Deaktivierung "lilog"

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Prämien

Die Prämien für die obligatorische Versicherung der Berufsunfälle und Berufskrankheiten gehen zu Lasten des Arbeitgebers, während diejenigen der obligatorischen Nichtberufsunfallversicherung zu Lasten des Versicherten gehen. Der Arbeitgeber zieht dem Arbeitnehmer den Prämienanteil für die Nichtberufsunfallversicherung vom Lohn ab und leitet diesen an das Versicherungsunternehmen weiter.

Minimalprämie

Für Jahreslohnsummen unter CHF 10‘000 gilt eine Minimalprämie von CHF 100 pro Versicherungszweig.

Prämientarife ab 2020

Prämientarife ab 2023

Ansprechpersonen

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