Prüfkriterien
Gemäss Art. 9 des Finanzkontrollgesetzes übt die Finanzkontrolle die Aufsicht nach den folgenden Kriterien aus:
- Ordnungsmässigkeit
- Rechtmässigkeit
- Wirtschaftlichkeit.
Im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen untersucht die
Finanzkontrolle, ob
- die Mittel sparsam eingesetzt werden,
- Kosten und Nutzen in einem günstigen Verhältnis stehen,
- finanzielle Aufwendungen die erwartete Wirkung erzielen.