22.04.2025 - Wartungsarbeiten eVertretung

Aufgrund planmässiger Wartungsarbeiten können bei der eVertretung heute Dienstag 22. April ab 19.00 Uhr kurzzeitige Unterbrechungen auftreten. Folgende eServices sind davon betroffen: eVertretung, eMWST, eZustellung, my.llv.li Wir danken für Ihr Verständnis. Freundliche Grüsse Amt für Informatik

Deaktivierung "lilog"

Das Anmeldeverfahren «lilog» wird per 07.05.2025 deaktiviert. Für den Zugriff auf unsere Online-Dienste ist ab diesem Datum die eID.li zu verwenden. Informationen zur eID.li-Registrierung finden Sie unter www.eid.li.

Medikamente

Medikamente werden in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung insoweit vergütet, als dass Sie auf der sogenannten Spezialitätenliste des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) verzeichnet sind (Art. 52 Krankenversicherungsverordnung).

Spezialitätenliste (SL)

Die Regierung kann in Anhang 2a der Krankenversicherungsverordnung von dieser Liste abweichen. Ebenfalls werden unter gewissen, in Art. 52 der Krankenversicherungsverordnung umschriebenen Fälle, im Ausland abgegebene Medikament übernommen.

Gemäss Art. 52b der Krankenkassenversicherungsverordnung gibt es ausserdem besondere Regelungen für Co-Marketing-Präparate. Als Co-Marketing-Präparate gelten Arzneimittel, die sich mit Ausnahme der Bezeichnung und der Packung vom Basis-Präparat nicht unterscheiden. Jene Arzneimittel,  bei denen nur noch der im Verhältnis zum Basis-Präparat günstigere Publikumspreis vergütet wird, sind im Anhang 2abis der Krankenversicherungsverordnung aufgelistet  (LGBl. 2000 Nr. 74, zu beziehen unter www.gesetze.li.

 

 

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