Recht

Liechtenstein hat 2004 das Kyoto-Protokoll ratifiziert und ist dadurch die völkerrechtliche Verpflichtung eingegangen, seine Treibhausgas-Emissionen gegenüber 1990 um 8% zu reduzieren. Basierend auf diesem Vertrag wurden im Laufe der Jahre eine Reihe von Beschlüssen im Rahmen der Konferenzen der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention (COP) und der Treffen der Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls (MOP) gefasst, welche von den Vertragsstaaten umgesetzt werden müssen.

Zudem ist Liechtenstein als EFTA-Staat aktiver Partner im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit der EU, deren Rechtsdokumente im Bereich des Binnenmarkts folglich auch für Liechtenstein Anwendung finden. Dies gilt insbesondere für die Richtlinie 2003/87/EG.

In den entsprechenden Unterordnern „Nationales Recht“ und „Internationales Recht“ finden Sie die wichtigsten Rechtsgrundlagen auf UN bzw. EWR Ebene.