03. Juli 2024 - Eingeschränkte Verfügbarkeit ZSD

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, Aufgrund von Wartungsarbeiten sind die Onlinedienste der LLV am 03.07.2024 ab 19:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr nur eingeschränkt verfügbar. Wir danken für Ihr Verständnis Freundliche Grüsse Amt für Informatik

Hindernisfreies Bauen

Wohnbauten, für die im Rahmen der Wohnbauförderung ein zinsloses Darlehen gewährt wird, müssen seit Januar 2007 hindernisfrei anpassbar erstellt werden.

  • Der Hauseingang muss barrierefrei erreichbar sein.
  • Die Gänge müssen eine Mindestbreite von 120 cm aufweisen.
  • Die Treppen müssen eine Mindestbreite von 100 cm aufweisen.
  • Das Türlicht muss eine Mindestbreite von 80 cm aufweisen.
  • Allfällige Rampen dürfen ein Gefälle von max. 6 % aufweisen.
  • Die Bäder müssen hindernisfrei anpassbar ausgestaltet werden.
  • Zwischen zwei Küchenzeilen muss ein Abstand von min. 120 cm eingehalten werden.