Nachhaltige Entwicklungsziele (SDGs)
Am Nachhaltigkeitsgipfel im September 2015 verabschiedeten die UNO-Mitgliedstaaten die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. In den Verhandlungen zur Agenda setzte sich Liechtenstein besonders für die Themen Rechtstaatlichkeit und Gleichstellung der Frau ein sowie für einen effektiven Mechanismus zur Überprüfung der Umsetzung der Agenda. Mit Erfolg: Rechtsstaatlichkeit ist in der Agenda als „essenziell“ für die Realisierung von nachhaltiger Entwicklung bezeichnet und in mehreren konkreten Zielvorgaben verankert. Die Gleichstellung von Frauen und Mädchen ist als eines der 17 Nachhaltigkeitsziele definiert. In Sachen Überprüfung wurden in der Agenda erste Weichen gestellt, um sicherzugehen, dass diese nicht ausschliesslich den Regierungen überlassen wird, sondern dass UNO-Organisationen und andere internationale Organisationen sowie Vertreter der Zivilgesellschaft, der Privatwirtschaft und weiterer Interessensgruppen gleichermassen teilnehmen können. Diese Zielsetzungen wurden bereits 2013 in einer Resolution zum hochrangigen politischen Forum, das für die Überprüfung der Nachhaltigkeitsbemühungen zuständig ist, formuliert und in der Resolution der Generalversammlung 70/290 zur Architektur des Überprüfungsmechanismus für die Agenda 2030 verfestigt.
2019 stellte Liechtenstein den ersten freiwilligen Bericht (Voluntary National Review, VNR) über die nationale Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung am hochrangigen politischen Forum der UNO in New York vor. 2023 wurde der zweite freiwillige Bericht vorgestellt. Alle Berichte sind unter www.llv.li/sdgberichte verfügbar.