03. Juli 2024 - Eingeschränkte Verfügbarkeit ZSD

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, Aufgrund von Wartungsarbeiten sind die Onlinedienste der LLV am 03.07.2024 ab 19:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr nur eingeschränkt verfügbar. Wir danken für Ihr Verständnis Freundliche Grüsse Amt für Informatik

bei Wegzug ins Ausland

Wegzug

1) Jeder ausländische Staatsangehörige mit Wohnrecht in Liechtenstein ist verpflichtet, sich mindestens acht Tage vor Wegzug ins Ausland bei der zuständigen Einwohnerkontrolle persönlich abzumelden und dort seinen gültigen Aufenthaltsausweis abzugeben.

2) Wird der Aufenthaltsausweis nicht abgegeben, so kann ein allfälliges künftiges Gesuch um erneute Wohnsitznahme mit oder ohne Erwerbstätigkeit in Liechtenstein zurückgewiesen werden.

3) Die Einwohnerkontrolle übermittelt den Aufenthaltsausweis zusammen mit der Abmeldung an das Ausländer- und Passamt.

Ansprechpersonen