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Entscheidungen
- 16.09.2024: Entscheidung zur Untersagung der Tätigkeit der iMetrik Global (Europe) AG
- 28.05.2024: Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt
- 15.02.2024: Verfügung zum Widerruf der Zuteilung von Nutzungsrechten an Identifikationsmitteln (Adressen)
- 24.10.2023: Zugang zum Teilnehmeranschluss
- 27.02.2023: Verfügung auf vorläufige Zuteilung von Frequenzen in Bezug auf die 3ECOM-1 und 3ECOM-3 Filings des Fürstentums Liechtenstein bei der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) sowie Genehmigung des Frequenznutzungsvertrags zwischen Rivada AG und Rivada Space Networks GmbH
- 27.02.2023: Verfügung zum Widerruf der vorläufigen Frequenzzuteilung zugunsten der Trion Space AG
- 07.12.2022: Frequenzzuteilungen
- 28.10.2022: Zugang zum Telefonnetz
- 20.05.2022: Genehmigung eines Frequenznutzungsvertrages
- 04.10.2021: Verbindungsaufbau in Festnetzen
- 04.03.2021: Verfügung zur Anpassung der vorläufigen Frequenzzuteilungsverfügung
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Mobilfunknetzen
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Festnetzen
- 02.08.2018: Entscheidung bzgl. der Einführung der Rufnummernportabilität
- 08.01.2018: Vorläufige Frequenzzuteilung
- Höchstgerichtliche Rechtsprechung
- Archiv / alte Entscheidungen
- Frequenzen und Anlagen
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- Postdienste und Paketzustelldienste
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- Marktanalyse Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt
- Marktanalyse Teilnehmeranschluss
- Marktanalyse Zugang zum Telefonnetz
- Marktanalyse Festnetz-Originierung
- Marktanteile-Statistik
- Mustervorlage RIO
- Marktanalysen Mobilterminierung und Festnetzterminierung
- Festnetz-Entgelte (M1) der Telecom Liechtenstein AG
- Universaldienst im Bereich der Festnetztelefonie
- Grundlagen und Planung Marktanalyse 2019+
- Vorleistungsangebot \„Zugang zum öffentlichen Telefonnetz über VoIP“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Roundtable Nummernportabiliät am 29.11.2017
- Kostenrechnungsmodell Telecom Liechtenstein AG
- Konsultation zur Aufhebung der Verpflichtung für den Betrieb von öffentlichen Münz- und Kartentelefonen (Publifone)
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„Bit-Stream-3“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„VoIP Whitelabel FL“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Verfügungsentwurfs betreffend Zugang zum HFC-Netz der Liechtensteinischen Kraftwerke
- Stellungnahmen betreffend die Standardangebote (TAL, KOL) & Entgelte
- Standardangebot Kernnetz
- Kostenrechnungsmodell LKW
- Stellungnahmen zum Standardangebot für physischen Netzzugang (M4)
- Verfügungsentwurf StdA Kollokation
- Verfügungsentwurf Entgelte LKW
- Verfügungsentwurf StdA TAL Kupfer
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - TAL Kupfer
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - Kollokation
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - TAL CATV
- Vorleistungsangebot für CPS (M1)
- Standardangebote Originierung und Terminierung (M2/M3)
- Implementierung einer CPS/CS-Verpflichtung für Connecta
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- Bewilligung für die Veröffentlichung von Geodaten
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- Richtlinien und Weisungen Verkehrsanlagen und Signalisationen
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- Technische Unterlagen und Weisungen ÖREB-Kataster
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Arbeitssicherheit
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- Arbeitsräume und Umgebungsfaktoren
- Arbeitssicherheit mit System
- Druckgeräte
- Gesetzliche Grundlagen
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- Plangenehmigung für gewerbliche und industrielle Bauten sowie Umgestaltung von Arbeitsstätten/Betriebsbewilligung
- Psychosoziale Risiken
- Rechte und Pflichten der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden
- Sonderschutzbestimmungen
- Strahlenschutz
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- Energie / Energiefachstelle
- Forschung & Innovation
- Gefahrgutbeauftragter
- Geldspiel
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Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Einzuhaltende Bestimmungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
- Meldepflichten
- Mitzuführende Unterlagen und weitere Mitwirkungspflichten, Kontrollen und Vollzugskosten
- Haftung und Verpflichtungen des liechtensteinischen Auftraggebers als Unternehmer
- Verwaltungsstrafrechtliche Verfahren, Bussen, Entsendesperre und Publikation
- Rechtsmittel und Verfahren für die zivilrechtliche Durchsetzung für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
- Kontaktstellen
- Sanktionsliste gemäss Art. 7 Abs. 4 EntsG
-
GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Gewerbegesetzes
- GDL-Erbringung im Bereich der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs
- GDL-Erbringung von Architekten, Bauleitern und Ingenieuren im Bauwesen
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes
- GDL-Erbringung in der Hausiertätigkeit und dem Wandergewerbe
- GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft
-
Entsendung von Arbeitnehmern
- Immaterialgüterrecht (Markeneintragung, Urheberrecht)
- Konsumentenschutz
- Öffentliches Arbeitsrecht
- Standortförderung
- Verzugszinsen im Zahlungsverkehr
- Warenverkehr
- Wettbewerbsrecht
-
Wirtschaft, Gewerbe
-
Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Neuerteilung Bewilligung eines Berufes gemäss Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Geschäftsführer Neubestellung
- Zusätzlicher Beruf für eine bestehende Bewilligung
- Nachdruck einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe Gesetz
- Löschung einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bauwesen
- Bauwesen-Berufe-Register
- Dolmetscherbewilligungen
- Gastwirteprüfung
- Gewerbeausübung mit Niederlassung
- Güter- und Personentransport
- Hausierbewilligungen
- Kreditvermittler - Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
- Internationale Gewerbelegitimationskarte
- Pauschalreise
- Private Arbeitsvermittler/Personalverleiher (AVG)
- Sonn- und Feiertagsruhe/Ladenschluss
-
Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Zentraler Unternehmensservice (EAP)
-
Ausländer- und Passamt
- Kontakt
- Information Ukraine
- Dienstleistungserbringung (GDL)
- Wohnsitz in Liechtenstein ohne Erwerbstätigkeit
- Wohnsitz in Liechtenstein zur Erwerbstätigkeit
- Erwerbstätigkeit ohne Wohnsitznahme
- Familiennachzug
- Daueraufenthalt und Niederlassung
- Verlängerung des Aufenthalts
- Beibehalt der Bewilligung
- Aufenthaltsausweise
- Dienstleistungen
- Reisepass
- Identitätskarte
- Schweizer Identitätskarte
- Diebstahl / Verlust eines Ausweisdokuments
- Asyl
- Integration
- Visum
- Wissenswertes
- Gesetze
- Datenschutzhinweis
- Schengen/Dublin
- Projekte
- Beratungs- und Beschwerdestelle
- Datenschutzstelle
- Diplomatische Vertretungen
- Fachstelle Datenschutz
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Fachstelle Öffentliches Auftragswesen
- Kontakt
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Grundsätzliche Bestimmungen
- Eignungskriterien
- Verfahrensarten und -methoden
- Fristen
- Vergabephasen, Rechtsmittel und Schadenersatz
- Auftragswertberechnung
- Geltungsbereich, nationale und internationale Schwellenwerte
- Kernpunkte und Mitgliedstaaten
- Spezielle Bestimmungen für Auftraggeber im Bereich der Sektoren
- Auftraggeber
- Bekanntmachungen
- Zuschlagskriterien
- Aufgabengebiet
- Informationen für Bewerber, Offertsteller und Auftragnehmer
- Bestimmungen Land
- Bestimmungen Gemeinden
- Bestimmungen Einrichtungen des öffentlichen Rechts
- Bestimmungen Einrichtungen des privaten Rechts
- Bestimmungen Sektoren Unternehmen
- Begriffsdefinition
- Statistik öffentliche Auftragsvergaben
- Inhalt der Ausschreibungsunterlagen
- Fragen und Antworten
- Recht
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- Bildungscontrolling und Qualitätssicherung
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Bildungswesen / Schularten
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- Freiwilliges 10. Schuljahr
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- Sonderpädagogische Tagesschule Schaan
- Musikschule
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- Privatschulen / Ausländische Schulen
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- Schulen
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Schülerinnen und Schüler
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- Aufnahme und Übertritt / Schullaufbahnen
- Bildungsangebote nach der obligatorischen Schulzeit
- Schülertransport (Bus)
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- Berufswahlvorbereitung
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- Besuch einer Privatschule bzw. ausländischen Schule
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- Beurteilung
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- Gemeindeschulrat
- Statistik
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- Intensivkurs Deutsch als Zweitsprache
- Spezielle Förderung
- Logopädie
- Psychomotorik
- Heilpädagogische Früherziehung
- Massnahmen bei Sinnesbeeinträchtigungen
- Schulsozialarbeit
- Timeout Schule
- Schulische Familienberatung
- Schulpsychologischer Dienst
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- Gesundheitsförderung
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- Liechtenstein Languages
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- Waldtage 2023
- Europarat: Vorsitz im Ministerkomitee
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- Externe Nutzung von Schulanlagen
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Steuerverwaltung
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Datenschutzhinweis
Nachfolgend informiert die Steuerverwaltung als verantwortliche Stelle gemäss Art. 13 und Art. 15 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Art und Weise und die Hintergründe der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der ihrer Tätigkeit:
1. Zweck der Datenverarbeitung
Die Steuerverwaltung verarbeitet personenbezogene Daten insbesondere zur Erfüllung folgender gesetzlicher Aufträge:
- Erhebung der Vermögens- und Erwerbsteuer
- Erhebung der Steuer nach dem Aufwand
- Erhebung der Grundstückgewinnsteuer
- Erhebung der Ertragssteuer
- Erhebung der Abgabe auf Versicherungsprämien
- Erhebung der Quellensteuern
- Erhebung der Mehrwertsteuer
- Durchführung des Informationsaustausches mit ausländischen Staaten (Informationsaustausch auf Antrage, spontaner Informationsaustausch, automatischer Informationsaustausch, Austausch länderbezogener Berichte)
- Vollzug von Doppelbesteuerungsabkommen
Bei der Erhebung der Vermögens- und Erwerbssteuer erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten gemeinsam mit den jeweils zuständigen Gemeindesteuerkassen.
2. Rechtliche Grundlagen
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten richtet sich nach den einschlägigen Rechtsvorschriften, so namentlich:
2.1 Nationale Gesetze
- Steuergesetz (LR 640.0) samt Steuerverordnung (LR 640.01)
- Mehrwertsteuergesetz (LR 640.20) samt Mehrwertsteuerverordnung (LR 640.201)
- Steueramtshilfegesetz (LR 353) samt Steueramtshilfeverordnung (LR 353.1)
- Steueramtshilfegesetz-UK (LR 359.114.1) samt Steueramtshilfeverordnung-UK (LR 359.114.11)
- Steueramtshilfegesetz-USA (LR 359.131.1)
- Gesetz über den automatischen Informationsaustausch (AIA-Gesetz; LR 354) samt AIA-Verordnung (LR 354.1)
- Gesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (CbC-Gesetz; LR 355) samt CbC-Verordnung (LR 355.1).
- Gesetz über die Umsetzung des FACTA-Abkommens zwischen Liechtenstein und den USA (FACTA-Gesetz; LR 359.131.2)
- Gesetz zum Abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern (LR 672.910.21)
2.2 Bilaterale und multilaterale Abkommen
- Mehrwertsteuervereinbarung (LR 0.641.291)
- Multilaterales Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (LR 0.672.1)
- Diverse Doppelbesteuerungsabkommen (LR 0.67)
- Abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern (LR 0.672.910.23)
- Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (LR 0.351.81)
- Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (LR 0.351.82) samt Kundmachungen betreffend die Notifikation mit den einzelnen Staaten (LR 0.351.829)
- Diverse Abkommen betreffend den Informationsaustausch in Steuersachen (LR 0.351.91)
3. Kategorien der verarbeiteten Daten
Die Kategorien der zu erhebenden personenbezogenen Daten ergeben sich insbesondere aus den unter Ziff. 2 aufgeführten rechtlichen Bestimmungen sowie den dazu erstellten Wegleitungen, Steuererklärungsformularen sowie den entsprechenden Online-Formularen.
Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
3.1 Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben
Beispielsweise:
- Vor- und Nachname
- Adresse
- Geburtsdatum
- PEID
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
3.2 Für die Festsetzung und Erhebung der Steuern bzw. den Informationsaustausch erforderliche Daten
Beispielsweise:
- Familienstand, Kinder
- Beruf
- Vermögenswerte (z.B. Grundeigentum, Bankvermögen, Wertschriften, Firmenwerte, Begünstigungen, Lebensversicherung, Fahrzeuge)
- Schulden
- Einnahmen (z.B. Lohn, Organentschädigung, selbständiger Erwerb, Renten, Taggelder, Unterhaltsbeiträge, Zuwendungen aus Vermögensstrukturen)
- Ausgaben (z.B. Gewinnungskosten, Unterhaltsbeiträge, Ausbildungskosten, Krankheitskosten, Spenden)
- Bankverbindung
- Angaben über geleistete oder erstattete Steuern
4. Erhebung der Daten
Im Bereich Vermögens- und Erwerbssteuer, Steuer nach dem Aufwand, Grundstückgewinnsteuer, Ertragssteuer und Mehrwertsteuer sowie spontanen Informationsaustausch (Rulingaustausch) und Doppelbesteuerungsabkommen werden die personenbezogenen Daten insbesondere bei den Steuerpflichtigen bzw. deren Vertreter selbst erhoben, z.B. durch Steuererklärungen, Mitteilungen, Anträge.
Im Bereich des Informationsaustausches auf Anfrage und des automatischen Informationsaustausches werden die personenbezogenen Daten insbesondere bei den zuständigen Finanzintermediären erhoben.
Darüber hinaus werden personenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an die Steuerverwaltung verpflichtet sind:
- Arbeitgeber übermitteln in der Lohnsteuerliste z.B. Daten über den Lohn sowie die einbehaltenen Quellensteuern
- juristische Personen übermitteln im Meldeformular z.B. Daten über die an Organe ausbezahlten Honorare sowie die einbehaltenen Quellensteuern
- Einrichtungen der betrieblichen Personalvorsorge und Pensionsfonds übermitteln im Meldeportal z.B. Daten über die an die Vorsorgenehmer und Begünstigten erbrachten Leistungen sowie die einbehaltenen Quellensteuern;
- Versicherungseinrichtungen und Banken übermitteln im Meldeformular z.B. Daten über die an die Begünstigten aus Auflösung von Freizügigkeitspolicen und Sperrkonten erbrachten Leistungen.
Die Steuerverwaltung kann zudem im Einzelfall Auskünfte bei Gerichten, Amtsstellen sowie die AHV-/IV/FAK-Anstalten einholen.
Zudem erhält die Steuerverwaltung steuerrelevante Informationen im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustausches.
5. Weitergaben der Daten
5.1 An Stellen im Inland
Die Weitergabe von Daten, welche auf der Grundlage des Steuergesetzes erhoben wurden, werden gemäss Art. 84 und 85 SteG bzw. 61 MWSTG an Stellen im Inland nur weitergegeben, sofern hierfür eine rechtliche Grundlage vorliegt und die Daten für die ersuchende Stelle für amtliche Zwecke notwendig sind.
5.2 An Stellen im Ausland
Die Weitergabe von Daten im Bereich der Mehrwertsteuer an die Eidgenössische Steuerverwaltung erfolgt gemäss Art. 10 und 11 der Mehrwertsteuervereinbarung geregelt.
Die Weitergabe von Daten an ausländische Staaten erfolgt nach Massagabe der unter den rechtlichen Grundlagen erwähnten Gesetze und Abkommen betreffend den Informationsaustausch.
6. Rechte der betroffenen Personen
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten stehen den Betroffenen aus dem Datenschutz verschiedene Rechte zu: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, Beschwerde gegenüber der Aufsichtsbehörde.
Die Betroffenen können die Ausübung ihrer Rechte als formlosen Antrag bzw. Gesuch und ohne Begründung gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen. Empfohlen wird jedoch, den Antrag bzw. das Gesuch schriftlich oder in einer sicheren elektronischen Form einzureichen.
Betreffend die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Bereich Vermögens- und Erwerbssteuer kann das Gesuch an die zuständige Gemeindesteuerkasse (Steuergemeinde) oder an die Steuerverwaltung gestellt werden. In den übrigen Bereichen gemäss Ziff. 1 sind die Gesuche an die Steuerverwaltung zu stellen.
6.1 Recht auf Auskunft
Mit dem Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO können die Betroffenen Auskunft darüber verlangen, welche Daten über sie bei der Steuerverwaltung bzw. Gemeindesteuerkasse (Bereich Steuern) gespeichert sind bzw. verarbeitet werden.
Zudem erhalten die Betroffenen ergänzende Informationen, z.B. über die Verarbeitungszwecke, die Herkunft der Daten, soweit diese nicht direkt bei ihnen erhoben wurden, oder über Empfänger, an die deren Daten übermittelt werden.
6.2 Weitere Rechte
Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGV0)
Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
Beschwerderecht
7. Datenschutzverantwortliche
Verantwortliche/r innerhalb der Steuerverwaltung:
Liechtensteinische Steuerverwaltung
Aeulestrasse 38
Postfach 684
9490 Vaduz
Telefon: +423 236 68 17
E-Mail: info.stv@llv.li
Betriebliche Datenschutzbeauftragte für die Landesverwaltung
Fachstelle Datenschutz
Regierungskanzlei
Peter-Kaiser-Platz 1
Postfach 684
FL-9490 Vaduz
Telefon 00423 236 7308
E-Mail: Datenschutz@regierung.li
Website: www.fds.llv.li
8. Weitere Informationen zum Datenschutz
Weitere Informationen zum Datenschutz sowie insbesondere zu den Rechten der betroffenen Personen sind in der Datenschutzerklärung der Liechtensteinischen Landesverwaltung.