Fischerei

Unter dem Vorsitz Liechtensteins bei der „Arbeitsgruppe Wanderfische“ der IBKF (Internationale Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei) wurde 2019 für eine Kampagne zum Schutz der Bodenseeseeforelle eine Broschüre und ein Video veröffentlicht. Die Broschüre kann beim Amt für Umwelt in analoger Papierform bezogen werden.

Die Bodenseeforelle (Youtube)
  • die natürliche Artenvielfalt und den Bestand einheimischer Fische, Krebse und Fischnährtiere sowie deren Lebensräume zu erhalten oder zu verbessern;
  • bedrohte Arten und Rassen von Fischen und Krebsen zu schützen;
  • eine nachhaltige Nutzung der Fisch- und Krebsbestände zu gewährleisten sowie die Fischerei zu fördern.

Zur Prüfung zugelassen sind Personen, die im Jahr der Prüfungsdurchführung das 11. Lebensjahr vollenden (FischV Art. 5 Abs. 3a). Mit Vollendung des 12. Lebensjahres können sie dann nach bestandener Prüfung eine Fischereikarte erwerben (FischV Art. 7 Abs. 1). Zusätzlich ist das Angeln erst ab dem 14. Lebensjahr ohne Begleitung erlaubt (FischV Art. 7 Abs. 2). Aufgrund der Prüfungsergebnisse der sehr jungen Teilnehmer der letzten Jahre und der sehr anspruchsvollen Prüfung wird empfohlen die Prüfung erst mit 14 Jahren zu machen.

Gemäss Fischereiverordnung (FischV) setzt der Erwerb einer Fischereikarte den Nachweis einer erfolgreich abgelegten Fischereiprüfung voraus.

Die Fischereiprüfung findet einmal jährlich im Herbst statt. Die genauen Daten werden durch eine amtliche Kundmachung im Juni im elektronischen Amtsblatt (www.amtsblatt.llv.li) bekannt gegeben. Zur Vorbereitung der Prüfung werden drei Kursabende organisiert. Es werden verschiedene schriftliche Unterlagen zu den Themen

  • Natur- und Umweltschutz (Gewässer- und Fischkunde),
  • Weidgerechtes Fischen und Hegemassnahmen sowie zum
  • Fischereirecht

abgegeben. Ebenfalls wird ein Fragenkatalog mit rund 300 Fragen mit den entsprechenden Hinweisen auf die richtige Antwort abgegeben.

Die Prüfung erfolgt schriftlich. Zu jeder Frage ist aus drei möglichen Antworten die richtige anzukreuzen. Aus 50 Fragen müssen 90 % richtige Antworten gegeben werden um die Prüfung zu bestehen.

Nach Auswertung der Prüfungsblätter wird jedem Teilnehmer schriftlich mitgeteilt, ob die Prüfung bestanden wurde. Am Prüfungsabend werden grundsätzlich keine Resultate bekanntgegeben.

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenverordnung. Die Prüfungsunterlagen werden separat in Rechnung gestellt.

Anmeldungen sind mittels des Anmeldeformulars an das Amt für Umwelt per E-Mail an [email protected] zu senden. Die Anmeldefrist vom 14. August 2024 ist zwingend einzuhalten. Verspätete Anmeldungen werden nicht berücksichtigt. Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen beschränkt.

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