03. Juli 2024 - Eingeschränkte Verfügbarkeit ZSD

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, Aufgrund von Wartungsarbeiten sind die Onlinedienste der LLV am 03.07.2024 ab 19:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr nur eingeschränkt verfügbar. Wir danken für Ihr Verständnis Freundliche Grüsse Amt für Informatik

Infolge Staatenlosigkeit

Voraussetzungen für die Einbürgerung infolge Staatenlosigkeit
(§ 5b LGBl. 2008 Nr. 306)

  • Sie wurden im Inland geboren und sind seit Geburt staatenlos
  • Sie besitzen einen ordentlichen liechtensteinischen Wohnsitz von fünf Jahren vor Antragstellung
  • Sie haben das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Nachweis von Grundkenntnissen der Rechtsordnung und des staatlichen Aufbaus Liechtensteins (Staatskundeprüfung)

Den Antrag für die Einbürgerung infolge Staatenlosigkeit finden Sie im Online-Schalter.

Ansprechpersonen