Pauschalreise

Neues Pauschalreiserecht in Liechtenstein seit 1. Februar 2020

Seit 1. Februar 2020 gilt in Liechtenstein das neue Pauschalreisegesetz (LGBl. 2020 Nr. 18) sowie die Pauschalreiseverordnung (LGBl. 2020 Nr. 23). Die neuen Regelungen treffen Gewerbetreibende, welche als Anbieter von Pauschalreisen, Vermittler verbundener Reiseleistungen, Reiseveranstalter sowie als Reisevermittler tätig sind. Speziell hervorzuheben sind die neuen Regelungen zur Insolvenzabsicherung. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass der Reisende bei einer Insolvenz sein Geld zurückbekommt. Gewerbetreibende, die Dienstleistungen nach dem Pauschalreisegesetz anbieten und durchführen, sind verpflichtet, ihre Insolvenzabsicherung nachzuweisen. Das Merkblatt des Amtes für Volkswirtschaft informiert über die neuen Regelungen und bietet Hilfestellung zur Anwendung der neuen Pauschalreiseverordnung und den darin enthaltenen Bestimmungen zur Insolvenzabsicherung.

Gewerbetreibende, welche Dienstleistungen nach dem neuen Pauschalreisegesetz anbieten und durchführen, haben dem Amt für Volkswirtschaft die erforderlichen Informationen und Unterlagen betreffend Insolvenzabsicherung zu übermitteln.

Merkblatt

Merkblatt Pauschalreiseverordnung (PRV)