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- Schlichtungsstelle gemäss Art. 86 KomG (Unternehmen)
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- Technisches Glossar
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Entscheidungen
- 16.09.2024: Entscheidung zur Untersagung der Tätigkeit der iMetrik Global (Europe) AG
- 28.05.2024: Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt
- 15.02.2024: Verfügung zum Widerruf der Zuteilung von Nutzungsrechten an Identifikationsmitteln (Adressen)
- 24.10.2023: Zugang zum Teilnehmeranschluss
- 27.02.2023: Verfügung auf vorläufige Zuteilung von Frequenzen in Bezug auf die 3ECOM-1 und 3ECOM-3 Filings des Fürstentums Liechtenstein bei der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) sowie Genehmigung des Frequenznutzungsvertrags zwischen Rivada AG und Rivada Space Networks GmbH
- 27.02.2023: Verfügung zum Widerruf der vorläufigen Frequenzzuteilung zugunsten der Trion Space AG
- 07.12.2022: Frequenzzuteilungen
- 28.10.2022: Zugang zum Telefonnetz
- 20.05.2022: Genehmigung eines Frequenznutzungsvertrages
- 04.10.2021: Verbindungsaufbau in Festnetzen
- 04.03.2021: Verfügung zur Anpassung der vorläufigen Frequenzzuteilungsverfügung
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Mobilfunknetzen
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Festnetzen
- 02.08.2018: Entscheidung bzgl. der Einführung der Rufnummernportabilität
- 08.01.2018: Vorläufige Frequenzzuteilung
- Höchstgerichtliche Rechtsprechung
- Archiv / alte Entscheidungen
- Frequenzen und Anlagen
- Geschäftsstelle der Medienkommission
- Postdienste und Paketzustelldienste
- Signatur- und Vertrauensdienste
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Konsultationen
- Laufende Konsultationen
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Abgeschlossene Konsultationen
- Aktualisierung Mustervorlage RIO
- Marktanalyse Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt
- Marktanalyse Teilnehmeranschluss
- Marktanalyse Zugang zum Telefonnetz
- Marktanalyse Festnetz-Originierung
- Marktanteile-Statistik
- Mustervorlage RIO
- Marktanalysen Mobilterminierung und Festnetzterminierung
- Festnetz-Entgelte (M1) der Telecom Liechtenstein AG
- Universaldienst im Bereich der Festnetztelefonie
- Grundlagen und Planung Marktanalyse 2019+
- Vorleistungsangebot \„Zugang zum öffentlichen Telefonnetz über VoIP“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Roundtable Nummernportabiliät am 29.11.2017
- Kostenrechnungsmodell Telecom Liechtenstein AG
- Konsultation zur Aufhebung der Verpflichtung für den Betrieb von öffentlichen Münz- und Kartentelefonen (Publifone)
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„Bit-Stream-3“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„VoIP Whitelabel FL“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Verfügungsentwurfs betreffend Zugang zum HFC-Netz der Liechtensteinischen Kraftwerke
- Stellungnahmen betreffend die Standardangebote (TAL, KOL) & Entgelte
- Standardangebot Kernnetz
- Kostenrechnungsmodell LKW
- Stellungnahmen zum Standardangebot für physischen Netzzugang (M4)
- Verfügungsentwurf StdA Kollokation
- Verfügungsentwurf Entgelte LKW
- Verfügungsentwurf StdA TAL Kupfer
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - TAL Kupfer
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - Kollokation
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - TAL CATV
- Vorleistungsangebot für CPS (M1)
- Standardangebote Originierung und Terminierung (M2/M3)
- Implementierung einer CPS/CS-Verpflichtung für Connecta
- Standardangebot für Breitbandzugang (M5)
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- Standardangebot für den Zugang über VoIP
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Amt für Kultur
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- Amt für Personal und Organisation
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- Bewilligung für die Veröffentlichung von Geodaten
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Download / Dokumente
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- Richtlinien und Weisungen Verkehrsanlagen und Signalisationen
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- Richtlinien und Dokumente amtliche Verrmessung
- Technische Unterlagen und Weisungen ÖREB-Kataster
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Amt für Umwelt
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Amt für Volkswirtschaft
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- Arbeitslosenversicherung (ALV)
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Arbeitssicherheit
- Arbeiten im Nahbereich von Hochdruckleitungen
- Arbeits- und Ruhezeiten
- Arbeitsmittel
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Arbeitsplätze
- Arbeitsräume und Umgebungsfaktoren
- Arbeitssicherheit mit System
- Druckgeräte
- Gesetzliche Grundlagen
- MAK Werte
- Plangenehmigung für gewerbliche und industrielle Bauten sowie Umgestaltung von Arbeitsstätten/Betriebsbewilligung
- Psychosoziale Risiken
- Rechte und Pflichten der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden
- Sonderschutzbestimmungen
- Strahlenschutz
- Bauarbeiten
- Baustellenkoordination
- Energie / Energiefachstelle
- Forschung & Innovation
- Gefahrgutbeauftragter
- Geldspiel
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Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Einzuhaltende Bestimmungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
- Meldepflichten
- Mitzuführende Unterlagen und weitere Mitwirkungspflichten, Kontrollen und Vollzugskosten
- Haftung und Verpflichtungen des liechtensteinischen Auftraggebers als Unternehmer
- Verwaltungsstrafrechtliche Verfahren, Bussen, Entsendesperre und Publikation
- Rechtsmittel und Verfahren für die zivilrechtliche Durchsetzung für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
- Kontaktstellen
- Sanktionsliste gemäss Art. 7 Abs. 4 EntsG
-
GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Gewerbegesetzes
- GDL-Erbringung im Bereich der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs
- GDL-Erbringung von Architekten, Bauleitern und Ingenieuren im Bauwesen
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes
- GDL-Erbringung in der Hausiertätigkeit und dem Wandergewerbe
- GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft
-
Entsendung von Arbeitnehmern
- Immaterialgüterrecht (Markeneintragung, Urheberrecht)
- Konsumentenschutz
- Öffentliches Arbeitsrecht
- Standortförderung
- Verzugszinsen im Zahlungsverkehr
- Warenverkehr
- Wettbewerbsrecht
-
Wirtschaft, Gewerbe
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Neuerteilung Bewilligung eines Berufes gemäss Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Geschäftsführer Neubestellung
- Zusätzlicher Beruf für eine bestehende Bewilligung
- Nachdruck einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe Gesetz
- Löschung einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bauwesen
- Bauwesen-Berufe-Register
- Dolmetscherbewilligungen
- Gastwirteprüfung
- Gewerbeausübung mit Niederlassung
- Güter- und Personentransport
- Hausierbewilligungen
- Kreditvermittler - Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
- Internationale Gewerbelegitimationskarte
- Pauschalreise
- Private Arbeitsvermittler/Personalverleiher (AVG)
- Sonn- und Feiertagsruhe/Ladenschluss
-
Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Zentraler Unternehmensservice (EAP)
-
Ausländer- und Passamt
- Kontakt
- Information Ukraine
- Dienstleistungserbringung (GDL)
- Wohnsitz in Liechtenstein ohne Erwerbstätigkeit
- Wohnsitz in Liechtenstein zur Erwerbstätigkeit
- Erwerbstätigkeit ohne Wohnsitznahme
- Familiennachzug
- Daueraufenthalt und Niederlassung
- Verlängerung des Aufenthalts
- Beibehalt der Bewilligung
- Aufenthaltsausweise
- Dienstleistungen
- Reisepass
- Identitätskarte
- Schweizer Identitätskarte
- Diebstahl / Verlust eines Ausweisdokuments
- Asyl
- Integration
- Visum
- Wissenswertes
- Gesetze
- Datenschutzhinweis
- Schengen/Dublin
- Projekte
- Beratungs- und Beschwerdestelle
- Datenschutzstelle
- Diplomatische Vertretungen
- Fachstelle Datenschutz
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Fachstelle Öffentliches Auftragswesen
- Kontakt
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Grundsätzliche Bestimmungen
- Eignungskriterien
- Verfahrensarten und -methoden
- Fristen
- Vergabephasen, Rechtsmittel und Schadenersatz
- Auftragswertberechnung
- Geltungsbereich, nationale und internationale Schwellenwerte
- Kernpunkte und Mitgliedstaaten
- Spezielle Bestimmungen für Auftraggeber im Bereich der Sektoren
- Auftraggeber
- Bekanntmachungen
- Zuschlagskriterien
- Aufgabengebiet
- Informationen für Bewerber, Offertsteller und Auftragnehmer
- Bestimmungen Land
- Bestimmungen Gemeinden
- Bestimmungen Einrichtungen des öffentlichen Rechts
- Bestimmungen Einrichtungen des privaten Rechts
- Bestimmungen Sektoren Unternehmen
- Begriffsdefinition
- Statistik öffentliche Auftragsvergaben
- Inhalt der Ausschreibungsunterlagen
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- Recht
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Schulamt
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Organisation Schulamt
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- Pädagogik und Schulqualität
- Bildungscontrolling und Qualitätssicherung
- Mittel- und Hochschulen
- Europäischer Bildungsraum
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- Schulpsychologischer Dienst
- Lebensraum Schule / Zentrum für Schulmedien
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Bildungsbereiche
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Bildungswesen / Schularten
- Aufbau des Bildungswesens
- Kindergarten
- Primarschule
- Oberschule
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- Gymnasium
- Berufsmaturitätsschule
- Freiwilliges 10. Schuljahr
- Sportschule Liechtenstein
- Timeout Schule FL
- Tagesschulen
- Sonderpädagogische Tagesschule Schaan
- Musikschule
- Kunstschule
- Berufsschulen
- Hochschulwesen
- Intensivkurs Deutsch als Zweitsprache (IK DaZ)
- Privatschulen / Ausländische Schulen
- Lehrpläne
- Schulen
- Schulleitungen
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Schülerinnen und Schüler
- Vom Kindergarten in die Schule
- Aufnahme und Übertritt / Schullaufbahnen
- Bildungsangebote nach der obligatorischen Schulzeit
- Schülertransport (Bus)
- Dispensen
- Vorgehen bei Wohnortswechsel
- Berufswahlvorbereitung
- Schulsport Liechtenstein
- Besuch einer Privatschule bzw. ausländischen Schule
- Stellwerk 2.0 und Checks
- Beurteilung
- Elternmitwirkung
- Gemeindeschulrat
- Statistik
- Europarat-Charta
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Schulische Fördermassnahmen
- Begabtenförderung
- Sonderschulung
- Ergänzungsunterricht
- Deutsch als Zweitsprache
- Intensivkurs Deutsch als Zweitsprache
- Spezielle Förderung
- Logopädie
- Psychomotorik
- Heilpädagogische Früherziehung
- Massnahmen bei Sinnesbeeinträchtigungen
- Schulsozialarbeit
- Timeout Schule
- Schulische Familienberatung
- Schulpsychologischer Dienst
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Themen und Projekte
- Schulleistungserhebungen
- MINT-Förderung
- Gesundheitsförderung
- Sprach- und Leseförderung
- angek(l)ickt – Medien-Präventions-Performance
- Liechtenstein Languages
- Religionsunterricht
- Schul-ICT
- Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
- Waldtage 2023
- Europarat: Vorsitz im Ministerkomitee
- Klapp-Schulkommunikation
- Evaluation zur Lehrplaneinführung LiLe
- Pilotphase "Psychische Gesundheit der Schülerinnen und Schüler"
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- Externe Stellungnahmen zu Vernehmlassungen
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Steuerverwaltung
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- Stempelabgaben (Emissionsabgabe, Umsatzabgabe)
- Newsletter
- Gesetze
- Datenschutzhinweis
- Zivilstandsamt
Vor-Ort-Erfassung
Nachfolgend informieren wir, das Ausländer- und Passamt (APA) als verantwortliche Stelle, Sie gemäss Art. 13 und Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Art und Weise und die Hintergründe der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit. Die folgenden Hinweise gelten gleichermassen für Antrags- und Gesuchstellende, Vertragspartner, sowie weitere von der Datenverarbeitung betroffene Personen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten hat vornehmlich den Zweck, den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, der Ausstellung von Identitätsdokumenten mit biometrischen Merkmalen: Reisepass und Spezialpässe (Dienst- und Diplomatenpass, Reisedokument für Ausländer), Identitätskarte (ID) und biometrische Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige (BRP).
Vornehmlich üben wir folgende verarbeitende Tätigkeiten aus:
- Identifikation der antragsstellenden Personen durch ein Identitätsdokument
- Entgegennahme des Antrages zur Ausstellung eines Identitätsdokumenten mit biometrischen Merkmalen
- Kontrolle der bestehenden Daten und Bestätigung durch die antragsstellenden Personen
- Selbsterfassung der biometrischen Daten: Gesichtsbild, Fingerabdrücke und Unterschrift
Die Rechtsgrundlagen für die verarbeitenden Tätigkeiten sind in den folgenden Gesetzen und Verordnungen festgehalten:
- Heimatschriftengesetz (HSchG) Art. 16, Art. 16a, Art. 26, Art. 29, Art. 30, Art. 31, Art. 33b, Art. 33c, Art. 33d, Art. 38
- Heimatschriftenverordnung (HSchV) Art. 4 – Art. 8, Art. 15, Art. 19, Art. 20
- Gesetz über Ausländer (Ausländergesetz; AuG) Art. 31, Art. 70b, Art. 75 und Art. 76
- Verordnung über die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländern (ZAV) Art. 24, Art. 24a, Art. 24b, Art. 24c, Art. 24d
- DSGVO Art. 6 Abs. 1 öffentlicher/gesetzlicher Auftrag und Art. 9 DSGVO
- Datenschutz: Art. 28 - Art. 31 HSchV, Art. 33, 33a – d HSchG, Art. 70, Art. 70a und 70b AuG
Folgende personenbezogene Daten werden bei der Ausübung unserer Tätigkeiten erhoben, erfasst und weiterverarbeitet:
Selbsterfassung durch die antragsstellende Person:
- Farbfotografie (Gesichtsbild), Fingerabdrücke, Unterschrift
Kontrolle von bestehenden Daten:
- PEID, Nachname, Vorname(n), Geburtsdatum, Geburtsort (nur bei der ID und dem BRP), Geschlecht, Grösse (nur beim Pass), Wohnadresse, Wohnort, Staatsangehörigkeit
Wir übermitteln Ihre Daten nur in gesetzlich vorgeschriebenen und erlaubten Fällen an andere öffentliche Stellen. Als Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten kommen in Betracht:
- Liechtensteinische Landespolizei, Liechtensteinische Landeskasse
Die Speicherdauer der Datenverarbeitung richtet sich nach spezialgesetzlichen Vorgaben zu den Aufbewahrungsfristen bzw. dem Archivgesetz. Ist der Zweck der Datenverarbeitung erreicht und stehen der Vernichtung Ihrer Daten keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegen, werden die personenbezogenen Daten grundsätzlich dem jeweiligen Löschkonzept zugeführt. Die Löschkonzepte sehen wie folgt aus: Das Foto, die Unterschrift sowie die Fingerabdrücke werden bei der Erstellung eines Passes oder Karte neu erfasst. Das erfasste Foto und die Unterschrift werden in der APA-Fachapplikation sowie in den Zentralen Stammdaten (ZSD) gespeichert. Das letzte Foto kann bis zu max. 6 Monate für eine Neuausstellung des Identitätsdokuments verwendet werden. Die Fingerabdrücke werden für 30 Tage in der APA-Fachapplikation gespeichert und dann automatisch gelöscht. Eine Speicherung findet ausschliesslich auf der APA-Fachapplikation und den ZSD statt. Auf der Peripherie zur Datenerfassung und Personalisierung der Identitätsdokumente werden keine Daten gespeichert.
Rechte der betroffenen Personen
Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen aus dem Datenschutz verschiedene Rechte zu: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertrag-barkeit, Widerspruch, Beschwerde gegenüber der Aufsichtsbehörde.
Sie können die Ausübung Ihrer Rechte als formlosen Antrag bzw. Gesuch und ohne Begründung gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen. Empfohlen wird jedoch, den Antrag bzw. das Ge-such schriftlich oder in einer sicheren elektronischen Form einzureichen.
Recht auf Auskunft
Mit dem Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO können Sie als betroffene Person von dem für die Da-tenverarbeitung Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, welche Daten beim Verantwortlichen über Sie gespeichert sind bzw. verarbeitet werden.
Zudem erhalten Sie vom Verantwortlichen ergänzende Informationen, z.B. über die Verarbeitungs-zwecke, die Herkunft der Daten, soweit diese nicht direkt bei Ihnen erhoben wurden, oder über Empfänger, an die Ihre Daten übermittelt werden.
Durch das Auskunftsrecht werden Sie in die Lage versetzt, den Überblick und damit auch die Kontrolle darüber zu behalten, welche Ihrer personenbezogenen Daten zu welchem Zweck und auf-grund welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden.
Recht auf Berichtigung
Wenn Sie feststellen, dass Ihre personenbezogenen Daten unrichtig sind, können Sie nach Art. 16 DSGVO deren unverzügliche Berichtigung gegenüber dem Verantwortlichen verlangen. Unverzüglich meint eine nicht- schuldhafte Verzögerung des Verantwortlichen, das bedeutet, mit einem gewissen Zeitaufwand für die Bearbeitung des Gesuchs muss gerechnet werden.
Recht auf Löschung
Mit dem Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO können Sie grundsätzlich die unverzügliche Entfernung Ihrer personenbezogenen Daten beim Verantwortlichen verlangen, sofern einer der Gründe aus Art. 17 Abs. 1 a) bis f) vorliegt, z.B. die Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht mehr not-wendig sind, die Einwilligung widerrufen wurde, erfolgreicher Widerspruch eingelegt wurde, die Verarbeitung unrechtmässig erfolgte, etc.
Dem Löschungsanspruch können allerdings Ausnahmen entgegenstehen, die in Art. 17 Abs. 3 DSG-VO gelistet sind. Regelmässig zu prüfen hat der Verantwortliche, ob gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder das Archivgesetz einer Löschung widersprechen.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO kann nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden, die in den Buchstaben a) bis d) des Artikels gelistet sind. Wenn Sie z.B. die Berichtigung Ihrer falschen Daten verlangen oder Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben, muss die Verarbeitung Ihrer Daten vom Verantwortlichen bis zum Abschluss seiner Prüfung eingeschränkt werden. Weiterhin muss die Verarbeitung eingeschränkt werden, wenn Sie wegen ungerechtfertigter Verarbeitung die Einschränkung ausdrücklich statt einer Löschung verlangen. Auch ist die Verarbeitung einzuschränken, wenn der Verantwortliche Ihre Daten zwar nicht mehr für eigene Zwecke benötigt, Sie diese aber noch für die Verfolgung eigener Ansprüche nutzen möchten.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Haben Sie Ihre Daten dem Verantwortlichen bereitgestellt, können Sie nach Art. 20 DSGVO verlangen, dass Sie diese Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format herausgegeben bekommen. Damit soll Ihnen die eigene Übermittlung zu einem anderen Verantwortlichen erleichtert werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt, wenn die Verarbeitung aufgrund Einwilligung oder Vertrag basiert und mithilfe automatisierter Verfahren erfolgte.
Recht auf Widerspruch
Art. 21 Abs. 1 DSGVO gewährt Ihnen das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation-on ergeben, ausnahmsweise auch gegen eine an sich rechtmässige Datenverarbeitung Widerspruch einzulegen, sofern Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer Daten eine erfolgte Interessenabwägung seitens dem Verantwortlichen ist, dessen Interessen bei der vorgenommenen Abwägung überwogen haben.
Recht auf Beschwerde
Sofern Sie als von der Datenverarbeitung betroffene Person der Annahme sind, dass eine unrechtmässige Datenverarbeitung vorliegt, können Sie jederzeit Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen.
Beschwerderecht und Kontaktdaten Datenschutz - Aufsichtsbehörde
Die in Liechtenstein zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die Datenschutzstelle mit den Kontaktdaten:
Datenschutzstelle Fürstentum Liechtenstein
Kirchstrasse 8
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Telefon: +423 236 60 90
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Webseite: www.datenschutzstelle.li
Weitere Informationen zum Datenschutz sowie insbesondere zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der Webseite der Liechtensteinischen Landesverwaltung.
Kontaktdaten:
Ausländer- und Passamt (APA)
Giessenstrasse 3
Postfach 684
9490 Vaduz
Telefon: +423 236 61 41
E-Mail: dsk.apa@llv.li oder info.apa@llv.li