Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist als supranationale Rechtsform eine Einrichtung des europäischen Rechts und bezweckt ausschliesslich die Systematisierung, Erleichterung und Entwicklung der wirtschaftlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder, ohne selbst gewinnorientiert zu sein.
Der Zweck der EWIV liegt in der Erleichterung der grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder. Die EWIV darf für ihre Mitglieder nur Hilfstätigkeiten ausüben und nicht auf Gewinnerzielung für sich selbst ausgerichtet sein.
Die EWIV ist in Liechtenstein als Personengesellschaft ausgestaltet und hat somit keine eigene Rechtspersönlichkeit, ist jedoch wie die Kommandit- und Kollektivgesellschaften rechts- und parteifähig.
Die EWIV muss im Handelsregister eingetragen werden.
Merkblätter
Gesetze
Das Amt für Justiz erstellt – abgesehen von der Hilfestellung anlässlich der Anmeldung – keine Urkunden bzw. Verträge.
Bei Bedarf wenden Sie Sich bitte an die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer oder an die Liechtensteinische Treuhandkammer.