Schilderverlust
Bitte gehen Sie bei einem Schilderverlust wie folgt vor:
Einzelnes Schild:
- Der Verlust muss beim Amt für Strassenverkehr umgehend gemeldet werden
- Nach der Meldung kann das Schild einmal nachbestellt werden (Kontrollschilderbestellung)
Schilderpaar:
- Wenn Sie ein Schilderpaar verlieren muss der Verlust umgehend dem Amt für Strassenverkehr gemeldet werden.
- Die Schilder werden nach der Meldung für 15 Jahre gesperrt und im Fahndungssystem ausgeschrieben.
- Eingelöste Fahrzeuge müssen auf ein neues Schild umgeschrieben werden.
Motorradschilder:
- Wenn Sie ein Motorradschild verlieren muss der Verlust umgehend dem Amt für Strassenverkehr gemeldet werden.
- Das Schild wird nach der Meldung für 15 Jahre gesperrt und im Fahndungssystem ausgeschrieben.
- Eingelöste Fahrzeuge müssen auf ein neues Schild umgeschrieben werden.