Massnahmen bei Sinnesbeeinträchtigungen
Bei Sinnesbeeinträchtigungen, insbesondere bei Hör- und Sehschwierigkeiten, werden Massnahmen in Form von Beratung und Unterstützung durch externe Fachstellen zur Verfügung gestellt. Diese Massnahmen werden den pädagogisch-therapeutischen Massnahmen zugeordnet. Die Verantwortung für die Organisation von Beratung- und Unterstützungsmassnahmen bzw. pädagogisch-therapeutischen Massnahmen im Bereich der Audiopädagogik, Low-Vision-Pädagogik etc. liegt beim Schulamt.
Kontaktperson
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Ariane Marxer [email protected] +423 236 63 94