Referendumsvorlagen
Allgemein
Die Bestimmungen zu Referenden richten sich nach
- der Verfassung (vor allem Art. 64 bis 67); und
- dem Volksrechtegesetz (vor allem Art. 69 bis 72).
Eine Zusammenfassung wichtiger Bestimmungen zu Referenden finden Sie hier.
Landtagsbeschlüsse können bei der Regierungskanzlei eingesehen und bezogen werden.
Landtagssitzung vom 12./13./14. Juni 2024
Zum Referendum ausgeschriebene Gesetze und Finanzbeschlüsse
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 12./13./14. Juni 2024 folgende Gesetzes- und Finanzbeschlüsse verabschiedet. Die Referendumsfrist läuft bis zum 19. Juli 2024 einschliesslich. Das Referendum kommt zustande, wenn wenigstens 1'000 stimmberechtigte Landesbürger oder wenigstens drei Gemeinden in Form übereinstimmender Gemeindeversammlungsbeschlüsse das Begehren um eine Volksabstimmung stellen.
- Finanzbeschluss vom 12. Juni 2024 über die Bewilligung von Nachtragskrediten (II/2024) PDF
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Finanzbeschluss vom 12. Juni 2024 über die Genehmigung eines Staatsbeitrages an den Verein Liechtenstein Finance e.V. für die Jahre 2025 bis 2028 PDF
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Finanzbeschluss vom 12. Juni 2024 über die Gewährung eines Staatsbeitrages an den Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil für die Jahre 2025 bis 2027 PDF
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Finanzbeschluss vom 14. Juni 2024 über die Gewährung eines Landesbeitrages an den Liechtensteinischen Rundfunk für die Jahre 2025 bis 2028 PDF
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Gesetz vom 14. Juni 2024 über die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes PDF