Bilaterale Abkommen

Bilaterale Strassentransportabkommen mit europäischen Staaten

Bei den Bilateralen Strassentransportabkommen handelt es sich um Abkommen zwischen der Schweiz und einem europäischen Staat über Transportrechte für die Beförderung von Personen und/oder Gütern zwischen diesen beiden Staaten. Es handelt sich grundsätzlich um Schweizer Abkommen, bei denen Liechtenstein in der Regel mitberücksichtigt ist.

Für Länder ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist im Transportbereich die Schweiz für Liechtenstein zuständig. Das Bundesamt für Verkehr ist grundsätzlich bestrebt, mit allen europäischen Ländern gegenseitige Vereinbarungen zu treffen. Der Einbezug Liechtensteins wird in den meisten Fällen mit einem separaten Artikel im Abkommen bekundet.

Innerhalb des EWR und der Schweiz gilt die Euro-Lizenz als Zugangspapier. Abkommen in diesem Gebiet haben daher keine Anwendung. Hierfür ist das Amt für Volkswirtschaft zuständig.

Österreich:
Liechtenstein hat ein eigenes Güterverkehrsabkommen über den Drittlandverkehr zwischen mittel- und osteuropäischen Staaten und Österreich. Es handelt sich um ein kontingentiertes Genehmigungssystem.

Merkblatt: Drittlandverkehr Österreich

Der Einbezug Liechtensteins in schweizerische Transportabkommen

Vor der Verhandlung eines neuen Transportabkommens wird Liechtenstein von der Schweiz angefragt, ob ein Interesse an der Teilnahme am Abkommen besteht. Der Einbezug Liechtensteins wird in den meisten Fällen mit einem separaten Artikel im Abkommen bekundet. Vereinzelt gibt es zu Abkommen älteren Datums auch Notenwechsel, Briefwechsel oder das Protokoll einer Gemischten Kommission. Zur Inkraftsetzung des Abkommens bedarf es eines positiven Entscheids der liechtensteinischen Regierung und des schweizerischen Bundesrates. Der Einbezug Liechtensteins in diese Abkommen gilt solange der Zollvertrag mit der Schweiz in Kraft ist.

Informationen über vorhandene Schweizer Transportabkommen, bei denen Liechtenstein miteinbezogen ist, können liechtensteinische Transportunternehmen beim Bundesamt für Verkehr, Bern, erhalten (www.admin.ch oder Tel. +41 / 31 / 322 57 11).

Beantragung von Genehmigungen aus kontingentierten Genehmigungssystemen:

Ist ein schweizerisches Abkommen vorhanden, bei dem Liechtenstein mit einbezogen ist und ein Kontingentierungssystem vorgesehen, so können liechtensteinische Transportunternehmen entsprechende Genehmigungen beim schweizerischen Bundesamt für Verkehr beantragen.

Bundesamt für Verkehr
CH- 3003 Bern
Tel. +41 / 31 / 322 57 11
Fax: +41 / 31 / 322 58 11

Drittlandgenehmigungen für Österreich sind beim Amt für Volkswirtschaft zu beantragen.

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