Beschäftigtenmeldungen
Ab dem 4. April 2016 wird die Meldung von Beschäftigten an die Liechtensteinische Landesverwaltung und an die Liechtensteinische AHV-IV-FAK wesentlich vereinfacht.
Die in Liechtenstein ansässigen Unternehmen und Selbstständigerwerbenden, wie auch die Arbeitgeber von Hauspersonal und Hauspflegepersonal, melden die Eintritte oder die Austritte der Beschäftigten an eine zentrale Stelle der Liechtensteinischen Landesverwaltung. Die Unternehmen können auch den gesamten Personalbestand aus dem Lohnbuchhaltungsprogramm übermitteln (sofern das Lohnbuchhaltungsprogramm dies unterstützt). Die an die Liechtensteinische Landesverwaltung übermittelten Beschäftigtenmeldungen ergehen zur Bearbeitung an die Liechtensteinische AHV-IV-FAK, an das Ausländer- und Passamt und an das Amt für Statistik.
Weitere Ausführungen zum Thema Beschäftigtenmeldungen und die Meldeformulare finden Sie hier: Meldeformular