Zugelassene Arzneimittel

Arzneimittel dürfen in Liechtenstein nur in Verkehr gebracht werden, wenn ihre Wirksamkeit und Sicherheit belegt und überprüft worden sind. Liechtenstein erlaubt mit einer Ausnahme auf seinem Markt automatisch die vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic zugelassenen Arzneimittel.

Liste der in der Schweiz zugelassenen Arzneimittel

Ausnahme:

Seit dem 1. Juni 2005 werden Swissmedic-Zulassungen von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nicht mehr automatisch in Liechtenstein anerkannt. Die Anerkennung erfolgt erst mit einer zeitlichen Verzögerung, in der Regel nach 12 Monaten. Dabei werden  diese Arzneimittel in der NCE-Negativliste erfasst (= Liste der schweizerischen Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, die in Liechtenstein nicht zugelassen sind).

Negativliste 2024

Mitteilung zur verzögerten Anerkennung Schweizer Zulassungen von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen in Liechtenstein

 

Aufgrund des Beitritts zum EWR übernimmt Liechtenstein  auch die von der EU im zentralen Verfahren geprüften und genehmigten Arzneimittel und lässt sie für den liechtensteinischen Markt zu.

Weitere Fachinformationen zu den zentral zugelassenen Arzneimitteln finden Sie auf der Homepage von EMA (European public assessment reports) bzw. auf der Liste der zentral zugelassenen europäischen Arzneimittel.

Seit 1. Dezember 2010 ist das Abkommen betreffend die automatische Anerkennung von in Österreich zugelassenen bzw. registrierten Human- und Tierarzneimitteln in Liechtenstein in Kraft. Mit dem Abkommen werden Zulassungen von Human- und Tierarzneimitteln durch die zuständige österreichische Arzneimittelbehörde automatisch in Liechtenstein anerkannt, falls dies der Antragssteller bei der österreichischen Arzneimittelbehörde beantragt.

Weitere Informationen zum Zulassungsverfahren sind in der Mitteilung zum Abkommen zwischen den Regierungen Österreichs und Liechtensteins betreffend die automatische Anerkennung von in Österreich zugelassenen bzw. registrierten Human- und Tierarzneimitteln in Liechtenstein zu finden.

Mitteilung für die pharmazeutische Industrie

Zugelassene Arzneimittel durch Österreich

Die Liste der durch Österreich zugelassenen und in Liechtenstein anerkannten Arzneimittel und die dazugehörigen Fachinformationen können hier abgefragt werden: Anerkannte Arzneimittel, durch Österreich zugelassen​​​​​​​

Mitteilung zur verzögerten Anerkennung Schweizer Zulassungen von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen in Liechtenstein

 

Aufgrund des Beitritts zum EWR übernimmt Liechtenstein  auch die von der EU im zentralen Verfahren geprüften und genehmigten Arzneimittel und lässt sie für den liechtensteinischen Markt zu.

Weitere Fachinformationen zu den zentral zugelassenen Arzneimitteln finden Sie auf der Homepage von EMA (European public assessment reports) bzw. auf der Liste der zentral zugelassenen europäischen Arzneimittel.

Seit 1. Dezember 2010 ist das Abkommen betreffend die automatische Anerkennung von in Österreich zugelassenen bzw. registrierten Human- und Tierarzneimitteln in Liechtenstein in Kraft. Mit dem Abkommen werden Zulassungen von Human- und Tierarzneimitteln durch die zuständige österreichische Arzneimittelbehörde automatisch in Liechtenstein anerkannt, falls dies der Antragssteller bei der österreichischen Arzneimittelbehörde beantragt.

Weitere Informationen zum Zulassungsverfahren sind in der Mitteilung zum Abkommen zwischen den Regierungen Österreichs und Liechtensteins betreffend die automatische Anerkennung von in Österreich zugelassenen bzw. registrierten Human- und Tierarzneimitteln in Liechtenstein zu finden.

Mitteilung für die pharmazeutische Industrie

Zugelassene Arzneimittel durch Österreich

Die Liste der durch Österreich zugelassenen und in Liechtenstein anerkannten Arzneimittel und die dazugehörigen Fachinformationen können hier abgefragt werden: Anerkannte Arzneimittel, durch Österreich zugelassen

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