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Entscheidungen
- 16.09.2024: Entscheidung zur Untersagung der Tätigkeit der iMetrik Global (Europe) AG
- 28.05.2024: Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt
- 15.02.2024: Verfügung zum Widerruf der Zuteilung von Nutzungsrechten an Identifikationsmitteln (Adressen)
- 24.10.2023: Zugang zum Teilnehmeranschluss
- 27.02.2023: Verfügung auf vorläufige Zuteilung von Frequenzen in Bezug auf die 3ECOM-1 und 3ECOM-3 Filings des Fürstentums Liechtenstein bei der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) sowie Genehmigung des Frequenznutzungsvertrags zwischen Rivada AG und Rivada Space Networks GmbH
- 27.02.2023: Verfügung zum Widerruf der vorläufigen Frequenzzuteilung zugunsten der Trion Space AG
- 07.12.2022: Frequenzzuteilungen
- 28.10.2022: Zugang zum Telefonnetz
- 20.05.2022: Genehmigung eines Frequenznutzungsvertrages
- 04.10.2021: Verbindungsaufbau in Festnetzen
- 04.03.2021: Verfügung zur Anpassung der vorläufigen Frequenzzuteilungsverfügung
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Mobilfunknetzen
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Festnetzen
- 02.08.2018: Entscheidung bzgl. der Einführung der Rufnummernportabilität
- 08.01.2018: Vorläufige Frequenzzuteilung
- Höchstgerichtliche Rechtsprechung
- Archiv / alte Entscheidungen
- Frequenzen und Anlagen
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Konsultationen
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- Marktanalyse Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt
- Marktanalyse Teilnehmeranschluss
- Marktanalyse Zugang zum Telefonnetz
- Marktanalyse Festnetz-Originierung
- Marktanteile-Statistik
- Mustervorlage RIO
- Marktanalysen Mobilterminierung und Festnetzterminierung
- Festnetz-Entgelte (M1) der Telecom Liechtenstein AG
- Universaldienst im Bereich der Festnetztelefonie
- Grundlagen und Planung Marktanalyse 2019+
- Vorleistungsangebot \„Zugang zum öffentlichen Telefonnetz über VoIP“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Roundtable Nummernportabiliät am 29.11.2017
- Kostenrechnungsmodell Telecom Liechtenstein AG
- Konsultation zur Aufhebung der Verpflichtung für den Betrieb von öffentlichen Münz- und Kartentelefonen (Publifone)
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„Bit-Stream-3“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„VoIP Whitelabel FL“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Verfügungsentwurfs betreffend Zugang zum HFC-Netz der Liechtensteinischen Kraftwerke
- Stellungnahmen betreffend die Standardangebote (TAL, KOL) & Entgelte
- Standardangebot Kernnetz
- Kostenrechnungsmodell LKW
- Stellungnahmen zum Standardangebot für physischen Netzzugang (M4)
- Verfügungsentwurf StdA Kollokation
- Verfügungsentwurf Entgelte LKW
- Verfügungsentwurf StdA TAL Kupfer
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - TAL Kupfer
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - Kollokation
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - TAL CATV
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- Standardangebot für Breitbandzugang (M5)
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- Plangenehmigung für gewerbliche und industrielle Bauten sowie Umgestaltung von Arbeitsstätten/Betriebsbewilligung
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- Rechte und Pflichten der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden
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Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Einzuhaltende Bestimmungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
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- Mitzuführende Unterlagen und weitere Mitwirkungspflichten, Kontrollen und Vollzugskosten
- Haftung und Verpflichtungen des liechtensteinischen Auftraggebers als Unternehmer
- Verwaltungsstrafrechtliche Verfahren, Bussen, Entsendesperre und Publikation
- Rechtsmittel und Verfahren für die zivilrechtliche Durchsetzung für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
- Kontaktstellen
- Sanktionsliste gemäss Art. 7 Abs. 4 EntsG
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GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Gewerbegesetzes
- GDL-Erbringung im Bereich der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs
- GDL-Erbringung von Architekten, Bauleitern und Ingenieuren im Bauwesen
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes
- GDL-Erbringung in der Hausiertätigkeit und dem Wandergewerbe
- GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Immaterialgüterrecht (Markeneintragung, Urheberrecht)
- Konsumentenschutz
- Öffentliches Arbeitsrecht
- Standortförderung
- Verzugszinsen im Zahlungsverkehr
- Warenverkehr
- Wettbewerbsrecht
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Wirtschaft, Gewerbe
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Neuerteilung Bewilligung eines Berufes gemäss Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Geschäftsführer Neubestellung
- Zusätzlicher Beruf für eine bestehende Bewilligung
- Nachdruck einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe Gesetz
- Löschung einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bauwesen
- Bauwesen-Berufe-Register
- Dolmetscherbewilligungen
- Gastwirteprüfung
- Gewerbeausübung mit Niederlassung
- Güter- und Personentransport
- Hausierbewilligungen
- Kreditvermittler - Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
- Internationale Gewerbelegitimationskarte
- Pauschalreise
- Private Arbeitsvermittler/Personalverleiher (AVG)
- Sonn- und Feiertagsruhe/Ladenschluss
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Zentraler Unternehmensservice (EAP)
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Ausländer- und Passamt
- Kontakt
- Information Ukraine
- Dienstleistungserbringung (GDL)
- Wohnsitz in Liechtenstein ohne Erwerbstätigkeit
- Wohnsitz in Liechtenstein zur Erwerbstätigkeit
- Erwerbstätigkeit ohne Wohnsitznahme
- Familiennachzug
- Daueraufenthalt und Niederlassung
- Verlängerung des Aufenthalts
- Beibehalt der Bewilligung
- Aufenthaltsausweise
- Dienstleistungen
- Reisepass
- Identitätskarte
- Schweizer Identitätskarte
- Diebstahl / Verlust eines Ausweisdokuments
- Asyl
- Integration
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- Gesetze
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- Schengen/Dublin
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Fachstelle Öffentliches Auftragswesen
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Grundsätzliche Bestimmungen
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- Bestimmungen Einrichtungen des öffentlichen Rechts
- Bestimmungen Einrichtungen des privaten Rechts
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- Schulsozialarbeit
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Öffentlicher Verkehr
Der öffentliche Verkehr im Fürstentum Liechtenstein basiert auf einem sehr gut ausgebauten Linienbusverkehr. Zudem verkehrt auf der ÖBB-Teilstrecke Feldkirch-Buchs ein Regionalzug. Auf dieser Teilstrecke liegen die vier Haltestellen Schaanwald, Nendeln, Schaan Forst und Schaan in Liechtenstein.
Das Linienbusnetz verbindet alle Gemeinden des Landes untereinander und darüber hinaus mit Sargans (CH) und den Grenzbahnhöfen Buchs (CH) und Feldkirch (A). Neben den Gemeinden im Rheintal sind auch die Berggemeinden Planken und Triesenberg sowie die Ausflugsziele des Liechtensteiner Alpengebiets Steg und Malbun gut erschlossen. Die Busse verkehren auf den Hauptlinien regelmässig von ca. 5.30 Uhr morgens bis Mitternacht. Das Reisen mit dem öffentlichen Verkehr ist in Liechtenstein einfach und auf Grund hoch subventionierter Abonnemente auch preiswert.
Sämtliche Bushaltestellen in Liechtenstein werden vom Amt für Tiefbau und Geoinformation in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil (VLM) Liemobil erstellt und betrieben. Die Buswartkabinen sind vereinheitlicht und in einem Haltestellenhandbuch dokumentiert. Zudem wurden für alle Neubauten verbindliche Normalien und Normausschreibungstexte für diese Buswartekabinen „Typ Liechtenstein“ erarbeitet. Dies vereinfacht sowohl den Bau, den Betrieb und den Unterhalt wesentlich.
Downloads
- [pdf] Plangrundlagen Kabine Typ 3 Plangrundlagen Kabine Typ 3 als PDF
- [pdf] Plangrundlage Kabine Typ 4 Plangrundlage Kabine Typ 4 als PDF
- [pdf] Ausschreibungsunterlagen Kabine Typ 3 PDF Dokument zu Ausschreibungsunterlagen Kabine Typ 3
- [pdf] Ausschreibungsunterlagen Kabine Typ 4 PDF Dokument zu Ausschreibungsunterlagen Kabine Typ 4
Der öffentliche Verkehr wird in Liechtenstein durch den Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil (VLM) erbracht. Zweck des VLM ist die Gewährleistung der Erbringung des öffentlichen Personenverkehrs durch Gestaltung, Planung, Organisation und Vermarktung des Leistungsangebots.
Der VLM hat den Auftrag ein effizientes, integriertes und umfassendes Angebot im öffentlichen Verkehr zu erbringen. Dabei wird unterschieden zwischen einem Grundangebot, welches von der Regierung mittels Leistungsvereinbarung definiert wird, sowie welche Verkehrsdienste im Auftrag von Dritten darstellen.
Die Erstellung des Fahrplans und die Gestaltung des Tarifs obliegen dem VLM, wobei insbesondere die Mindestanforderungen bezüglich Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung gemäss Leistungsvereinbarung eingehalten werden müssen.
Aufgrund der Aufwendungen für die Erstellung des Grundangebots sowie der erwarteten Einnahmen aus dem Linienverkehr ergeben sich die ungedeckten Kosten des öffentlichen Verkehrs. Diese werden mittels Finanzbeschluss durch den Landtag finanziert. Die ungedeckten Kosten entsprechen dem zu finanzierenden Landesbeitrag.
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Gemäss dem Personenbeförderungsgesetz soll der öffentliche Personennahverkehr im Rahmen eines integrierten Gesamtverkehrssystems erbracht werden. Zudem soll die Mobilität der Bevölkerung gewährleistet sowie die Belange des Umweltschutzes, der Energieeffizienz und der Verkehrssicherheit berücksichtigt werden.
Der öffentliche Personennahverkehr ist unter Berücksichtigung volks- und betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte mit dem Ziel zu gestalten, eine vermehrte Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu erreichen. Dies erfolgt nach folgenden Grundsätzen:
- Sicherstellung der Konkurrenzfähigkeit gegenüber dem motorisierten Individualverkehr durch Qualitäts- und Kapazitätsverbesserungen;
- bedarfsorientierter Ausbau des Leistungsangebots;
- Erschliessung der Randgebiete mit einem angemessenen Angebot;
- Gewährleistung attraktiver Verbindungen zu den regionalen Verkehrsknoten.
Das Land sorgt dafür, dass der öffentliche Personennahverkehr und die übrige Planung koordiniert werden, insbesondere bei der etappenweisen Entwicklung von neuen Verbindungssystemen und anderen Massnahmen. Mehr Informationen zum Busbevorzugungskonzept finden Sie unter Grundlagen und Daten.
Das Land fördert durch gezielte Massnahmen den öffentlichen Verkehr mit:
- bauliche und technische Massnahmen;
- organisatorische und betriebliche Massnahmen;
- kommerzielle Massnahmen;
- finanzielle Beiträge.