung
- Technische Unterlagen und Weisungen ÖREB-Kataster
- Datenschutzhinweis
-
Amt für Umwelt
- Kontakt
- Wissenswertes
- Publikationen
- Recht
- Datenschutzhinweis
-
Amt für Volkswirtschaft
- Kontakt
- Amtliche Kundmachungen
- Arbeitsmarkt Service
- Datenschutzhinweis
- Arbeitslosenversicherung (ALV)
-
Arbeitssicherheit
- Arbeiten im Nahbereich von Hochdruckleitungen
- Arbeits- und Ruhezeiten
- Arbeitsmittel
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Arbeitsplätze
- Arbeitsräume und Umgebungsfaktoren
- Arbeitssicherheit mit System
- Druckgeräte
- Gesetzliche Grundlagen
- MAK Werte
- Plangenehmigung für gewerbliche und industrielle Bauten sowie Umgestaltung von Arbeitsstätten/Betriebsbewilligung
- Psychosoziale Risiken
- Rechte und Pflichten der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden
- Sonderschutzbestimmungen
- Strahlenschutz
- Bauarbeiten
- Baustellenkoordination
- Energie / Energiefachstelle
- Forschung & Innovation
- Gefahrgutbeauftragter
- Geldspiel
-
Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland
-
Entsendung von Arbeitnehmern
- Einzuhaltende Bestimmungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
- Meldepflichten
- Mitzuführende Unterlagen und weitere Mitwirkungspflichten, Kontrollen und Vollzugskosten
- Haftung und Verpflichtungen des liechtensteinischen Auftraggebers als Unternehmer
- Verwaltungsstrafrechtliche Verfahren, Bussen, Entsendesperre und Publikation
- Rechtsmittel und Verfahren für die zivilrechtliche Durchsetzung für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
- Kontaktstellen
- Sanktionsliste gemäss Art. 7 Abs. 4 EntsG
-
GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Gewerbegesetzes
- GDL-Erbringung im Bereich der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs
- GDL-Erbringung von Architekten, Bauleitern und Ingenieuren im Bauwesen
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes
- GDL-Erbringung in der Hausiertätigkeit und dem Wandergewerbe
- GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft
-
Entsendung von Arbeitnehmern
- Immaterialgüterrecht (Markeneintragung, Urheberrecht)
- Konsumentenschutz
- Öffentliches Arbeitsrecht
- Standortförderung
- Verzugszinsen im Zahlungsverkehr
- Warenverkehr
- Wettbewerbsrecht
-
Wirtschaft, Gewerbe
-
Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Neuerteilung Bewilligung eines Berufes gemäss Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Geschäftsführer Neubestellung
- Zusätzlicher Beruf für eine bestehende Bewilligung
- Nachdruck einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe Gesetz
- Löschung einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bauwesen
- Bauwesen-Berufe-Register
- Dolmetscherbewilligungen
- Gastwirteprüfung
- Gewerbeausübung mit Niederlassung
- Güter- und Personentransport
- Hausierbewilligungen
- Kreditvermittler - Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
- Internationale Gewerbelegitimationskarte
- Pauschalreise
- Private Arbeitsvermittler/Personalverleiher (AVG)
- Sonn- und Feiertagsruhe/Ladenschluss
-
Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Zentraler Unternehmensservice (EAP)
-
Ausländer- und Passamt
- Kontakt
- Information Ukraine
- Dienstleistungserbringung (GDL)
- Wohnsitz in Liechtenstein ohne Erwerbstätigkeit
- Wohnsitz in Liechtenstein zur Erwerbstätigkeit
- Erwerbstätigkeit ohne Wohnsitznahme
- Familiennachzug
- Daueraufenthalt und Niederlassung
- Verlängerung des Aufenthalts
- Beibehalt der Bewilligung
- Aufenthaltsausweise
- Dienstleistungen
- Reisepass
- Identitätskarte
- Schweizer Identitätskarte
- Diebstahl / Verlust eines Ausweisdokuments
- Asyl
- Integration
- Visum
- Wissenswertes
- Gesetze
- Datenschutzhinweis
- Schengen/Dublin
- Projekte
- Beratungs- und Beschwerdestelle
- Datenschutzstelle
- Diplomatische Vertretungen
- Fachstelle Datenschutz
-
Fachstelle Öffentliches Auftragswesen
- Kontakt
-
Grundsätzliche Bestimmungen
- Eignungskriterien
- Verfahrensarten und -methoden
- Fristen
- Vergabephasen, Rechtsmittel und Schadenersatz
- Auftragswertberechnung
- Geltungsbereich, nationale und internationale Schwellenwerte
- Kernpunkte und Mitgliedstaaten
- Spezielle Bestimmungen für Auftraggeber im Bereich der Sektoren
- Auftraggeber
- Bekanntmachungen
- Zuschlagskriterien
- Aufgabengebiet
- Informationen für Bewerber, Offertsteller und Auftragnehmer
- Bestimmungen Land
- Bestimmungen Gemeinden
- Bestimmungen Einrichtungen des öffentlichen Rechts
- Bestimmungen Einrichtungen des privaten Rechts
- Bestimmungen Sektoren Unternehmen
- Begriffsdefinition
- Statistik öffentliche Auftragsvergaben
- Inhalt der Ausschreibungsunterlagen
- Fragen und Antworten
- Recht
- Links
- Datenschutzhinweis
- Finanzkontrolle
- Information und Kommunikation der Regierung
- Landespolizei
- Opferhilfestelle
- Protokoll der Regierung
- Rechtsdienst der Regierung
-
Schulamt
- Kontakt
-
Organisation Schulamt
- Schulamtsleitung
- Recht
- Office Management
- Finanzen und Rechnungswesen
- Infrastruktur Bildungsbereich
- Stipendienstelle
- Hallenbad SZU Eschen
- Jugendhaus Malbun
- Pädagogik und Schulqualität
- Bildungscontrolling und Qualitätssicherung
- Mittel- und Hochschulen
- Europäischer Bildungsraum
- Pädagogischer Support
- Schulsozialarbeit
- Schulpsychologischer Dienst
- Lebensraum Schule / Zentrum für Schulmedien
-
Bildungsbereiche
-
Bildungswesen / Schularten
- Aufbau des Bildungswesens
- Kindergarten
- Primarschule
- Oberschule
- Realschule
- Gymnasium
- Berufsmaturitätsschule
- Freiwilliges 10. Schuljahr
- Sportschule Liechtenstein
- Timeout Schule FL
- Tagesschulen
- Sonderpädagogische Tagesschule Schaan
- Musikschule
- Kunstschule
- Berufsschulen
- Hochschulwesen
- Intensivkurs Deutsch als Zweitsprache (IK DaZ)
- Privatschulen / Ausländische Schulen
- Lehrpläne
- Schulen
- Schulleitungen
-
Schülerinnen und Schüler
- Vom Kindergarten in die Schule
- Aufnahme und Übertritt / Schullaufbahnen
- Bildungsangebote nach der obligatorischen Schulzeit
- Schülertransport (Bus)
- Dispensen
- Vorgehen bei Wohnortswechsel
- Berufswahlvorbereitung
- Schulsport Liechtenstein
- Besuch einer Privatschule bzw. ausländischen Schule
- Stellwerk 2.0 und Checks
- Beurteilung
- Elternmitwirkung
- Gemeindeschulrat
- Statistik
- Europarat-Charta
-
Schulische Fördermassnahmen
- Begabtenförderung
- Sonderschulung
- Ergänzungsunterricht
- Deutsch als Zweitsprache
- Intensivkurs Deutsch als Zweitsprache
- Spezielle Förderung
- Logopädie
- Psychomotorik
- Heilpädagogische Früherziehung
- Massnahmen bei Sinnesbeeinträchtigungen
- Schulsozialarbeit
- Timeout Schule
- Schulische Familienberatung
- Schulpsychologischer Dienst
-
Themen und Projekte
- Schulleistungserhebungen
- MINT-Förderung
- Gesundheitsförderung
- Sprach- und Leseförderung
- angek(l)ickt – Medien-Präventions-Performance
- Liechtenstein Languages
- Religionsunterricht
- Schul-ICT
- Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
- Waldtage 2023
- Europarat: Vorsitz im Ministerkomitee
- Klapp-Schulkommunikation
- Evaluation zur Lehrplaneinführung LiLe
- Pilotphase "Psychische Gesundheit der Schülerinnen und Schüler"
- Externe Nutzung von Schulanlagen
- EU-Programme
- Anfragen: Wiss. Qualifikationsarbeiten
-
Bildungswesen / Schularten
- Schulferien / Ferienkalender
- Stipendienstelle
- Gesetze
- Datenschutz
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Elternmitwirkung
- Offene Stellen
- Downloads
- A - Z Index
- Staatsanwaltschaft
- Stabsstelle Cyber-Sicherheit
- Stabsstelle EWR
- Stabsstelle FIU
- Stabsstelle für digitale Innovation
- Stabsstelle für Sport
- Stabsstelle für staatliche Liegenschaften
-
Stabsstelle Regierungskanzlei
- Kontakt
- Beglaubigungen
- Berichte und Anträge
-
Vernehmlassungen
- Laufende Vernehmlassungen
- abgelaufene Vernehmlassungen 2025
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2024
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2023
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2022
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2021
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2020
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2019
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2018
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2017
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2016
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2015
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2014
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2013
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2012
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2011
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2010
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2009
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2008
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2007
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2006
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2005
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2004
- Externe Stellungnahmen zu Vernehmlassungen
- Bewilligungen
- Interreg V A – Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein
- Rechenschaftsbericht
- Rechtsvorschriften
- Referendumsvorlagen
- Registratur
- Staatskalender
- Telefonzentrale
- Wahlen und Abstimmungen
- Wappen und Farben Liechtensteins
- Datenschutzhinweis
-
Steuerverwaltung
- Kontakt
- Bankverbindung
- Direkte Steuern natürliche Personen
- Direkte Steuern juristische Personen
- eTax / elektronische Steuererklärung
- Grundstücksgewinnsteuer
- Internationales Steuerrecht
- Lohn-/Quellensteuer
- Mehrwertsteuer
- Selbstanzeige
- Stempelabgaben (Emissionsabgabe, Umsatzabgabe)
- Newsletter
- Gesetze
- Datenschutzhinweis
- Zivilstandsamt
Hintergrundinformationen
Der Sitz des Amtes für Justiz (Abteilung Grundbuch) ist in Vaduz. Das Fürstentum Liechtenstein besteht aus einem Grundbuchkreis. Die Landesfläche von 160 km2 ist in ca. 40'000 Parzellen aufgeteilt. Zur besseren Übersichtlichkeit ist für jede Gemeinde ein besonderes Hauptbuch mit selbständiger Nummerierung angelegt.
Grundbuch
Das Grundbuch ist ein öffentliches und mit öffentlichem Glauben ausgestattetes Register, über die dinglichen Rechte an Grundstücken sowie über die Vormerkungen und Anmerkungen, in welches Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte zur Gewährleistung grösstmöglicher Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr eingetragen werden."
Geschichte
1805
Regierungsantritt Fürst Johanns; bis dahin galt der Schwabenspiegel und nachrömisches Recht.
1807
Auftrag an Hofrat Georg Hauer zur Untersuchung der Verhältnisse in Liechtenstein und der Unterbreitung eines Reformvorschlags.
1808
Dienstinstruktionen an den neuen Landvogt Josef Schuppler, welche unter anderem Anordnungen betreffend die Einführung und Behandlung der Grundbücher und die Schaffung des Oberamtes unter Leitung des Landvogts zur Verwaltung des Staates beinhalteten. Das vollzählige Oberamt war Grundbuchgericht und Aufsicht über das Grundbuchamt, welches bis Mitte 19. Jahrhunderts vom Gerichtsaktuar Peter Zelinka als Grundbuchführer geführt wurde.
1809
Einführung des Grundbuchspatents vom 1. Januar 1809, welches sich am böhmischen Landtafelpatent von 1794 orientierte.
1812
Einführung des österreichischen ABGB mit Ausnahme des Erbrechtes, welches 1846 rezipiert wurde.
1862
Einführung des Landgerichts durch Amtsinstruktion von 1862 und Unterstellung des Grundbuchführers unter den Landrichter.
1923
Einführung des Sachenrechts vom 31. Dezember 1922 (LGBl. Nr. 1923 Nr. 4), welches fast wortgleich dem Sachenrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs vom 10. Dezember 1907 samt den Vorschriften über die Führung des Grundbuches entsprach. Hierin wurde die Regierung mit der Vollziehung des Sachenrechts betraut und das Landgericht mit der Aufsicht über die Grundbuchführung.
1996
Ankauf der Grundbuchsoftware «Terris» und Inbetriebnahme der elektronischen Geschäftskontrolle und der Tagebuchführung (Schaffung der gesetzlichen Grundlage betreffend das computerunterstützte Tagebuch in Art. 545g SR mit LGBl. 1996 Nr. 21).
2000
Gesetz über das Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt: Zusammenlegung und Verlagerung der Aufsicht zur Regierung.
2001 - 2003
Bereinigung und elektronische Erfassung des Eigentümerregisters.
2002/2003
«Versuchsweiser» Einsatz des «Terris» und Schaffung der gesetzlichen Grundlage zur Erlassung einer Gebührenverordnung betreffend die Grundbuchgebühren in Art. 547 SR (LGBl. 2003 Nr. 65) sowie Erlassung der Verordnung über die Grundbuch- und Handelsregistergebühren (LGBl. 2003 Nr. 67).
2003
Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Einführung des EDV-Grundbuchs in Art. 632 ff. SR (LGBl. 2003 Nr. 220).
2004
Einführung des «Neuen Grundbuchs» gemäss Sachenrecht im überwiegenden Gemeindegebiet der Gemeinde Planken. In Kraft gesetzt mit Beschluss der Regierung (RA 2004/2983) per 01.12.2004.
2005
- Einführung einer Scan-Lösung: ab Juni Start mit dem Scannen sämtlicher im Tagesgeschäft neu anfallenden Grundbuchbelege.
- Aufschaltung TerrIntra im Intranet für den internen Gebrauch in der Landesverwaltung.
2006
Einführung des «Neuen Grundbuchs» gemäss Sachenrecht für sämtliche Grundstücke in der Gemeinde Triesenberg. In Kraft gesetzt mit Beschluss der Regierung (RA 2006/1725-1630) per 15.07.2006.
2007
Einführung des «Neuen Grundbuchs» gemäss Sachenrecht für sämtliche Grundstücke in der Gemeinde Balzers. In Kraft gesetzt mit Beschluss der Regierung (RA 2007/346-1630) per 15.02.2007.
2008
- Einführung des «Neuen Grundbuchs» gemäss Sachenrecht für sämtliche Grundstücke in der Gemeinde Vaduz. In Kraft gesetzt mit Beschluss der Regierung (RA 2008/1197-1630) per 15.05.2008.
- Am 1.10.2008 trat das neue Sachenrecht in Kraft (LGBl. 2008 Nr. 139). Damit erfuhr das Gesetz nach über 30 Jahren eine Revision, welche das Sachenrecht modernisierte.
2009
Einführung des «Neuen Grundbuchs» gemäss Sachenrecht für sämtliche Grundstücke in der Gemeinde Triesen. In Kraft gesetzt mit Beschluss der Regierung (RA 2009/686-1630) per 01.04.2009.
2010
- Einführung des «Neuen Grundbuchs» gemäss Sachenrecht für sämtliche Grundstücke in der Gemeinde Schaan. In Kraft gesetzt mit Beschluss der Regierung (RA 2010/2-1630) am 01.02.2010.
- Einführung des «Neuen Grundbuchs» gemäss Sachenrecht für sämtliche Grundstücke in der Gemeinde Mauren. In Kraft gesetzt mit Beschluss der Regierung (RA 2010/2231) per 01.11.2010.
2011
Einführung des «Neuen Grundbuchs» gemäss Sachenrecht für sämtliche Grundstücke in der Gemeinde Ruggell. In Kraft gesetzt mit Beschluss der Regierung (RA 2011/741-1630) per 15.04.2011.
2012
Einführung des «Neuen Grundbuchs» gemäss Sachenrecht für sämtliche Grundstücke in der Gemeinde Gamprin-Bendern. In Kraft gesetzt mit Beschluss der Regierung (RA 2012/942-1630) per 01.06.2012.
2013
Amt für Justiz
- Am 1. Februar 2013 wurde das Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt mit weiteren Organisationseinheit in das Amt für Justiz zusammengeführt. Der Begriff «Öffentlichkeitsregister» wurde durch den Begriff «Handelsregister» ersetzt.
- Einführung des «Neuen Grundbuchs» gemäss Sachenrecht für sämtliche Grundstücke in der Gemeinde Schellenberg. In Kraft gesetzt mit Beschluss der Regierung (LNR 2013-267 BNR 2013/870 REG 0142) per 03.06.2013.
- LV95 - Eintragung der neuen Flächen gemäss Bezugsrahmenwechsel der amtlichen Vermessung von LV03 auf LV95 in den Gemeinden Vaduz und Ruggell per 04.11.2013.
2014
- LV95 - Eintragung der neuen Flächen gemäss Bezugsrahmenwechsel der amtlichen Vermessung von LV03 auf LV95 in den Gemeinden Balzers, Gamprin und Schaan per 16.01.2014.
- LV95 - Eintragung der neuen Flächen gemäss Bezugsrahmenwechsel der amtlichen Vermessung von LV03 auf LV95 in den Gemeinden Mauren und Schellenberg per 13.02.2014.
- LV95 - Eintragung der neuen Flächen gemäss Bezugsrahmenwechsel der amtlichen Vermessung von LV03 auf LV95 und Erneuerung des Vermessungswerkes in der Gemeinde Planken per 21.03.2014.
2015
- LV95 - Eintragung der neuen Flächen gem. Bezugsrahmenwechsel der amtlichen Vermessung von LV03 auf LV95 und Erneuerung des Vermessungswerkes Alpen und Gemeindewaldungen (AGW) per 22.05.2015.
- LV95 - Eintragung der neuen Flächen gem. Bezugsrahmenwechsel der amtlichen Vermessung von LV03 auf LV95 und Erneuerung des Vermessungswerkes in der Gemeinde Eschen, Operat 13 per 04.09.2015.
- Gemeinde Triesenberg, Erneuerung der amtlichen Vermessung Operate 11 und 12 und Bezugsrahmenwechsel der amtlichen Vermessung von LV03 auf LV95 sowie Anmerkung der dauernden Bodenverschiebungen per 23.10.2015
- Gemeinde Triesen, Erneuerung der amtlichen Vermessung Operate 11 und 13 und Bezugsrahmenwechsel der amtlichen Vermessung von LV03 auf LV95 sowie Anmerkung der dauernden Bodenverschiebungen per 23.10.2015.
2016
- Ab dem 01.03.2016 ist das Amt für Justiz anstelle der elf Gemeindegrundverkehrskommissionen alleinige Grundverkehrsbehörde für das ganze Land Liechtenstein.
- Gemeinde Ruggell, Erneuerung der amtlichen Vermessung, Operat 8 (Dorfgebiet) per 27.04.2016.
2017
Die Revision des Sachenrechts im Jahr 2016 war als Teil II einer umfassenden Sachenrechtsrevision zu sehen. Teil I erfolgte mit der Inkraftsetzung des Gesetzes über die Abänderung des Sachenrechts vom 1. Oktober 2008 (LGBl. 2008 Nr. 139).
Mit Teil II der Sachenrechtsrevision (in Kraft seit 01.01.2017) wurden zwei Ziele umgesetzt: Es wurden die noch offenen Fragen aus Teil I der Sachenrechtsrevision von 2008 einer abschliessenden Regelung zugeführt, ausserdem wurden die Neuerungen aus der Teilrevision des schweizerischen Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts aus dem Jahr 2009 ins liechtensteinische Sachenrecht übernommen.
Teil II der Sachenrechtsrevision umfasste die folgenden zentralen Punkte:
- Einführung des Registerschuldbriefs (= papierloser Schuldbrief)
- Aufhebung der Bestimmungen zur Gült
- Bauhandwerkerpfandrecht: Einführung eines Zustimmungserfordernisses des Grundeigentümers oder der Grundeigentümerin zur Ausführung von Arbeiten durch eine/n Bauhandwerker/in auf seinem/ihrem Grundstück, welche eine dritte Person in Auftrag gibt; Erhöhung der Eintragungsfrist von drei auf vier Monate und
- Einführung eines zeitgemässen Bodeninformationssystems (Entlastung des Grundbuchs von bedeutungslos gewordenen Einträgen, Pflicht zur Eintragung von gesetzlichen Grundpfandrechten)
- Gemeinde Eschen - Eintragung Grundbuchvermessung, Operate 6 und 9, Eschnerberg / Malanser per 17.03.2017.
- Gemeinde Eschen - Eintragung Grundbuchvermessung, Operat 8 (Teiliga, Tentscha und Rheinau) per 11.05.2017.
2018
- Gemeinde Triesenberg, Erneuerung amtliche Vermessung Triesenberg, Operate 13 - 16, Mutation Nr. 2521 (Kulturgrenzmutation) per 18.01.2018.
- Gemeinde Gamprin, periodische Nachführung und Homogenisierung der amtlichen Vermessung - Operat 7, Mutation Nr. 481 (Kulturgrenzmutation) per 18.01.2018.
- Einführung des «Neuen Grundbuchs» gemäss Sachenrecht für sämtliche Grundstücke in der Gemeinde Eschen. In Kraft gesetzt mit Beschluss der Regierung (LNR 2018-276 BNR 2018/283 REG 0142) per 26.03.2018.
Die Bestandteile des Grundbuchs sind:
- das Hauptbuch
- das Tagebuch
- die Pläne
- die Belege
- die Hilfsregister
Form des Grundbuchs
a) Das Papier-Grundbuch besteht aus
- dem Hauptbuch und den ergänzenden Plänen und Liegenschaftsbeschreibungen
- dem Tagebuch und
- den Hilfsregistern (Eigentümerverzeichnis, Gläubigerregister etc.)
Die Zuhilfenahme von elektronischen Hilfsmitteln wird als «computerunterstütztes Grundbuch» bezeichnet.
b) Das EDV-Grundbuch
Eine amtliche Vermessung gilt als technische Voraussetzung einer EDV-Grundbuchführung.
Vor der Aufnahme von Grundstücken ins Grundbuch hat eine Grenzbereinigung, Vermarkung und Aufnahme einer Liegenschaftsbeschreibung zu erfolgen.
Der erste Grundkataster stammte aus den Jahren 1865 - 1870. Damals wurde er vorwiegend als Steuerkataster genutzt. Der Landtag sah 1871 aus Kostengründen von einer Verifikation der Pläne ab. Am 1. Februar 1945 wurde das Gesetz über die Landesvermessung des Fürstentums Liechtenstein in Kraft gesetzt.
Anlegung des Grundbuchs (Übergangsrecht)
- altes Grundbuch (vor 1923)
- provisorisches Grundbuch (ab 1923)
Mangels vollständiger Neuvermessung des Landes und noch nicht erfolgter Durchführung des Bereinigungsverfahrens konnte das Grundbuch 1923 bislang noch nicht mit allen Rechtswirkungen eingeführt werden, sodass es auch als «provisorisch» bezeichnet wurde.