Allgemeine Informationen
Schengen/Dublin
Die Schengen/Dublin-Zusammenarbeit fördert die enge Kooperation zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den assoziierten Staaten in den Bereichen Grenze, Justiz, Polizei, Visa und Asyl. Liechtenstein ist seit Dezember 2011 assoziiertes Mitglied des Schengenraums. Mit der Schengener Zusammenarbeit haben die teilnehmenden Staaten systematische Personenkontrollen an den Binnengrenzen grundsätzlich aufgehoben und Ausgleichsmassnahmen, z.B. der Ausbau der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen den Schengen Staaten, zur Stärkung der inneren Sicherheit beschlossen. Die Dubliner Zusammenarbeit stellt sicher, dass jedes Asylgesuch nur noch von einem Staat geprüft wird.
Die unter dem Titel Schengen bekannte Zusammenarbeit europäischer Staaten in den Bereichen Grenze, Justiz, Polizei und Visa wurde 1985 von fünf Mitgliedstaaten der damaligen Europäischen Gemeinschaft lanciert. Sie umfasst heute fast alle EU-Mitgliedstaaten sowie die vier assoziierten Staaten Island, Norwegen, die Schweiz und, seit dem 19. Dezember 2011, Liechtenstein.
Chronologie
- 2006 begannen formelle Verhandlungen zur Assoziierung in Brüssel
- 28.02.2008: Genehmigung des Assozierungsprotokoll durch den Rat der Justiz- und Innenminister
Am selben Tag: Unterzeichnung der Protokolle durch Regierungschef Otmar Hasler - 27.06.2008: Annahme der Ratifizierung im Landtag (BuA Nr. 79/2008)
- 14.01.2009: die Protokolle wurden in Brüssel notifiziert und hinterlegt
- 12.02.2011: Zustimmung Europäisches Parlament
- 07.03.2011: Zustimmung EU Rat
- 01.04.2011: Inkrafttreten Dubliner Abkommen
- 07.04.2011: Inkrafttreten Schengener Abkommen
- 17.11.2011: Annahme der Ratsschlussfolgerung nach bestandener Schengen Evaluation
- 19.12.2011: Inkraftsetzen der Protokolle und Beitritt Liechtensteins zu Schengen/Dublin
Schengen-Raum
Dublin-Raum
Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands
Aufgrund seiner Schengen-Assoziierung ist Liechtenstein grundsätzlich verpflichtet, von der EU erlassene Weiterentwicklungen des Schengen/Dublin Besitzstandes (Acquis) zu übernehmen. Liechtenstein – als auch die anderen assoziierten Staaten - haben im Gesetzgebungsverfahren jedoch die Möglichkeit, sich an der Gestaltung dieser Entwicklungen zu beteiligen und ihre Interessen direkt in den Expertendiskussionen oder im Rahmen von Treffen auf Botschafter- und Ministerstufe zu verteidigen. Sind neue Schengen/Dublin-relevante Rechtsakte und Massnahmen von der EU beschlossen worden, werden diese Liechtenstein sogleich notifiziert. Liechtenstein hat danach 30 Tage Zeit, die Übernahme zu bestätigen und beurteilt währenddessen die Angemessenheit einer Übernahme mit Rücksicht auf die geltenden verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen. Begründet der notifizierte Rechtsakt neue Rechte oder Pflichten, stellt der Notenaustausch für Liechtenstein ein Staatsvertrag dar, der von Regierung oder Landtag genehmigt werden muss. In diesem Fall erfolgt der Notenaustausch unter Vorbehalt der parlamentarischen Genehmigung, die gegebenenfalls dem fakultativen Referendum untersteht. Für Übernahme und Umsetzung der Weiterentwicklung stehen dann maximal 18 Monate zur Verfügung. Ein grosser Teil der Weiterentwicklungen ist inhaltlich technischer Natur oder hat keinen verpflichtenden Charakter und kann daher direkt von der Kollegialregierung genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen werden. Für die übrigen Weiterentwicklungen ist die parlamentarische Genehmigung erforderlich.