Amtliche Vermessung (AV)
Die Amtliche Vermessung (AV), auch Grundbuchvermessung genannt, dient der Anlage und Führung des Grundbuches. Sie sichert das Grundeigentum und ist Grundlage für den Aufbau und Betrieb der liechtensteinischen Geodateninfrastruktur (GDI).
Als zuständige Amtsstelle für die Amtlichen Vermessung arbeitet die Abteilung Vermessung und Geoinformation eng mit der Eidgenössischen Vermessungsdirektion (V+D) zusammen. Die Arbeiten der Amtlichen Vermessung werden zum grössten Teil patentierten Ingenieur-Geometern übertragen. Diese Geometerbüros arbeiten unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, gemäss den technischen Richtlinien, dem Datenkatalog und Detaillierungsgrad des Landes.
Die Bestandteile der Amtlichen Vermessung sind
- Die Fixpunkte und Grenzzeichen
- Die Daten gemäss Datenkatalog der Amtlichen Vermessung
- Der Plan für das Grundbuch und weitere Auszüge aus der Amtlichen Vermessung
- Weitere technische Dokumente
Der Datenkatalog ist in 11 Ebenen eingeteilt. Diese sind thematisch getrennt und können frei miteinander oder mit weiteren raumrelevanten Ebenen verknüpft und kombiniert werden. Die Daten können auch von Privaten im Format INTERLIS oder gängigen CAD- und GIS-Formaten bezogen werden.
Die ersten Grundbuchvermessungen entstanden nach Einführung des Vermessungsgesetzes im Jahr 1945. In den letzten 60 Jahren hat eine rasante technische Entwicklung stattgefunden, die sich in unterschiedlichen Vermessungsstandards manifestiert.
Im Jahr 2017 ist mit der Ersterhebung des Eschner Riets (Tentscha, Teilig, Rheinau) das letzte Altkatstergebiet ins Grundbuch aufgenommen worden. Somit hat das Flächenmass "Klafter" (besser Quadratklafter) im Fürstentum Liechtenstein ausgedient.
Im Jahr 2018 sind die beiden letzten Erneuerungsgebiete (rheintalseitiges Gebiete von Triesenberg und Malbun) rechtskräftig erklärt worden. Somit liegt das ganze Land nach den neusten Vorschriften für die Amtliche Vermessung (AV93/DM01) vor.