Internationaler Strafgerichtshof (ICC)
Liechtenstein engagiert sich seit Anbeginn intensiv für den Internationalen Strafgerichtshof (ICC). Diese Institution ahndet schwere Verbrechen gemäss Völkerstrafrecht, also Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Aggressionsverbrechen.. Der Gerichtshof ist dafür zuständig, Individuen für diese Verbrechen zu verfolgen und damit zur Vermeidung solcher Taten beizutragen.
Im Rahmen der Versammlung der ICC-Vertragsstaaten nimmt Liechtenstein seit Inkrafttreten des Römer Statuts im Juli 2002 eine aktive Rolle ein, die unter anderem die Präsidentschaft der Versammlung von 2008 bis 2011 umfasste. Unter liechtensteinischem Vorsitz führte 2010 die erste Überprüfungskonferenz des Römer Statuts in Kampala (Uganda) zu einem Konsens. Der in Kampala erreichte Kompromiss zum Verbrechen der Aggression ist eine historische Weiterentwicklung des Völkerrechts und damit ein grosser Erfolg für die liechtensteinische Diplomatie.
Als erster Staat ratifizierte Liechtenstein am 8. Mai 2012 die Vertragszusätze zum Aggressionsverbrechen (sog. Kampala-Zusätze). Zusammen mit dem Global Institute for the Prevention of Aggression hatte Liechtenstein eine globale Kampagne ins Leben gerufen, um Staaten bei der Ratifikation und Umsetzung des Aggressionsverbrechens politisch und fachlich zu unterstützen. Am 17. Juli 2018 erfolgte die im Dezember 2017 von der ICC-Vertragsstaatenversammlung beschlossene Aktivierung der Vertragszusätze.