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Entscheidungen
- 16.09.2024: Entscheidung zur Untersagung der Tätigkeit der iMetrik Global (Europe) AG
- 28.05.2024: Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt
- 15.02.2024: Verfügung zum Widerruf der Zuteilung von Nutzungsrechten an Identifikationsmitteln (Adressen)
- 24.10.2023: Zugang zum Teilnehmeranschluss
- 27.02.2023: Verfügung auf vorläufige Zuteilung von Frequenzen in Bezug auf die 3ECOM-1 und 3ECOM-3 Filings des Fürstentums Liechtenstein bei der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) sowie Genehmigung des Frequenznutzungsvertrags zwischen Rivada AG und Rivada Space Networks GmbH
- 27.02.2023: Verfügung zum Widerruf der vorläufigen Frequenzzuteilung zugunsten der Trion Space AG
- 07.12.2022: Frequenzzuteilungen
- 28.10.2022: Zugang zum Telefonnetz
- 20.05.2022: Genehmigung eines Frequenznutzungsvertrages
- 04.10.2021: Verbindungsaufbau in Festnetzen
- 04.03.2021: Verfügung zur Anpassung der vorläufigen Frequenzzuteilungsverfügung
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Mobilfunknetzen
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Festnetzen
- 02.08.2018: Entscheidung bzgl. der Einführung der Rufnummernportabilität
- 08.01.2018: Vorläufige Frequenzzuteilung
- Höchstgerichtliche Rechtsprechung
- Archiv / alte Entscheidungen
- Frequenzen und Anlagen
- Geschäftsstelle der Medienkommission
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- Aktualisierung Mustervorlage RIO
- Marktanalyse Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt
- Marktanalyse Teilnehmeranschluss
- Marktanalyse Zugang zum Telefonnetz
- Marktanalyse Festnetz-Originierung
- Marktanteile-Statistik
- Mustervorlage RIO
- Marktanalysen Mobilterminierung und Festnetzterminierung
- Festnetz-Entgelte (M1) der Telecom Liechtenstein AG
- Universaldienst im Bereich der Festnetztelefonie
- Grundlagen und Planung Marktanalyse 2019+
- Vorleistungsangebot \„Zugang zum öffentlichen Telefonnetz über VoIP“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Roundtable Nummernportabiliät am 29.11.2017
- Kostenrechnungsmodell Telecom Liechtenstein AG
- Konsultation zur Aufhebung der Verpflichtung für den Betrieb von öffentlichen Münz- und Kartentelefonen (Publifone)
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„Bit-Stream-3“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„VoIP Whitelabel FL“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Verfügungsentwurfs betreffend Zugang zum HFC-Netz der Liechtensteinischen Kraftwerke
- Stellungnahmen betreffend die Standardangebote (TAL, KOL) & Entgelte
- Standardangebot Kernnetz
- Kostenrechnungsmodell LKW
- Stellungnahmen zum Standardangebot für physischen Netzzugang (M4)
- Verfügungsentwurf StdA Kollokation
- Verfügungsentwurf Entgelte LKW
- Verfügungsentwurf StdA TAL Kupfer
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - TAL Kupfer
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - Kollokation
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - TAL CATV
- Vorleistungsangebot für CPS (M1)
- Standardangebote Originierung und Terminierung (M2/M3)
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- MAK Werte
- Plangenehmigung für gewerbliche und industrielle Bauten sowie Umgestaltung von Arbeitsstätten/Betriebsbewilligung
- Psychosoziale Risiken
- Rechte und Pflichten der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden
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Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Einzuhaltende Bestimmungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
- Meldepflichten
- Mitzuführende Unterlagen und weitere Mitwirkungspflichten, Kontrollen und Vollzugskosten
- Haftung und Verpflichtungen des liechtensteinischen Auftraggebers als Unternehmer
- Verwaltungsstrafrechtliche Verfahren, Bussen, Entsendesperre und Publikation
- Rechtsmittel und Verfahren für die zivilrechtliche Durchsetzung für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
- Kontaktstellen
- Sanktionsliste gemäss Art. 7 Abs. 4 EntsG
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GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Gewerbegesetzes
- GDL-Erbringung im Bereich der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs
- GDL-Erbringung von Architekten, Bauleitern und Ingenieuren im Bauwesen
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes
- GDL-Erbringung in der Hausiertätigkeit und dem Wandergewerbe
- GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft
-
Entsendung von Arbeitnehmern
- Immaterialgüterrecht (Markeneintragung, Urheberrecht)
- Konsumentenschutz
- Öffentliches Arbeitsrecht
- Standortförderung
- Verzugszinsen im Zahlungsverkehr
- Warenverkehr
- Wettbewerbsrecht
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Wirtschaft, Gewerbe
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Neuerteilung Bewilligung eines Berufes gemäss Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Geschäftsführer Neubestellung
- Zusätzlicher Beruf für eine bestehende Bewilligung
- Nachdruck einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe Gesetz
- Löschung einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bauwesen
- Bauwesen-Berufe-Register
- Dolmetscherbewilligungen
- Gastwirteprüfung
- Gewerbeausübung mit Niederlassung
- Güter- und Personentransport
- Hausierbewilligungen
- Kreditvermittler - Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
- Internationale Gewerbelegitimationskarte
- Pauschalreise
- Private Arbeitsvermittler/Personalverleiher (AVG)
- Sonn- und Feiertagsruhe/Ladenschluss
-
Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Zentraler Unternehmensservice (EAP)
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Ausländer- und Passamt
- Kontakt
- Information Ukraine
- Dienstleistungserbringung (GDL)
- Wohnsitz in Liechtenstein ohne Erwerbstätigkeit
- Wohnsitz in Liechtenstein zur Erwerbstätigkeit
- Erwerbstätigkeit ohne Wohnsitznahme
- Familiennachzug
- Daueraufenthalt und Niederlassung
- Verlängerung des Aufenthalts
- Beibehalt der Bewilligung
- Aufenthaltsausweise
- Dienstleistungen
- Reisepass
- Identitätskarte
- Schweizer Identitätskarte
- Diebstahl / Verlust eines Ausweisdokuments
- Asyl
- Integration
- Visum
- Wissenswertes
- Gesetze
- Datenschutzhinweis
- Schengen/Dublin
- Projekte
- Beratungs- und Beschwerdestelle
- Datenschutzstelle
- Diplomatische Vertretungen
- Fachstelle Datenschutz
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Fachstelle Öffentliches Auftragswesen
- Kontakt
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Grundsätzliche Bestimmungen
- Eignungskriterien
- Verfahrensarten und -methoden
- Fristen
- Vergabephasen, Rechtsmittel und Schadenersatz
- Auftragswertberechnung
- Geltungsbereich, nationale und internationale Schwellenwerte
- Kernpunkte und Mitgliedstaaten
- Spezielle Bestimmungen für Auftraggeber im Bereich der Sektoren
- Auftraggeber
- Bekanntmachungen
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- Aufgabengebiet
- Informationen für Bewerber, Offertsteller und Auftragnehmer
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- Bestimmungen Gemeinden
- Bestimmungen Einrichtungen des öffentlichen Rechts
- Bestimmungen Einrichtungen des privaten Rechts
- Bestimmungen Sektoren Unternehmen
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- Statistik öffentliche Auftragsvergaben
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- Intensivkurs Deutsch als Zweitsprache
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Prioritäten bei den Vereinten Nationen (UNO)
Prioritäten bei den Vereinten Nationen
Die Teilnahme an der multilateralen Arbeit der Vereinten Nationen ist wichtiger Pfeiler der liechtensteinischen Aussenpolitik. Nachfolgend werden die Schwerpunkte des liechtensteinischen Engagements am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York kurz beschrieben:
Frieden und Sicherheit
Liechtenstein war nie Mitglied des Sicherheitsrates oder hat für eine Mitgliedschaft kandidiert, verfolgt aber die Arbeiten des Rates im Detail und nimmt regelmässig aktiv an Formaten teil, die nicht-Mitgliedern offenstehen, wie z.B. offene Debatten, Treffen im Arria-Format und andere informelle Treffen.
Bewaffnete Konflikte haben schwerwiegende Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung, insbesondere auf Frauen und Kinder, und völkerrechtliche Standards zum Schutz der Zivilbevölkerung werden häufig und oft systematisch verletzt. Liechtenstein unterstützt traditionell die thematischen Agenden des Sicherheitsrates und trägt regelmässig zu den entsprechenden Diskussionen bei.
Liechtenstein betont unentwegt die Notwendigkeit einer besseren Einhaltung des humanitären Völkerrechts, das den grundlegenden rechtlichen Rahmen für den Schutz von Zivilpersonen in Konfliktsituationen bietet. Der Sicherheitsrat spielt eine Schlüsselrolle bei der Prävention von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. Um den Sicherheitsrat gegenüber der UNO-Mitgliedschaft mehr in die Verantwortung zu nehmen, hat Liechtenstein den ACT-Verhaltenskodex entwickelt, dessen Unterzeichnerstaaten sich verpflichten, konkrete Schritte zur Verhinderung und Beendigung von Massenverbrechen zu unternehmen und nicht gegen entsprechende glaubwürdige Resolutionsentwürfe im Sicherheitsrat zu stimmen.
Liechtenstein unterstützt die Bemühungen für einen besseren Schutz von besonders gefährdeten und marginalisierten Personen und Gruppen während Konflikten und setzt sich für eine umfassende Beteiligung aller involvierter Personengruppen an Prozessen zur Konfliktlösung ein. Die Bekämpfung sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, die oft als Kriegstaktik oder als terroristisches Mittel eingesetzt wird, hat für Liechtenstein oberste Priorität, wobei ein Schwerpunkt auf der Bekämpfung solcher Gewalt gegen Jungen und Männer liegt, die oft im Verborgenen bleibt.
Liechtenstein unterstützt die sog. Schutzverantwortung (R2P), wonach die Staaten eine Verantwortung haben, ihre Bevölkerung vor den schlimmsten völkerrechtlichen Verbrechen (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen) zu schützen. Liechtenstein ist Mitglied der Humanitären Liaison-Arbeitsgruppe, unterstützt die Arbeit des UNO-Büros für die Koordination humanitärer Angelegenheiten (OCHA) und dessen Zentralen Nothilfefonds (CERF), des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, des UNO-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) und des UN-Kinderhilfswerks (UNICEF).
Liechtenstein fördert und unterstützt die Bemühungen zur Verbesserung der Arbeitsmethoden des Sicherheitsrates, um die Leistungsfähigkeit des Rates bei der Erfüllung seiner Aufgaben gemäss UN-Charta zu verbessern. Liechtenstein betrachtet den häufigen Gebrauch des Vetos als besonders schädlich für die Arbeit des Sicherheitsrates mit negativen Auswirkungen für die gesamte UNO, wenn das Veto in einer Weise eingesetzt wird, die mit den Zielen und Grundsätzen der UNO-Charta unvereinbar ist. Liechtenstein ist daher der Ansicht, dass ein Veto im Sicherheitsrat zu einer Debatte in der Generalversammlung führen sollte und unterstützt diesbezügliche Ansätze und Bemühungen. Liechtenstein unterstützt generell eine stärkere Rolle der Generalversammlung, wenn der Sicherheitsrat sein Mandat nicht erfüllt, wie dies bei der Schaffung des Syrien-Mechanismus (IIIM) der Fall war. Liechtenstein hat auch die erfolgreichen Bemühungen der ACT-Gruppe für mehr Transparenz und Legitimität im Auswahlverfahren für den UNO-Generalsekretärs unterstützt.
Internationale Strafgerichtsbarkeit
Liechtenstein ist ein starker Befürworter der Rechtsstaatlichkeit und der internationalen Justiz, mit besonderem Schwerpunkt auf der internationalen Strafgerichtsbarkeit. Liechtenstein hat den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) seit seiner Gründung unterstützt und beteiligt sich aktiv an den Arbeiten der Versammlung der Vertragsstaaten des ICC. Der Gerichtshof ist für die Verfolgung der schwersten völkerrechtlichen Straftaten - Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen sowie das Verbrechen der Aggression - zuständig und trägt so zur Beendigung von Straflosigkeit und zur Prävention künftiger Straftaten bei. Liechtenstein unterstützt Bemühungen für eine Verbesserung der Arbeits- und Funktionsweise des ICC.
Botschafter Wenaweser präsidierte die erste Konferenz zur Überprüfung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Kampala, Uganda, bei der die Bestimmungen des Römer Statuts zur Definition des Verbrechens der Aggression, sowie die Bedingungen, unter denen der ICC seine Gerichtsbarkeit ausüben kann, vereinbart wurden. Liechtenstein hat als erster Staat die Änderungen des Römer Statuts über das Verbrechen der Aggression ratifiziert, für das der ICC seit dem 17. Juli 2018 Gerichtsbarkeit hat. Liechtenstein koordiniert eine globale Kampagne für die Ratifizierung und Umsetzung der Vertragsänderungen und zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Notwendigkeit, die illegale Kriegsführung strafrechtlich zu verbieten.
Liechtenstein bemüht sich auch darum, mit anderen Mitteln Gerechtigkeit für die schwersten völkerrechtlichen Straftaten zu gewährleisten, wo der ICC seine Zuständigkeit nicht ausüben kann und bei denen der Sicherheitsrat keine wirksamen Massnahmen ergreift.
Liechtenstein initiierte die Schaffung des internationalen, unparteiischen und unabhängigen Mechanismus (IIIM) zur Unterstützung bei der Aufklärung der begangenen Verbrechen im Syrienkrieg - ein neuer und innovativer Mechanismus für strafrechtliche Verantwortlichkeit, der bereits in weiteren Situationen als Vorbild diente. Der IIIM sichert und analysiert Beweise für Verstösse gegen das Völkerrecht und erstellt Fallakten, die von nationalen oder internationalen Gerichten mit Gerichtsbarkeit über diese Straftaten verwendet werden können. Mit der Schaffung des IIIM ist die Generalversammlung ihrer Rolle und ihrer Verantwortung in Angelegenheiten des internationalen Friedens und der Sicherheit nachgekommen, insbesondere wenn der Sicherheitsrat nicht in der Lage ist, auf eine Situation im Einklang mit seinem Mandat angemessen zu regieren.
Menschenrechte
Liechtensteins Schwerpunkte im Bereich der Menschenrechte umfassen die Gleichstellung der Geschlechter und die Ermächtigung von Frauen und Mädchen, der Schutz der Rechte von Kindern sowie von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen, die Bekämpfung von Folter, das Verbot der Todesstrafe sowie die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und der Korruption. Liechtenstein fördert die Beteiligung der Zivilgesellschaft an zwischenstaatlichen Entscheidungsprozessen und legt grossen Wert auf die Expertise von Sonderverfahrensmechanismen und unabhängigen Experten im Menschenrechtsbereich.
Liechtenstein unterstützt die Verankerung der Menschenrechte in allen Aspekten der Arbeit der UNO und setzt sich für eine angemessenere Finanzierung der Menschenrechtsarbeit an der UNO ein, insbesondere der Arbeit des Büros des Hochkommissariats für Menschenrechte.
Seit seinem UNO-Beitritt im Jahr 1990 ist Liechtenstein ein starker Verfechter des Rechts auf Selbstbestimmung als Grundprinzip der UNO-Charta. Das Recht auf Selbstbestimmung, wenn es in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht angewandt wird, hat das Potenzial, Gewaltausbrüche und Konflikte zu verhindern und zu beenden. Liechtenstein ist besonders daran interessiert, Konzepte für eine dezentrale und abgestufte Verwaltung und Gouvernanz zu entwickeln, die den Bedürfnissen von Gemeinschaften innerhalb eines Staates besser Rechnung tragen und damit Konflikte vermeiden und Spannungen lösen können. Auf diese Weise kann die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zur Wahrung aller Menschenrechte und zur nachhaltigen Entwicklung beitragen, wie dies im gemeinsamen Artikel 1 der beiden Menschenrechtspakte vorgesehen ist.
Nachhaltige Entwicklung
Mit der Verabschiedung der 2030 Agenda für nachhaltige Entwicklung einigten sich die Mitgliedstaaten auf 17 Nachhaltigkeitsziele (SDGs) für einen grundsätzlichen Wandel in der Welt bis 2030. Liechtenstein ist diesen Zielen vollständig verpflichtet und verfolgt die SDGs 5 (Gleichstellung der Geschlechter), 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum), 10 (Verringerung von Ungleichheiten) und 16 (Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen) als Schwerpunkte. Liechtenstein setzt sich für den Aufbau von Partnerschaften mit dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der SDGs ein.
Ein konkretes Beispiel ist die "Liechtenstein Initiative" für eine Finanzsektorkommission, die illegale Finanzströme aus Menschenhandel und moderner Sklaverei identifiziert und unterbricht – weltweit sind mehr als 40 Millionen Menschen, insbesondere Frauen und Mädchen, von diesem Verbrechen betroffen. Die als Public-Private-Partnership gegründete Initiative kommt Aufrufen der G7, der G20, der Generalversammlung und des Sicherheitsrates nach solchen Partnerschaften nach und trägt zu den SDG Zielvorgaben 5.2, 8.7 und 16.2 bei. Die „Liechtenstein Initiative“ wurde in Zusammenarbeit mit der United Nations University, liechtensteinischen Finanzplatzakteuren und gemeinnützigen Stiftungen sowie den Regierungen von Australien und den Niederlanden entwickelt.
Reform und Stärkung der Vereinten Nationen
Liechtenstein setzt sich für eine Vielzahl von Reformen an der UNO ein, um die Effektivität, Legitimität und Transparenz ihrer Tätigkeiten zu erhöhen.
Liechtenstein legt besonderen Wert auf die Reform des Sicherheitsrates, sowohl seiner Grösse und geografischen Sitzverteilung als auch seiner Arbeitsmethoden. Mit dem "intermediate model" schlägt Liechtenstein die Schaffung einer neuen Kategorie von langfristigen Sitzen im Rat mit der Möglichkeit einer sofortigen Wiederwahl vor - ein Vorschlag, der die unterschiedlichen Positionen der Mitgliedstaaten überbrücken soll. Mit einer solchen neuen Sitzkategorie würden keine neuen Vetorechte geschaffen. Darüber hinaus hat Liechtenstein auch als Mitglied der ACT-Gruppe (Rechenschaftspflicht, Kohärenz, Transparenz) verschiedene Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsmethoden des Sicherheitsrates vorgelegt.
Weitere Reformbereiche, in denen sich Liechtenstein traditionell engagiert, umfassen den Menschenrechtsrat und das System der Vertragsorgane der Menschenrechtsübereinkommen.