Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht
Rechtsstaatlichkeit und Grundrechtsschutz sind Leitmotive der liechtensteinischen Aussenpolitik. Liechtenstein engagiert sich daher für die Weiterentwicklung sowie die verbesserte Anwendung des Völkerrechts und insbesondere der Menschenrechte. In diesen Bereichen hat Liechtenstein sich ein klares Profil und eine hohe Glaubwürdigkeit erarbeitet.
Im Bereich Menschenrechte setzt sich Liechtenstein schwerpunktmässig für Frauenrechte, Kinderrechte und die Bekämpfung von Folter sowie der Todesstrafe ein. Im Jahr 2014 war Liechtenstein Mitglied des Exekutivrats von UN Women, der obersten UNO-Einheit für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Frauenrechte. Zwischen 2023 und 2027 gestaltet Liechtenstein bereits zum zweiten Mal als Mitglied der Frauenrechtskommission (CSW) die Arbeit der UNO im Bereich Frauenförderung aktiv mit.
Ausserdem engagiert sich Liechtenstein für die Stärkung der internationalen Menschenrechtsstrukturen und -mechanismen sowie für die Bekämpfung der Straflosigkeit bei schweren Menschenrechtsverletzungen. Hier sind insbesondere der langjährige Einsatz Liechtensteins für den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) und die globale Kampagne zur Umsetzung der Kampala-Zusätze zum Verbrechen der Aggression zu nennen.
Neben dem Engagement in internationalen Gremien verfolgt Liechtenstein die fortlaufende innerstaatliche Umsetzung seiner Menschenrechtsverpflichtungen. Um dem Anspruch der Universalität internationaler Menschenrechtsnormen Genüge zu tun und der liechtensteinischen Aussenpolitik Glaubwürdigkeit zu verleihen, strebt Liechtenstein ein unverändert hohes Umsetzungsniveau im Menschenrechtsbereich an. Daneben bemüht sich Liechtenstein, den Berichterstattungspflichten unter den Menschenrechtsübereinkommen nachzukommen. Alle bisher eingereichten Berichte können Sie hier herunterladen.