23.04.2025 - Wartungsarbeiten

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Stalking

Der aus der englischen Sprache übernommene Begriff bedeutet ein obsessives Verfolgen, Belästigen und Bedrohen einer Person gegen deren Willen. Das heisst beispielsweise: belästigen und verfolgen, beobachten, auflauern vor der Wohnung oder dem Arbeitsplatz, Flut von Anrufen oder SMS, Drohungen und beunruhigende Nachrichten, gefährliche körperliche Attacken. 

Stalking ist ein Straftatbestand gemäss § 107a Strafgesetzbuch und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. Ein Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre ist in Art. 277d der Exekutionsordnung enthalten.

Von Stalking Betroffene finden Beratung und Unterstützung bei folgenden Stellen:

Bei akuter Bedrohung:

Landespolizei, Notruf 117

Frauenhaus Liechtenstein, Tel. +423 380 02 03

Opferhilfestelle, Tel. +423 236 76 96

Informations- und Beratungsstelle für Frauen (infra), Tel. +423 232 08 80

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