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Überbauungs- und Gestaltungsplan

Der Überbauungsplan ist ein grundeigentümerverbindlicher Plan, der für ein bestimmtes Gemeindegebiet die zulässige Bauweise festlegt. Der Überbauungsplan ergänzt zusammen mit speziellen Vorschriften die Bauordnung mit Zonenplan. Er bezweckt die Sicherstellung der geordneten und haushälterischen baulichen Entwicklung und Überbaubarkeit in Ergänzung der Bauordnung sowie die Freihaltung von Verkehrs- und innerörtlichem Freiraum. Der Überbauungsplan regelt insbesondere die besondere Bauweise, die Erschliessung und die Parkierung, sowie die Freiraumgestaltung.

Der Gestaltungsplan ist ein grundeigentümerverbindlicher Plan, der die Überbauung einer oder mehrerer Grundstücke festlegt. Ziel und Zweck des Gestaltungsplanes ist die Sicherung des Konzeptes einer Gesamtüberbauung mit einer ortsbaulich und architektonisch besseren Gestaltung. Der Gestaltungsplan regelt die Überbauung einer oder mehrerer Grundstücke projektmässig bis in die Einzelheiten.

Ausführungen zum Verfahren und den Empfehlungen des Amts für Hochbau und Raumplanung stehen auf der folgenden Website zur Verfügung: sondernutzungsplanung.llv.li

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