Interoperabilität (IOP)
Interoperabilität bedeutet im Zusammenhang mit Schengen, dass künftig Personenabfragen durch die zugriffsberechtigten Stellen parallel in mehreren Informationssystemen durchgeführt werden können. Die Suche in allen Systemen wird dabei über das European Search Portal (ESP) erfolgen. Die aktuell bestehenden Zugriffsrechte der verantwortlichen Behörden auf die einzelnen, schon bestehenden Systeme, bleiben jedoch unverändert.
Es werden zusätzliche Systeme geschaffen, die die Interoperabilität gewährleisten sollen. So ist zukünftig etwa ein automatisierter Abgleich biometrischer Daten einer Person vorgesehen. Ebenso die Sammlung der biographischen und biometrischen Daten von Drittstaatsangehörigen in einem gemeinsamen Speicher. Es werden auch neue Möglichkeiten geschaffen, um die wahre Identität von Personen aufzudecken, die in mehreren Informationssystemen unter falschen Identitäten oder Mehrfachidentitäten registriert sind.
Massgeblich durch zwei EU-Verordnungen und deren nationale Durchführung wird ein Rahmen für die Sicherstellung der Interoperabilität zwischen Entry‐Exit‐System (EES), Visa‐ Informationssystem (VIS), Europäischem Reiseinformations‐ und ‐genehmigungssystem (ETIAS), Eurodac, Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) und Europäischem Strafregisterinformationssystem betreffend Drittstaatsangehörige und Staatenlose (ECRIS‐TCN) geschaffen.
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Verordnung – In Bearbeitung