Überbauungs- und Gestaltungsplan
Der Überbauungsplan ist ein grundeigentümerverbindlicher Plan, der für ein bestimmtes Gemeindegebiet die zulässige Bauweise festlegt. Der Überbauungsplan ergänzt zusammen mit speziellen Vorschriften die Bauordnung mit Zonenplan. Er bezweckt die Sicherstellung der geordneten und haushälterischen baulichen Entwicklung und Überbaubarkeit in Ergänzung der Bauordnung sowie die Freihaltung von Verkehrs- und innerörtlichem Freiraum. Der Überbauungsplan regelt insbesondere die besondere Bauweise, die Erschliessung und die Parkierung, sowie die Freiraumgestaltung.
Der Gestaltungsplan ist ein grundeigentümerverbindlicher Plan, der die Überbauung einer oder mehrerer Parzellen festlegt. Ziel und Zweck des Gestaltungsplanes ist die Sicherung des Konzeptes einer Gesamtüberbauung mit einer ortsbaulich und architektonisch besseren Gestaltung. Der Gestaltungsplan regelt die Überbauung einer oder mehrerer Parzellen projektmässig bis in die Einzelheiten.