Der Europarat
Der Europarat ist Europas führende Organisation auf dem Gebiet der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Die Organisation wurde nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem Ziel gegründet, die Stabilität und Zusammenarbeit auf dem europäischen Kontinent zu verstärken und Kriege zu verhindern, indem man sich auf gemeinsame Werte besann. Dem Europarat gehören 46 Mitgliedsstaaten und fünf Beobachterstaaten an.
Europäische Menschenrechtskonvention
Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) vom 4. November 1950 ist für Liechtenstein am 8. September 1982 in Kraft getreten. Die Konvention ist in ihrer Form und ihrem Umfang einzigartig und spielt eine essenzielle Rolle in der Förderung der Menschenrechte, dem Schutz der demokratischen Grundprinzipien und der rechtsstaatlichen Ordnung in Europa. Alle Einwohnerinnen und Einwohner eines Mitgliedsstaates können sich auf diese Rechte berufen und sie letztinstanzlich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einfordern.
Auch Personen aus Liechtenstein können an den EGMR gelangen, sofern sie im Inland den nationalen Rechtsweg ausgeschöpft haben und sich in ihren Rechten auf Grundlage der EMRK verletzt sehen. Hier ist der deutsche Leitfaden zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen für EGMR-Beschwerden zu finden. Die Urteile des EGMR sind bindend. Die Entscheidungen des EGMR betreffend Liechtenstein werden in der Liechtensteinischen Juristen-Zeitung (LJZ) publiziert.
EGMR-Beschw-Nr-49158-99-Frommelt-gg-Liechtenstein
EGMR Beschw Nr 56422_09 Schädler-Eberle gg. Liechtenstein
U d EGMR (Fünfte Sektion) 9. Juli 2014 über die Beschw Nr 38191/12 im Fall A.K. gg Liechtenstein
EGMR Beschw Nr 23922_19 Gawlik gg. Liechtenstein
EGMR-Beschw-Nr-6-151-00-S-R-u-a-gg-Liechtenstein
EGMR-Beschw-Nr-5010-04-Eugen-von-Hoffen-gg-Liechtenstein
EGMR-Beschw-Nr-10722-13-A-K-gg-Liechtenstein
EGMR-Beschw-Nr-32763-08-Schaedler-u-a-gg-Liechtenstein
EGMR-Beschw-Nr-34459-10-Bekermann-gg-Liechtenstein
EGMR-Beschw-Nr-28396-95-wille-gg-liechtenstein
Weitere Übereinkommen
Insgesamt gibt es über 200 weitere Europaratskonventionen über die unterschiedlichsten Menschenrechtsthemen. Liechtenstein hat 91 davon unterzeichnet und ratifiziert. Die Übersicht über die verschiedenen Konventionen ist hier zu finden.
Überwachungsgremien
Die Umsetzung der durch unterschiedliceh Europaratskonventionen festgehaltenen Standards wird durch eine Reihe an Überwachungsgremien sichergestellt. Rund 50 Expertinnen und Experten aus Liechtenstein arbeiten in diesen Komitees mit anderen Staatenvertreterinnen und Staatenvertretern zusammen. Bei den Expertinnen und Experten handelt es sich entweder um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung oder um externe Personen, die unabhängig sind. Nachstehend sind beispielhaft einige Expertengruppen genannt.
GREVIO (Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt)
Das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt von 2011, die sogenannte Istanbul Konvention, ebnet den Weg für die Schaffung eines Rechtsrahmens auf gesamteuropäischer Ebene zum Schutz von Frauen vor allen Formen von Gewalt. Die Konvention stützt sich auf vier Säulen:
- Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
- Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
- Verfolgung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
- Koordinierung von gesetzlichen und anderen Massnahmen unter den Mitgliedsstaaten.
GREVIO ist das unabhängige Expertengremium, das seit 2015 für die Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention durch die Vertragsparteien zuständig ist. Dazu erstellt und veröffentlich GREVIO Berichte, in denen die Massnahmen des Mitgliedsstaates bewertet werden. In schwerwiegenden Fällen kann GREVIO ein besonderes Untersuchungsverfahren gegen einen Mitgliedsstaat einleiten und gegebenenfalls auch Empfehlungen zu Themen und Konzepten des Übereinkommens abgeben. Liechtenstein hat die Istanbul-Konvention am 17. Juni 2021 ratifiziert.
Zum ersten Liechtensteiner Staatsbericht
Allgemeine Informationen zu GREVIO
MONEYVAL (Bekämpfung von Geldwäsche)
MONEYVAL ist ein ständiges und seit 2011 unabhängiges Überwachungsgremium des Europarats. Es hat die Aufgabe, die Einhaltung der wichtigsten internationalen Normen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowie die Wirksamkeit ihrer Umsetzung zu bewerten. Zudem gibt es den nationalen Behörden Empfehlungen zu notwendigen Verbesserungen in ihren Systemen. Mit dynamischen Prozessen werden regelmässig die Fortschritte überprüft und Empfehlungen zur Verbesserung der nationalen Kapazitäten der Behörden abgegeben.
Zum Bericht zu Liechtenstein zur fünften Evaluierungsrunde
Allgemeine Informationen zu Moneyval
GRECO (Bekämpfung von Korruption)
Die Expertengruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) verfolgt das Ziel, die Fähigkeit der Staaten zur Korruptionsbekämpfung auf nationaler wie internationaler Ebene zu verbessern. In seinem multidisziplinären Ansatz hat der Europarat vielseitige Rechtsinstrumente entwickelt, die sich mit dem Thema Korruption befassen. GRECO beschäftigt sich mit der Überwachung dieser Normen und leistet weiter einen wichtigen Beitrag im Ausbau der nationalen Kapazitäten und technischer Kooperationsprogramme zur Korruptionsbekämpfung. Die Mitgliedsstaaten überprüfen gegenseitig die Umsetzung von Empfehlungen und Abkommen im Korruptionsbereich und verabschieden Evaluations- und Umsetzungsberichte.
Zum Umsetzungsbericht der vierten Evaluationsrunde
Allgemeine Informationen zu GRECO
ECRI (Kampf gegen Rassismus)
Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) ist ein 1993 gegründetes, einzigartiges Expertengremium, das Massnahmen gegen Rassismus, Diskriminierung und Intoleranz in Europa überwacht. ECRI befasst sich mit den Phänomenen von Rassismus, Diskriminierung und Intoleranz, die struktureller oder allgemeiner Natur sind und arbeitet dafür mit national und international relevanten Organisationen und Akteuren der Zivilgesellschaft zusammen. Die Aktivitäten umfassen Länderbeobachtungen, thematische Arbeiten und die Arbeit mit der Zivilgesellschaft. Für individuelle Beschwerden ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zuständig.
Zum fünften Bericht zu Liechtenstein und zur Schlussbemerkungen des Ausschusses Allgemeine Informationen zu ECRI
GRETA (Bekämpfung von Menschenhandel)
GRETA hat 2009 seine Arbeit als Expertengruppe zur Bekämpfung des Menschenhandels und die Überwachung der Umsetzung des ihr zugrunde liegenden Übereinkommens des Europarates aufgenommen. Dafür führt GRETA Besuche durch und erstellt Länderberichte, in denen die Massnahmen der Mitgliedsstaaten zur Umsetzung der Bestimmungen des Übereinkommens bewertet werden.