22.04.2025 - Wartungsarbeiten eVertretung

Aufgrund planmässiger Wartungsarbeiten können bei der eVertretung heute Dienstag 22. April ab 19.00 Uhr kurzzeitige Unterbrechungen auftreten. Folgende eServices sind davon betroffen: eVertretung, eMWST, eZustellung, my.llv.li Wir danken für Ihr Verständnis. Freundliche Grüsse Amt für Informatik

Deaktivierung "lilog"

Das Anmeldeverfahren «lilog» wird per 07.05.2025 deaktiviert. Für den Zugriff auf unsere Online-Dienste ist ab diesem Datum die eID.li zu verwenden. Informationen zur eID.li-Registrierung finden Sie unter www.eid.li.

Beglaubigung und Öffentliche Beurkundung

Beglaubigung

Die Beglaubigung der Unterschriften ist Formerfordernis für die Eintragung im Grundbuch. Die Unterschrift/en muss/müssen beglaubigt werden. Beglaubigungen erstellen die Notare oder Notarinnen, das Fürstliche Landgericht, die Gemeinden oder das Amt für Justiz.

Bestehen bei einer amtlichen Beglaubigung im Ausland Zweifel an der sachlichen oder örtlichen Berechtigung der Urkundsperson, kann das Amt für Justiz (Abteilung Grundbuch) eine Überbeglaubigung oder eine Apostille verlangen. Bei einer Anmeldung durch eine Behörde entfällt die amtliche Beglaubigung.

Öffentliche Beurkundung

Die öffentliche Beurkundung ist die Feststellung der gegenseitigen übereinstimmenden Willensäusserung durch die Urkundsperson. Sie ist Formvorschrift für Verträge zur Begründung und Abänderung von Stockwerkeigentum.

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