Altlasten

Belastete Standorte sind betriebene oder stillgelegte Ablagerungsstandorte (Deponien oder Auflandungen mit verschmutztem Material) sowie Betriebs- und Unfallstandorte, an denen Abfälle abgelagert wurden oder versickerten.

Altlasten sind belastete Standorte, die zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen auf die Umwelt führen oder bei denen die konkrete Gefahr dazu besteht. Altlasten müssen saniert werden!

Damit einem Bauvorhaben auf einem belasteten Standort zugestimmt werden kann, muss die Bauherrschaft aufzeigen, dass ihr Vorhaben in abfall- und altlastenrechtlicher Sicht realisierbar ist. Dafür ist frühzeitig ein Altlastenberater beizuziehen, welcher das Bauvorhaben begleitet und die getroffenen Massnahmen dokumentiert.

Je nach Klassierung des Standorts kann eine Voruntersuchung oder eine fachkundige Begleitung notwendig sein.

Bei Bauvorhaben auf untersuchungsbedürftigen belasteten Standorten ist eine Voruntersuchung durchzuführen.

Eine Voruntersuchung beinhaltet eine historische und ggfs. eine technische Untersuchung.

Die Systematik der SBB-Berichtsvorlagen hat sich bewährt. Bitte übernehmen sie beim Aufbau ihrer Berichte diese Vorgaben.

  • Historische Untersuchung und Pflichtenheft (HU + PH)
  • Technische Untersuchung (TU)
  • Detailuntersuchung (DU)
  • Sanierungsprojekt (SP)
  • Sanierungsbericht (SB)
  • Überwachungsbericht (ÜW)

Obenstehende Berichtsvorlagen finden sie hier

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