ÖREB-Kataster
Eigentümer von liechtensteinischen Grundstücken haben sowohl Rechte als auch Pflichten. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlässe auf ein Grundstück wirken (z. B. Bauzonen). Der ÖREB-Kataster ergänzt das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen zentral, zuverlässig und leicht zugänglich dargestellt.
Der Zugang für Dritte wird über einen Katasterauszug gewährleistet, der von jedermann kostenlos über die URL https://oereb.llv.li abgerufen werden kann. Weitere Informationen zum Kataster und eine Anleitung für den Aufruf eines Auszugs finden Sie in diesem Dokument.
Organisation des ÖREB-Katasters im Fürstentum Liechtenstein
Das Gesetz über den Kataster der öffentlich- rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster-gesetz; ÖREBKG) ist seit dem 1. Juli 2018 in Kraft. Gemäss ÖREB-Katastergesetz ist das Amt für Tiefbau und Geoinformation (ATG) die katasterverantwortliche Stelle (KVS). Innerhalb des Amtes ist die Katasterführung bei der Abteilung Vermessung und Geoinformation angesiedelt. Der Abteilung obliegt die Führung des Katasters und die Bereitstelluzng der Kataster-Infrastruktur. Ausserdem hat es die Verfügbarkeit der Daten zu gewährleisten und en Kataster öffentlich zugänglich zu machen.