Standardangebot für den Zugang über VoIP
Konsultation der Verfügung, mit dem das Standardangebot für den Zugang zum Telefonfestnetz der Telecom Liechtenstein AG über VoIP genehmigt wird (16. Juli 2019)
Die Telecom Liechtenstein AG hat dem Amt für Kommunikation aufgrund der Verpflichtungen, die sich aus der Verfügung betreffend Massnahmen der Sonderregulierung für den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten (Markt M1) ergeben, das „Standardangebot Zugang zum öffentlichen Telefonnetz über VoIP“ zur Genehmigung eingereicht.
Das Amt für Kommunikation führt eine Konsultation des Entwurfs der Verfügung durch, mit der es das Standardangebot, bestehend aus den Dokumenten „1_FL VoIP Rahmenvertrag V2.1“, „2_FL VoIP Produktbeschreibung V2.1“, „3_FL VoIP Line Zusatzdienste“, „5_FL VoIP Operativer Betrieb“, „6_FL VoIP Line Auftrag“, „6_FL VoIP Trunk Auftrag“, „7_FL VoIP Vollmacht Rufnummern-Durchschaltung“ und „8_FL VoIP Ansprechstellen“, genehmigen wird.
Die einzelnen Dokumente können hier direkt abgerufen werden:
2_FL VoIP Produktbeschreibung V2.1
7_FL VoIP Vollmacht Rufnummern-Durchschaltung
Die regulierten Entgelte für das Vorleistungsprodukt Zugang zum Telefonfestnetz der Telecom Liechtenstein AG über VoIP wurden mit Verfügung vom 22. Februar 2019 genehmigt und sind deshalb nicht Teil der gegenständlichen Konsultation.
Gemäss Art. 46 KomG haben betroffene Interessenten die Möglichkeit, im Rahmen der Konsultation eine Stellungnahme abzugeben. Sollte Ihrerseits Interesse daran bestehen, sehen wir Ihrer Eingabe gerne entgegen.
Wir ersuchen Sie, Ihre Stellungnahme unter Bezugnahme auf die konkrete Konsultation bis spätestens 9. August 2019 schriftlich an das
Amt für Kommunikation
Äulestrasse 51
Postfach 684
9490 Vaduz
zu richten oder (bevorzugt) eine eingescannte Version per E-Mail an [email protected] zu senden.
Das Amt für Kommunikation sieht Ihrer Eingabe gerne bis zum 9. August 2019 entgegen.
Stellungnahme:
Ansprechpersonen
-
Office AK [email protected]