Kollektiv- bzw. Offene Gesellschaft
Die Kollektivgesellschaft ist ein Zusammenschluss zweier oder mehrerer Gesellschafter/Gesellschafterinnen zu einem wirtschaftlichen oder nichtwirtschaftlichen Zweck, wobei jeder Gesellschafter/jede Gesellschafterin persönlich unbeschränkt und solidarisch haftet. Die Kollektivgesellschaft ist als sog. Personengesellschaft zwar keine juristische Person, dennoch ist sie rechts- und parteifähig.
Die Kollektivgesellschaft muss im Handelsregister eingetragen werden.
Merkblätter
Gesetze
Das Amt für Justiz erstellt – abgesehen von der Hilfestellung anlässlich der Anmeldung – keine Urkunden bzw. Verträge.
Bei Bedarf wenden Sie Sich bitte an die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer oder an die Liechtensteinische Treuhandkammer.