Zahnarzt

Tätigkeitsbereich

Der Tätigkeitsbereich umfasst die selbstständige Abklärung und Behandlung von Krankheiten und Verletzungen im Mund- und Kieferbereich; die Untersuchung und Beratung zum Ausschluss und zur Vorbeugung von Erkrankungen im Mund- und Kieferbereich; die Ausstellung zahnärztlicher Zeugnisse und die Erstattung zahnärztlicher Gutachten.

Fachliche Eignung/ Weiterbildung

Die fachliche Eignung besitzt, wer die zahnärztlichen Studien an einer Universität oder Hochschule in der Schweiz oder in einem Vertragsstaat des EWRA absolviert hat und eine fachliche Weiterbildung nach Massgabe Art. 74 bis 76 nachweist.

Besonderheiten

Der Zahnarzt muss für Allgemeinnarkosen einen Facharzt für Anästhesiologie beiziehen. Die Bewilligung zur freiberuflichen Ausübung des zahnärztlichen Berufs beinhaltet das Recht zur Führung eines zahntechnischen Labors. Der Zahnarzt darf sich nur als Fachzahnarzt für Kieferorthopädie oder Parodontologie bezeichnen, wenn er eine fachliche Weiterbildung nach Art. 75 oder 76 absolviert hat.

Bewilligungsverfahren und -voraussetzungen

Gemäss Gesundheitsgesetz Art. 7 ff sowie Gesundheitsverordnung Art. 72 bis 77.

Ansprechperson