Abgeltungssteuerabkommen

Gemäss Art. 3 des Gesetzes vom 8. November 2013 zum Abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich Steuern (Umsetzungsgesetz), sind die Zahlstellen verpflichtet, sich und in Liechtenstein verwaltete Vermögensstrukturen bei der Steuerverwaltung zu registrieren, sofern sie Vermögenswerte einer betroffenen Person halten oder verwalten.

Weitere Informationen

Verwaltung von Zahlstellen

Dieses Hilfsmittel stellt derzeit folgende Funktionen zur Verfügung:

  • Registrierung von Zahlstellen
  • Änderung von Zahlstellen
  • Abmeldung von Zahlstellen

Verwaltung von Vermögensstrukturen

Dieses Hilfsmittel stellt derzeit folgende Funktionen zur Verfügung:

  • Registrierung von Vermögensstrukturen in Form von Einzel- oder Massenanträgen
  • Änderung von Vermögensstrukturen
  • Abmeldung von Vermögensstrukturen

Erfassung von Einzelmeldungen im Rahmen der freiwilligen Meldung (Teil 3)

Erfassung von Einzelmeldungen im Rahmen der freiwilligen Meldung (Teil 4)

Für allfällige Stornierungen ist das Einzelmeldeformular zu verwenden. Halten Sie dafür bitte die Meldungsnummer der Originalbuchung bereit.

Die zugehörigen Infodokumente finden Sie im Onlineschalter.

Ansprechpersonen